Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Erscheint
eden Montag.

Saarbrücker

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Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

— XI.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.

Montag, den 30. Juli

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen
Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen
über die Zahlungsleistung nicht einlaffen.
Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlicher
oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlhin, den 2. Juli 1894.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
von Hoffmann.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich
bewirkten 19. Verloosung von Kurmärkischen Schuldver—
schreibungen sind die in der Anlage des Amtsblatis ver—
zeichneten Nummern gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern zum 1. November 1894
mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten
Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. November
1894 ab gegen Quittung und Ruckgabe der Schuldverschreibun⸗
gen und der später zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe XIV
Nr. 7 und 8 bei der Staatsschulden-Tilgungskasse, Tauben⸗
straße Nr. 29 hierselbst zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr
Nachmittags, mil Ausschluß der Sonn- und Festtage und
der letzten drei Geschäftstage jeden Monats. Die Einlösung
geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und in
Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zwecke
önnen die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. Ottober
1894 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗
Tilgungskafse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter
Feststellung die Auszahlung vom 1. November 1894 ab
bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom
Kapitale zurückbehalten.
Mit dem 1. November 1894 hört die Ver—
zinsung der verloosten Kurmärkischen Schuld—⸗
berschreibungen auf.
Zugleich werden die. bereits früher ausgeloosten, auf
der Rnlage verzeichneten, noch rückständigen Kurmärkischen
Schulverschreibungen wiederholt und milt dem Bemerken
aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit den Kündigungsterminen
 aufgehört hat

Bekanntmachungen des Königlichen Rehierungs—
Präsidenten.

Warnung.
Von beachtenswerther Seite ist darauf hingewiesen
worden, daß die auf den Straßen u. s. w. feilgehaltenen
Mineral⸗Waͤsser, wie Selterser, Soda-Wasser u. a. m. an
die Abnehmer häufig eiskalt verabfolgt werden und daß der
Benuß so kalten Wassers leicht ernste Verdauungsstörungen
von längerer Dauer nach sich zieht.
Indem ich die Verkäufer von Mineral-Wässern im
Ausschank darauf hinweise, daß zur Verhütung gesundheits—
schädlicher Wirkungen die fraglichen Getränke zweckmäßig
nur in einem Wärmegrade von etwa 100 Celfius abzugeben
ind, warne ich hiermit eindringlich vor dem Genusse eis—
kalter Getränke überhaupt, insbesondere aber der Mineral⸗
Wässer. —
Trier, den 9. Mai 1894.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe—

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Terminkalender für den Monat August 1894.

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15.

Beamte, — Die Erledigung
welche anordnende
zu berichten haben. Verfügung.

Sämmtliche Herren
Bür jermeister.
15. desdl. der Landgemeinden

16. Februar 1891
Nr. 999.
7. Juni 1872,
Nr. 3595.
4. August 1880,
NRr. 4136.

Kreisphysikus
Dr. Schubert hier.

Gegenstand.

Zahl der Geburten und Sterbefälle des verflossenen Monats

Bericht über die landwirthschaftlichen Verhältnisse zur Fest—
setzung der Herbstferien in den Elementarschulen.
Nachweisung der hülfs- und unterstiltzungsbedürftigen
Hebammen.
            
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