Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Ar. 48
Bekanntmachungen der Central-Behörden.

Montag, den 3. Dezember

1894
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Vräsidenten.
Nachweisung
der Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat Oktober 1894.
Saarbrücken. St. Johann.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II zu den
Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 40/ digen
Staatsanleihe von 1885.
Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuld—
verschreibungen der preußischen konsolidirten 400igen Staats—
anleihe von 1885 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober
1894 bis 80. September 1904 nebst den Anweisungen zur
Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. September 1894
ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranien⸗
straße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit
Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei
Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in
Empfang genommen oder durch die Regierungshauptkassen,
sowie in Frankfurt a / M. durch die Kreiskasse bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht,
hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die
zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsschein—
anweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem
Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen
Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem
Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche
Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren
Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer
Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke
oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der
neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats⸗
papiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen
aicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen
mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine
Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins⸗
scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen
iind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den
söniglichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeich—
aenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur
Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zins—⸗
scheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle
sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staats⸗
papiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels
desonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 15. August 1894.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Merleker.

Weizen, guter
mittlerer
geringer
guter
mittlerer
geringer
guter
mittlere
geringe
guter
mittlerer
geringer —W
Erbsen (gelbe) zum Kochen
Speise-Bohnen (weiße)
Linsen. 8
Eß⸗Kartoffeln...
Richt⸗Stroh....
Krumm-⸗
Heun....
Rindfleisch im Großhandel
von der Keule
vom Bauch
Schweinefleisch ...
Kalbfleish.
Hammelfleisch
Speck ger..
Eßbutter.
Eier, ....4
Weizenmehl Nr. 1
Roggenmehl,
Gerstengraupen.
Gerstengrütze..
Buchweizen⸗Grütze
Hafergrütze ..
Hirse..
Reis, Java mittlerer .
sKaffee, Java mittlerer roh.
gelber gebrannter
Speise-Salz ...
Schweine-Schmalz. ..
Trier, den 6. November 1894

.100 Kg
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13 68
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18 63
12 13
15 48
11 45
12 50
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5 50
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1 60
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1 80
2 50
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50 — 50
2 90 290
g 80 3 80
20 — 18
1 80 1 80

60 Sluck 43
.118 —- 37
72 22
53

Der Regierungs⸗Präsident
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski

Bei der weiten Verbreitung der Lungenschwindsucht
Puberculose) ist es eine wichtige Aufgabe der öffentlichen
Gesundheitspflege, dieser verderblichen Krankheit durch Ver—
nichtunä oder Unschädlichnachung ihrer Keime außerhalb dees
            
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