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seden Montaa.
Saarbrücker
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den Kreis Saarbrücken. *
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Kreis⸗
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T
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Amtliches Anzeigeblatt für
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Ar. 435.
Montag, den 27. August
ISSA.
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Bekanntmachungen der Central-Behörden.
e. die nach der Zeitfolge geordneten polizeilichen Jührungs
zeugnifse aus fämm tlichen Orten, in welchen der Be—
werber seit Ablegung der Staatsprüfungen beschäftigt
gewesen oder dauernd sich aufgehalten hat,
die pflichtmäßige Versicherung, eine Apotheke bisher
nicht besessen zu haben, oder wenn dies der Fall gewesen,
die Angabe der Verhältnisse, welche den Bewerber zur
Veräußerung seiner Apotheke veranlaßt haben, sowie
des Preises des Kaufes und Verkaufs derselben.
Apotheker, welche zur Zeit eine Apotheke besitzen, sind
als Bewerber nur unter der Bedingung zulässig, daß sie sich
in bindender Form verpflichten, sich den durch den Ministerial—
Erlaß vom 17. November vorigen Jahres M. Nr. 10108
festgesetzten Bedingungen unterwerfen zu wollen.
Bewerber, welche erst nach dem Jahre 1886 die Ge—⸗—
nehmigung zum selbstständigen Betriebe einer Apotheke erlangt,
oder welche sich durch Uebernahme anderweitiger Geschäfte
oder Stellungen auf einige Zeit ihrem eigentlichen Berufe
mehr oder weniger entfremdet haben, können bei dem Vor—⸗
handensein mehr berechtigter Bewerber vorausfichtlich nicht
berückfichtigt werden und werden deshalb zur Vermeidung
unnöthiger Bemühungen am besten von der Bewerbung absehen.
Bemerkt wird, daß bei Genehmigungen zur Errichtung
von neuen Apotheken in Gemäßheit der Allerhöchsten Ordre
vom 30. Juni 1894 der Vorschlag eines Geschäftsnachfolgers
nicht gestattet werden kann.
Trier, den 8. August 1894.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.
Für die Turnlehrerinnen-⸗Prüfung, welche im Herbst
1894 in Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Montag,
den 26. November d. Jr.
und die folgenden Tage anberaumt.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Be—
werberinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens
bis zum 1. Oktober d. Is., Meldungen anderer Bewer⸗
berinnen bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren
Bezirk die Betreffende wohnt, ebenfalls bis zum 1. Oktober
d. Is. anzubringen.
Die in Berlin wohnenden Bewerberinnen, welche in
keinem Lehramte stehen, haben ihre Meldungen bei dem
Aöniglichen Polizei⸗Präfidium hierselbst bis zum 1. Oktober
d. Is. einzureichen.
Die Meldungen können nur dann Berücksichtigung
finden, wenn ihnen die nach 8 4 der Prüfungs⸗Ordnung
vom 15. Mai 1894 vorgeschriebenen Schriftstücke ordnungs⸗
mäßig beigefügt sind.
Die über Gesundheit, Führung und VLehrthätigkeit beizu⸗
bringenden Zeugnisse müssen in neuerer Zeit ausgestellt sein.
Die Anlagen jedes Gesuches sind zu einem
Hefte vereinigt einzureichen.
Berlin, den 23. Juli 1894.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Im Auftrage: Kügler.
Der Herr Ober-Präfident der Rheinprovinz hat au
Grund des 8 4 des Reichsgesetzes über die Beurkundung deẽ
Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875
zenehmigt, daß seitens des Bürgermeisters der Bürgermeisterei
St. Arnual der seitherige stellvertretende Standesbeamte,
Lehrer Boor II zu St. Arnual zum besonderen Standesbeamten,
und der Lehrer Wilhelm Schwarz daselbst zum besonderen
Stellvertreter des Standesbeamten für den Standesamtsbezir!
der Landgemeinde St. Arnual auf Widerruf ernannt werden
Trier, den 9. August 1894.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski
Nachdem
a. von den Mitgliedern des Bezirks-Ausschusses des
Regierungsbezirks Trier
J. der Kommerzienrath, Generaldirektor Rene von Boch
zu Mettlach,
2. der Oekonomierath Gutsbesitzer Wilhelm Rautenstrauch
zu Fitelsbach,
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten.
Der Herr Ober⸗Präsident hat die Anlage einer zweiten
Apotheke in Malstatt-Burbach genehmigt. In Folge dessen
werden geeignete Bewerber zur Meldung binnen 6.Wochen
mit dem Bemerken aufgefordert, daß persoͤnliche Vorstellungen
wecklos sind und die an mich zu richtenden Bewerbungen
chriftlich zu geschehen haben. Der Meldung sind beiaufügen:
a. das staatliche Prüfungszeugniß,
b. die physikatamtlich beglaubigten, nach der Zeitfolge
zeordneien Dienstzeugnisse in Ürschrift oder beglaubigter
Abschrift,
rin Lebenslauf mit Angabe der Religion und Familien⸗
verhältnisse,
ein amtlich beglaubigter Nachweis über die zur Ueber⸗
n beziw. Einrichtung einer Apotheke erforderlichen
Mittel.