Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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eden Montag.

Saarbrücker

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Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Nr. 41.

Montag, den 8. Oktober ISSM.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.

Bekanntmachungen der Central-Behörden.

Die am 1. Oktober 1894 fälligen Zinsscheine der
Preußischen Stgatsschulden werden bei der Staats⸗
schulden⸗ Tilgungskasse — W, Taubenstraße 29 hierselbst —,
bei der Reichsbank-Hauptkasse, sowie bei den früher zur Ein—
lösung benutzten Kassen und Reichsbankanstalten vom 21. d.
Mts. ab eingelöst. Auch werden die am 1. Oktober 1894
fälligen Zinsscheine der auf unsere Verwaltung übergegangenen
Fisenbahn-Prioritäts-Anleihen bei den vorbezeichneten Kassen,
owie bei den auf diesen Zinsscheinen vermerkten Zahlstellen
vom 21. d. Mts. ab eingelöst.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgattungen
und Werthabschnitten geordnet, den Einlbsungsstellen mit
einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl und
den Betraäg fur jeden Werthabschnitt angibt, aufgerechnet ist
and des Einliefernden Namen und Wohnung ersichtlich macht.
Wegen Zahlung der am 1. Oktober fälligen Zinsen für
die in das Staatsschuld buch eingetragenen Forderungen
bemerken wir, daß die Zusendung dieser Zinsen mittels
der Post, sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank-Girokonten
der Empfangsberechtigten zwischen dem 17. September
und 8. Okltober erfolgt, die Baarzahlung aber bei
der Staatschulden-Tilgungskasse am 17. Sep—
tember, bei den Regierungs-Hauptkassen am 24.
—A
enen außerhalb Berlins betrauten Kassen am 1. Oktober
eginnt.

Mit Rücksicht darauf, daß im Oktober viele jüngere
Volksschullehrer zu militärischen Dienstleistungen einberufen
werden, wird die bei dem Lehrerseminar zu Wittlich auf
den 24. -27. Oktober anberaumte zweite Lehrerprüfung
auf die Zeit vom 27.—-30. November dieses Jahres verlegt,
was hierdurch zur Kenntniß der Betheiligten gebracht wird
Koblenz, den 18. August 1894.
Königliches Provinzial-Schul-Collegium.
von Itzenplitz.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Der Regierungs-Rath Braune, bisher an der Regierung
zu Münster, ist der hiesigen Königlichen Regierung zur
dienstlichen Verwendung überwiesen worden.
Trier, den 26. September 1894.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse ist für die Zins—
zahlungen werkläglich von 9 bis 1 Uhr, mit Ausschluß
des vorletzten Werktages in jedem Monat, am letzten Monatstage
 aber von 11 bis IUhr geöffnet. —
Die Inhaber Preußischer Konsols machen wir wieder⸗
holt auf die durch uns veröffentlichten ‚Amtlichen Iatngen
über das Preußische Staatsschuldbuch‘“ aufmerksam, welche
durch jede Buchhandlung für 40 Pf. oder von dem Vntger
J. Guttentag in Berlin dur Post für 45 Pfennige
franko zu beziehen sind.v
Berlhin, den 8. Spteariber 1894
** J 2*
Hauptverwaͤttung der Staatsschulden.
Merleker.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.

4 .Bekanntmachung,
betreffend die ¶ erlo sderon Kurmärkischen Schuldverschreibungen.
In der Nummer 28 unseres Amtsblattes vom 12. Juli
d. Is. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 2. Juli d. Is. über die an demselben
Tage bewirkte 19. Verloosung von Kurmärkischen Schuld—
herschreibungen veröffentlicht worden.
Abdrücke der Nummernliste sind sowohl dem Amts—
blatte beigefüugt, als auch in dem Kassenraum unserer Haupt
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Rentmeister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger aur
Finsicht der Betheiligten offen gelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam
gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erbebung
der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden Hies Besitzer von Schuldverschrei⸗
hungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
            
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