Erscheint
eden Montag.
Saarbrücker
Insertions⸗
gebühren:
die 4 gespaltene
Petitzeile
oder
deren Raum
10 Pfennig.
den Kreis Saarbrücken. J
Abonnements⸗
preis:
ährlich 2 Mark
sowohl hier als
auswärts bei den
PVostanstalten.
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Ar. 309.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Bekanntmachung.
Einziehung der gestempelten Briefumschläge und Streifbänder.
Die noch in den Händen des Publikums befindlichen
gestempelten Briefumschlaäge und gestempelten Streifbänder,
welche seit dem 10. Dezember 1890 von den Vekehrsanstalten
nicht mehr verkauft worden sind, haben seit dem 1. Juli
1894 ihre Gültigkeit verloren und dürfen zur Frankirung
oon Postsendungen nicht mehr benutzt werden.
Dem Publikum ist indeß gestattet, die noch nicht ver—
wendeten derartigen Werthzeichen bis spätestens Ende Dezember
1894 nach dem Nennwerth des Stempels gegen Freimarken
zu 10 oder 8 Pfg. bei gleichzeitigem Rückempfang des Be—
irages der Herstellungskosten von 1 Pfg. für den Briefum—
ichlag und 9e Pfg. für das Streifband umzutauschen. Ist
aur ein einzelnes Streifband umzutauschen, so muß die Ver⸗
gütung von Herstellungskosten unterbleiben. Ebenso kommen
hei dem Umtausch einer größeren, nicht durch 2 theilbaren
Zahl von Streifbänder für das überschießende Exemplar
Herstellungskosten nicht zur Erstattung.
Die Posthülfstellen und die amtlichen Verkaufsstellen
für Postwerthzeichen haben mit dem Umtausch keine Befassung.
Postsendungen, welche etwa jetzt noch in Briefumschlägen
oder Streifbändern der gedachten Art ohne anderweitige
Frankirung zur Auflieferung gelangen, werden den Absendern
unter Hinweis auf die Ungültigkeit der verwendeten Werth—
zeichen zurückgegeben oder, wenn dies nicht ohne Weiteres
chunlich ist, als unfrankirt behandelt.
Auf gestempelte Briefumschläge und Streifbänder der
älteren Ausgabe, welche ihre Gültigkeit bereits am 1. Februar
1891 verlroen haben, und welche seit dem 1. Juli 1891
nicht mehr umgetauscht werden, sowie auf Rohrpostbriefum⸗
schläge erstreckt sich diese Bekanntmachung nicht.
Vom 1 Januar 1895 ab find die Verkehrsanstalten
auch zum Umtausch der neueren Briefumschläge und Streif⸗
händer nicht mehr befugt.
Berlin W.., den 5. September 1894.
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts.
Im Auftrage: Wittko.
Montag, den 24. September
ISSAM.
wegen des diesseitigen Regierungsbezirks ausgeführten Baum—
pflanzungen zur öffentlichen Kenntniß.
Es sind in diesem Zeitraume gepflanzt worden:
im Kreise Saarbrücken:
Obstbäume.. ..1199 Stück
Bäume anderer Gattung 2238,
Zusammen 1422 Ecuck.
Vorstehende Zahlen bekunden, daß die Baumpflanzungen
an den Gemeindewegen in dem verflossenen Jahre eine
anerkennenswerthe Förderung erfahren haben. Ich gebe dem
Wunsche Ausdruck, daß auch fernerhin diesem in wege—
polizeilicher und volkswirthschaftlicher Beziehung wichtigen
Gegenstande die verdiente Aufmerksamkeit, welche sich ins—
besondere auch auf die sorgfältige Pflege der angepflanzten
Bäume zu erstrecken hat, zugewendet werde.
Trier, den 28. August 1894.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Hoppe.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung,
betreffend die 19. Verloosung von Kurmärkischen, Schuldverschreibungen.
In der Nummer 28 unseres Amtsblattes vom 12. Juli
d. Is. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 2. Juli d. Is. über die an demselben
Tage bewirkte 19. Verloosung von Kurmärkischen Schuld—
verschreibungen veröffentlicht worden.
Abdrücke der Nummernliste sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenraum unserer Haupt—
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Rentmeister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur
Einsicht der Betheiligten offen gelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam
gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung
der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei⸗
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 22. Juli 1894.
Königliche Regierung.
von Rosenberg-Gruszcezynski.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Vräsidenten.
Baumpflanzungen an Gemeindewegen.
Nachstehend bringe ich eine aus den mir vorliegenden
landräthlichen Berichten zusammengestellte Nachweisung der
im Herbste 1893 und Frühjahr 1894 an den Gemeinde—