Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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eden Montag.

Saarbrücker

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den Kreis Saarbrücken.

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Kreis—

Umtliches Anzeigeblatt für

Nr. 2

Montag, den 12. November

FSSMM.

Bekanntmachungen der Central-Behörden.

Im Laufe der letzten Wochen sind an verschiedenen
Orten einzelne falsche Zinsscheine von Schuldverschreibungen
der 3 prozentigen Anleihe des deutschen Reichs zum Vorschein
gekommen, durch welche denjenigen Personen, die solche in
Zahlung angenommen haben, Verluste entstanden sind.
Wir machen hiermit besonders darauf aufmerksam, daß
für falsche Zinsscheine in keinem Falle von uns
Erfatzgewährt wird. Das Publikum kann sich vor Ver—
lusten der erwähnten Art dadurch schützen, daß dasselbe die
Annahme von Zinsscheinen bei Zahlungen ablehnt, da die—
selben nicht dazu bestimmt sind, als Zahlungsmittel im
Privatverkehr zu dienen. Die Zinsscheine habden lesiglich
den Zweck, von den dazu bestimmtien Kassen eingelösi
zu werddn.
Berlin, den 15. Oktober 1894.
Reichsschulden-Verwaltung.
pon Hoffmann

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II zu den
Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 40/0igen
Staatsanleihe von 1885.
Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuld—
verschreibungen der preußischen konsolidirten 400igen Staatsanleihe
 von 1885 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober
1894 bis 30. September 1904 nebst den Anweisungen zur
Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. September 1894
ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranien—
traße 92,94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit
Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei
BGeschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in
Empfang genommen oder durch die Regierungshauptkassen,
owie in Frankfurt a / M. durch die Kreiskasse bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht,
hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die
zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsschein—
anweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem
Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen
Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem
EKinreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche
Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren
Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer
Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke
»der Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichuna der
neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere
 sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen
nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen
mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine
Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins⸗
scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen
iind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den
stöniglichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeich—
nenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur
Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zins—⸗
scheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem dFalle
find die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staats⸗
papiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels
besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 15. August 1894.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Merleker.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.

Bekanntmachung,
betreffend die 16. Verloosung von 81420,0 igen, unterm 2. Mai 1842
ausgefertigten Staatsschuldscheinen.
In der Nummer 88 unseres Amtsblattes vom 20. Sep—
tember d. J. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 8. September d. Is, über die an demselben
Tage bewirkte 16. Verloosung von 31420/0 igen, unterm
2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen veröffent—
licht worden.
Abdrücke der Nummernliste, sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenraume unserer Haupt—
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Rentmeister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur
Finsicht der Betheiligten offengelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam ge—
macht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung de—
Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosunge
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 3. Oktober 1894.
Königliche Regierung.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.

Bekanntmachung,
betr. die Kündigung des Restes der Staatsprämienanleihe von 185
In der Nummer 39 unseres Amtsblattes vom 27. Ses
tember d. J. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltur
der Staatsschulden vom 15. September d. Is. über de
            
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