1
eine einzige Gemeinde bei weitem nicht genüge. Ausgiebige
Schnittweingärten, welche für einen größeren Umkreis, etwa
für einen Weinbaubezirk, ausreichen sollten, müßten daher
ruf mindestens 100 Morgen zu bemessen sein, und derartige
Anlagen würden der Bevölkerung unerschwingliche Lasten
auferlegen.
Demgegenüber ist zunächst hervorzuheben, daß ein
zweckentsprechend angelegter und rationell bewirthschafteter
Schnittweingarten im Umfange von etwa zwei Morgen
30000 Stuck Schnittreben und darüber pro Jahr zu liefern
bermag.
Daß nun ein, etwa von Kreis wegen angelegter Schnitt⸗
weingarten, vielleicht in einer Ausdehnung von einigen
Hectaren, ausreichen sollte, den jährlichen Bedarf an Schnitt⸗
holz für den ganzen Kreis zu decken, kann unmöglich er⸗
Zattet werden, wohl aber vermag ein solcher Schnittwein⸗
garten in Nothjahren, und namentlich für einzelne Gegenden,
welche vielleicht besonders hart durch Winterfrost oder der⸗
gleichen betroffen wurden, eine willkommene Aushilfe zu
hieten, um. in Etwas dem Mangel an Setzholz abzuhelfen.
Ganz besonders aber glauben wir, von der Anlage
weckmäßiger Schnittweingärten, sei es von Kreis wegen
der aus der Initiative einzelner Gemeinden oder Bürger⸗
neistereien hervorgegangen, die Erwartung hegen zu dürfen,
daß solche Anlagen sehr bald Nachahmung finden werden,
sowohl seitens der verschiedenen Bürgermeistereien und Ge—
meinden, wie auch seitens einzelner größerer Weinbergbesizzer,
und daß alsdann sehr bald dem Mangel an Segtholz dauernd
abgeholfen werden wird.
(Fortsetzung folgt.)
Personal-Chronik.
Veränderungen im Justizbeamten⸗Personal im Landgerichtsbezirk
Saarbrücken.
Versetzt wurde in gleicher Amtseigenschaft: der Gerichts—
schreiber Ihsen in Völklingen an das Amiggericht in
Düsseldorf.
Ernannt wurde: der Gerichtsschreibergehulfe Fleckner in
Lennep zum Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Völklingen.
Saarbrücken, den 20. Auagust 1894.
Der Königliche Landrath, Bake.
—
Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Die Gebrüder Ludwig und Heinrich Niedner zu Malstatt⸗
Burbach beabsichiigen auf dem Banne von Malstatt-Burbach und
war auf der Parzelle Nr. 234/ 128 im Flur 21 Distrikt Matzen⸗
herg einen
Ringofen zum Breunen von Ziegelsteinen
zu erbauen.
Dieses Unternehmen wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß
zebracht mit der Aufsorderung, etwaige Einwendungen nicht privatechtlicher
Natur binnen 14. Tagen bei mir schriftlich in 2facher
Ausfertidung, oder zu Protokoll anzubringen.
Nach Ablauf der 14tägigen Frist, welche ihren Anfang nach
dem Äblauf desjenigen Tages nimmt, gn welchem die diese Be⸗
anntmachung enthaltende Nummer des Regierungsamtsblattes zu
Trier ausgegeben wird, können Einwendungen nicht mehr ange—
bracht werden.
Zeichnungen und, Beschreibungen. des Projektes liegen bis
zum KÄblqauf der Beschwerdefrist auf dem Bürgermeister-Amte —
Zimmer J — zur Einsicht offen.
Zur mündlichen Erörterung der etwa rechtzeitig erbobenen
Finwendungen wird hiermit Termin auf:
Mittwoch, den 5. September ds. Is. Vorm. 10 Uhr,
in meinem Amtslokale anberaumt mit dem Hinzufügen, daß im
Falle de? Ausbleibens der Unternehmer oder der Widersprechenden
gleichwohl mit der Erörteruna der Einwendungen wird vorge
Jangen werden.
Malstatt-Burbach, den 10. August 18094.
Der Bürgermeister.
J. V.:
Der Beigeordnete: Könhl.
*
NMakulatur
per Ctr. 10 M.
zu verkaufen.
Gebr. Hotfer,
Saarbrücken.
—
A
3
Photoꝗgraphisches Ateélier
von
Fritz Fernsner,
A
(an der neuen Infanteriekaserne)
Fortraits aller Aten
billiast unter Garantie künstlerischer Ausführung.
Sezialität:
Gruppenbisder und Moment⸗Kinoder⸗
Aufnahmen. I
——
Redochkvn des nichtamtiiche Theils. Druc umd Verlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken