Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Unter Bezugnahme auf meine Rundver⸗
fügungen vom 19. April 1890 J.Nr. 18971u bezw.
vom 24. Januar 1391 M.⸗J. Nr. 202 werden
die Herren Bürgermeister ersucht, den Militär⸗
pflichtigen, welche ihres Standes Schneider, Schuster
oder Maschinenschlosser sind, aufzugeben, bei ihrer
Gestellung zum Musterungsgeschäft ausführliche
Zeugnisse über ihre Leistungen und ihre
Führung vorzulegen.
Saarbrücken, den 25. Januar 1894.

Da das diesjährige Musterungsgeschäft im Kreise Saar—
brücken sehr frühzeitig und zwar am 8 März beginnt, er—
suche ich die Herren Bürgermeister, mir die Stammrollen
des Jahrgang 1874/94 sobald wie nur irgend moglich,
jedenfalls aber vor dem, im 8 46, 11 der Wehrordnung
vorgeschriebenen Termine vorzulegen.
Ebenso werden die Herren Bürgermeister ersucht, die
Militär-Reklamationen, welche in diesem Jahre zur Ver—
handlung gelangen werden, mir spätestens Endek. Mts.
einzureichen.
Saarbrücken, den 24. Januar 1894.

Der im Wahlverbande der vereinigten Landbürger—
meistereien unterm 27. November 1890 gewählte Kreistags—
abgeordnete, Herr Gemeindevorsteher Ludwig Chelius aus
St. Arnual ist am 18 Dezember 1893 gestorben und ist
in Gemäßheit des 8 52 Abs. 2, 3 und 4 der Kreisordnung
vom 80. Mai 1887 für den Rest seiner Wahlzeit (bis Ende
1896) demnächst eine Ersatzwahl vorzunehmen. Die in Ge—
mäßheit der Bestimmung unter I1 — Absatz 2 — des
Artikels 1 der Ministerial-Instruktion vom 9. Mai 1887
für das Verfahren bei der Wahl der streisstagsabgeordneten
in der Rheinprovinz aufgestellte Liste der Wahlmänner,
welche für die im November v. Is. abgehaltenen Kreistags—
Abgeordneten-Ergänzungswahlen innerhalb des Wahlverbandes
der Landbürgermeistereien, in dem zu einem Wahlbezirke
vereinigten Landbürgermeistereien St. Arnual, Bischmisheim,
Friedrichsssthal, Gersweiler, Kleinbittersdorf und Ludweiler
erwählt waren und daher zur Vornahme auch dieser Ersatz—
wahl berufen sind, liegt bis zum 17. k. Mts. an welchem
Tage gedachte Ersatzwahl statlfindet, in dem Geschäftslokale
des Unterzeichneten zur Einsicht aus.
Saarbrücken, den 26. Januar 1894.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die Anlegung des Grundbuchs für die Gemeinde
Carlsbrunn hat begonnen.
Völklingen, den 16. Januar 1894.
Königliches Amtsgericht II.
Das Grundbuch für die Gemeinde Rittenhofen ist
angelegt.
Völklingen, den 16. Januar 1894.
Königliches Amtsgericht II.

Auf Grund des 8 3 des Gesetzes über das Grund—
buchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche

Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen Rechtes vom
12. April 1888 — G.⸗S. S. 52 — wird hiermit zur
öffentliche Kenntniß gebracht, daß die Anlegung des Grund—
buchs für die in dem Gemeindebezirk Rilchingen-Hanweiler
belegenen Grundstücke erfolgt ist.
Saarbrücken, den 13. Januar 1894.
Königliches Amtsgericht,
Abtheilung für Grundbuchsachen.

Personal-Chronik.

Die katholische Lehrerin Katharina Roles und der
evangelische Lehrer Johann Poller, beide zu Malstatt-Burbach,
sind in dieser Eigenschaft endgültig bestätigt worden.

Königliche Lehranstalt für Obst- und
Weinban in Geisenheim a. Rh.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß
im nächsten Frühjahre und Herbst folgende Kurse an unserer
Anstalt abgehalten werden, und zwar:
1. Winzerkursus vom 15. Januar (Vormittags
310 Uhr) bis J1. Februar.
Lehrhonorar wird von preußischen Unterthanen
nicht erhoben, von Nichtpreußen dagegen ein solches
von 10 Mark.
Obstbaukurfus fur Geistliche, Lehrer, Gartenbesitzer
und Landwirthe vom 27. Februar (Vormittags 2310
Uhr) bis 21. März.
Nachkursus vom 20. bis 25. August. Das
Honorar für beide Kurse beträgt 20 Mk. für Nicht⸗
preußen (auch Lehrer) 80 Mk.; Lehrer aus Preußen
nehmen unentgeltlich Theil.
Baumwärterkursus vom 27. Februar (WVor⸗
mittags 8 Uhr) bis 21. Maͤrz.
Nachkursus vom 20. bis 25. August. Lehr⸗
honorar wird von preußischen Unterthanen nicht er—
hoben, von Nichtpreußen dagegen ein solches von
10 Mk. für beide Kurse.
Um einem vielfach hervorgetretenen Bedürfnisse zu
entsprechen und jungen Leuten ohne gärtnerische Vorbildung
den Besuch der Anstalt zur gründlichen Erlernung des
Obst⸗ und Weinbaues im Laufe von 1 bezw. 11/3 Jahren
zu ermöglichen, ist ein Kursus für „Obst- und Wein—
bauschüler“ eingerichtet worden. Derselbe beginnt am
l. März; das Honorar beläuft sich auf 60 Mk. für das Jahr.
Anmeldungen zu den Kursen ind bis spätestens 8 Tage
vor Beginn derselben an die Direkton der Anstalt zu richten;
nach diesem Termine einlaufende Meldungen können nichi
mehr berücksichtigt werden.
Geisenheim, den 15. Dezmber 1898.
Der Direktor:
Gocthe. Kal. Oekonomierath

—A
Der Königliche Landath, Bake.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.