Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

—

Best'mmung unter Ziffer 1 zur Prüfung zugelassen worden
ist und diese bestanden hat, eine der AS vorliegt,
unter denen nach 8S 853 Abs. 2 die Zurücknahme des
Prüfungs-Zeugnisses erfolgen kann. Es ist ist demnach in
Fällen dieser Art das Verfahren auf Zurücknahme des
Prüfungs⸗Zeugnisses einzuleiten.
Berlhin, den 14. Juni 1894.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
In Vertretung: gez. Lohmann.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Im Auftrage: gez. Sterneberg.

Nachweisung
der Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat Juni 1894.
Saarbrücken. St. Lohann.
49
72
——
1s 40
—
50
14 —
16 10
14 40
13 50
25 30
24 —
38 80
5 50
720
8 05
138 —
147
1 26
140
1 256
1 52
—5 174
3365 244.
60 Stüd M 33838
——— —
37
n 50
40
65
40
25
20
160

zuter Sorte.
nittlerer
zeringer
zuter
nittlerer
geringer
zuter
nittlere
geringe
guter
mittlerer
geringer
Erbjen (gelbe) zum Kochen
Speise- Bohnen (weiße)
Linsen.
Eß-Kartoffeln...
Richt⸗Stroh..
Krumm—⸗
Heu. —
Rindfleisch im Großhandel
von der Keule
vom Bauch
Schweinefleisch....
Kalbfleischh
hdammelfleische
Speck ger..
Eßbutter ..
Fier.....
Weizenmehl Nr.1
Roggenmehl ,
Gerstengraupen ..
Gerstengrütze. ..
Buchweizen⸗Grütze.
Hafergrütze
Hirse......
Reis, Java mittlerer
Kaffee, Java mittlerer roh.
gelber gebrannter
Speise⸗Salz —W——
-zchweine⸗-Schmalz.....
Trier, den 9. Juli 1894

Der Regierungs⸗-Präsident
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.
Dem Vorstande der katholischen Pfarrgemeinde zu Kirn
im Kreise Kreuznach ist Seitens des Herrn Ober-Präsidenten
durch Erlaß vom 26. April d. Is. die Erlaubniß ertheilt
worden, behufs Aufbringung der Mittel zum Bau einer
atholischen Kirche daselbst eine Haussammlung bei den
katholischen Bewohnern der Regierungsbezirke Trier und
Poblenz hbis Gude Aprif 1895 baunbalfen

116

Mit der Einsammlung der Beträge im diesseitigen
Regierungsbezirke sind beauftragt:
1. Kaplan Hermes aus Kirn,
2. Johann Both aus Trier,
3. Johann Görgen aus Trier,
4. Johann Schmidt aus Sohren,
5. Anion Breitkopf aus Derendorf und
6. Pfarrer Dinspel aus Kirn.
Trier, den 4. Juli 1894.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Die diesjährige Haussammlung für die dürftigen evan⸗
gelischen Gemeinden der Rheinprovinz wird im Laufe des
Monats August abgehalten werden.
Die Königlichen Steuerkassen haben die ihnen zugehenden
Sammlungserträge in Empfang zu nehmen und an unsere
Hauptkasse abzuführen.
Trier, den 30. Juni 1894.

Nachdem der evangelische Oberkirchenrath mittelst Erlasses
vom 15. v. Mts. E. O. 4712 dem Komitee der deutschen
evangelischen Gemeinde Augsb. Konfession — La Villette
in Paris — 171 Faubourg Poissonnière — die Abhaltung
einer einmaligen Kirchensammlung im Bereiche der älteren
Provinzen der Preußischen Monarchie zu Gunsten des
Baues einer deutschen evangelischen Kirche im Zentrum von
Paris erlaubt hat, ist durch das Konsistorium der Rhein—
provinz als Tag der Einsammlung der 11. Sonntag nach
Trinitatis, der 5. August d. Is, festgesetzt worden.
Die Königlichen Steuerkassen haben die ihnen zugehenden
Sammlungserträge in Empfang zu nehmen und an unsere
Hauptkasse abzuführen.
Trier, den 9. Juli 1894

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes
Polizei⸗Verordnung,
betreffend den Betrieb der Kleinbahn Halberg⸗St. Johann⸗
Malstatt-Burbach⸗Louisenthal—

Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 und des 8 142 des
Besetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 80. Juli
1883 wird die Polizeiverordnung vom 22. Oktober 1890
bezw. 31. Mai 1892 betreffend „den Betrieb der durch die
Städte bezw. Gemarkungen St. Johann, Malstatt-Burbach,
Püttlingen und Völklingen sich erstreckenden Straßenbahn“
unter Zustimmung des Kreisausschusses folgender Wort—
laut gegeben?

81.
Alle Beschädigungen der Kleinbahn und der dazu ge—
hörigen Anlagen, gleichviel ob dieselben auf öffentlichen
Straßen und Plaätzen, oder außerhalb derselben belegen sind,
iowie der Betriebsmittel mit Zubehör, das Auflegen von
Steinen, Kohlen, Holz und sonstigen Gegenständen auf die
Bahngeleise oder näher als einen Meter von den äußeren
Seiten der Schienen und das Anbringen sonstiger Fabe
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.