Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
heburg der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Triser, den 22. Juli 1894.
Königliche Regierung.
von Rosenberg-Gruszezynski.

Nach unserer Bekanntmachung vom 7. September v. Is.
betrug das Vermögen der Elementarlehrer-Wittwen- und
Waisenkasse am Schlusse des Rechnungsjahres 1892/98
— 398 950 Mk.
Die Rechnung für das Rechnungsjahr 1898 /94 hat
ergeben:

Soll⸗
Finnahme

—
eidel Reste

4

2

a. Einnahme.
1Beiträge für 1893 94......
2. Laufende Zinsen von Kapitalien
3. Laufende Zinsen von Staatspapieren....
 .....
J. Erstattete Kapitatien. ......
—A
Gesammt-Einnahme ..

7 — ⸗
1035l 42

7307 —
10351 40

iz 108
900974
22 de 21 42 978 —
6 7336624 —

Soll⸗
Finnahme

Ist⸗
Einnahme

Reste

*

B. Ausgabe.
l. Ruhegehälter und Erziehungs—
edaner n nehenge 70618686 408) 56
2. Zinsbare Anlegung von Kapi—
3463372 89835 72 —
3. Insgemein. Verwaltungskosten 174 051 176168
Gesammt-Ausgabe .. 166 818 88 65 517 383 1801 —
. Vermögensstand.
Baarbestandd. —
Hypothekarisch angelegte Kapitalien...10000,— Mk.
Im Preußischen Staatsschuldbuch eingetragene
Forderungen ...—388250,— Mk.
zusammen .. 38898 250, — Mt—
Trier, den 6. September 1894.

Auf Grund des 8 26 des Regulativs über Ausbildung,
Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forst⸗
dienstes in Verbindung mit dem Militärdienst im Jägerkorps
vom 1. Oktober 1893, werden bei den Königlichen Regierungen
zu Danzig, Potsdam, Frankfurt a.O., Stettin, Köslin,
Breslau, Liegnitz, Oppeln, Lüneburg, Osnabrück, Wiesbaden,
Düsseldorf, Köln und Trier, sowie im Bereiche der Hof—
kammer der Königlichen Familiengüter neue Notirungen
der forstversorgungsberechtigten Jäger der Klasse A bis auf
Weiteres dergestalt ausgeschlossen, daß bei den genannten
Behörden nur Meldungen solcher Jüger angenommen werden
dürfen, welchen zur Zeit der Ausstellung des Forstver—
sorgungsscheines mindestens 2 Jahre im Staatsforst—
dienste des betreffenden Bezirkes beschäftigt sind.
Berlin. den 27. August 1894.
Der Minister
für Landwirtschaft ¶ Wanen und Forsten.
Im Auftrage: Donner.

Vorstehender Erlaß wird hiermit zur öffentlichen Kennt—
niß gebracht.
Trier, den 14. September 1894.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 16.
September in Rir. 88 des Amtsblattes der Königlichen
Regierung zu Trier vom 20. September 1894 wird bekannt
gemacht, daß ferner von der Anlegung des Grundbuches
für die Gemeinde Friedrichsthal die Parzellen Flur 1 Nr.
326/60 und 645/69 ausgeschlossen sind.
Sulzbach, den 22. September 1894.
Konigliches Amtsgericht, Abth. II.

Bekanntmachung.
Der unter dem 31. Mai 1883 gegen den Schlosser
Friedrich Schröder aus Geislautern behufs Vollstreckung
einer Gefängnißstrafe von 6 Monaten erlassene Steckbrie'
vird hierdurch erneuert.
Saarbrücken, den 1. Oktober 1894.
Konigliche Staatsanwaltschaft.
Bekanntmachung.
Die Herren Ortsschulinspektoren bezw. deren Stell—
vertreter werden ergebenst ersucht, mir bis zum 15. d. Mis.
Mittheilung über diejenigen im diesseitigen Schulaufsichts—
bezirke vorhandenen gewerblichen nicht von Gemeinden
errichteten Fortbildungsschulen zu machen, an welchen Lehrer
Unterricht ertheilen. Gleichzeitig ist für jede Lehrperson
Datum und Nummer der Verfügung anzugeben, laut welcher
dem Betreffenden die Leitung einer solchen Anstalt bezw.
die Ertheilung von Unterricht an derselben gestattet wurde
Saarbrücken, den 2. Oktober 1894.
Der Königliche Kreisschulinspektor.
Ewald.

Bekanntmachung.
Am 14. d. Mts., Vormittags 11923 Uhr beginnend,
indet zu Koblenz im Rathhaussaal (Alte Aula) Jesuitenplatz II,
die mit einer Ausstellung verbundene Hauptversammlung
des Rheinischen Lehrerverbandes zur Förderung der erzieh—
ichen Knabenhandarbeit statt. Die Herren Ortsschulinspektoren
vollen die Herren Lehrer hierauf aufmerksam machen mit
dem Bedeuten, daß denen, welche der Versammlung bei—
vohnen wollen, der etwa erforderliche Urlaub ertheilt
verden wird.
Saarbrücken,“ven 2Oktober 1894.
Der Königliche Kreisschulinspektor.
Fwald.

Personal-Chronik.

Der Assistent Jansen von der Staatsanwaltschaft in
Saarbrücken wurde als Gerichtsschreibergehüulfe an das Amts—
gericht in Euskirchen versetzt.
            
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