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maringen, in der Rheinprovinz und in den Provinzen
Hessen-Nassau und Sachsen, Loose zu vertreiben.
Trier, den 28. Juni 1894.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszezynski.
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien
ohne Einfluß.
Saarbrücken, den 10. Juli 1894.
Namens des Kreisausschusses.
Der Vorsitzende
Bake.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung,
betreffend die Kündigung der noch nicht zur Verloosung gekommenen
Schuldverschreibungen der Staatsanleihe von 1868 4
In der Nummer 24 unseres Amtsblattes vom 14. Juni
d. Is. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 1. Juni d. Is. über die Kündigung
der noch nicht zur Verloosung gekommenen Schuldverschreibungen
der Staatsanleihe von 1868 A veröffentlicht worden.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam
gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung
der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken. Gleichzeitig
werden die Besitzer von Schuldverschreibungen aus den
bercits früher stattgehabten Verloosungen zur Vermeidung
weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der Kapital—
beträge wiederholt erinnert.
Trier, den 22. Juni 1894
Königliche Regierung.
don Rosenberg-Gruszcezynski.
Die Einrichtung einer Hinterbliebenen-Kasse betreffend.
Mit dem 1. April 1894 sind die staatlich genehmigten
Satzungen des Verbandes deutscher Bcamtenvereine für eine
Hinterbliebenen-Kasse (Penfsionskasse für Frauen, Mütter,
Schwestern, Töchter und sonstige Angehörige der Beamten
in auf⸗- und absteigender Linich in Kraft getreten.
Die Drucksachen sind von der „Direktion der Hinter—
bliebenen-Kasse des Verbandes deutscher Beamtenvereine in
Berlin W., Postbezirk Wilmersdorf“ zu beziehen, wohin
auch Anträge auf Verficherung zu richten sind, falls die
Beamten einem Verbands-Beamtenvereine als Mitglied nicht
angehören bezw. nicht angehören können.
Mitglieder eines solchen Vereins wollen sich der Ver—
mittelung des Vorstandes desselben bedienen.
Trier, den 29. Juni 1894
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Bekanntmachung.
Der Kreis⸗Ausschuß hält Ferien während der Zeit
vom 21. Juli bis zum 1. September d. Is.
Während der Ferien dürfen Termine zur mündlichen
Verhandlung der Regel nach nur in schleunigen Sachen
Waehalten werden.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Pruͤfungs-Kommiffion für Einzährig-Freiwillige.
Die nächste Prüfung der die Berechtigung zum Einjährig—
freiwilligen Militärdienste nachsuchenden jungen Leute findet
am Mittwoch, den 19. September 1894, Nachmittags 2 Uhr,
und an den beiden folgenden Tagen im Sitzungssaale der
Königlichen Regierung hierselbst statt.
Bei der Meldung zu dieser Prüfung, welche gemäß
8 91,2 der Wehrordnung vom 22. November 1888 schriftlich
bei der unterzeichneten Kommission bis spätestens zum
l. August d. Is. erfolgen muß, sind die Vorschriften des
z 89,4 und 5 der genannten Wehr⸗Ordnung zu beachten,
and wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß
dem Gesuche ein selbstgeschriebener Lebenslauf beizufügen
und anzugeben ist, in welchen zwei fremden Sprachen der
fich Meldende geprüft zu werden wünscht.
Trier, den 30. Juni 1894.
Der Vorsitzende der Prüfungs-Kommission
für Einjährig-Freiwillige.
J. V.: Hoppe.
Bekanntmachung.
Folgende Nummern der Anleihe vom 24. Januar 1887
sind ausgeloost worden und werden hiermit gekündigt:
Buchstabe A zu 200 Mark:
Nr. 26, 29, 38, 72, 94, 98, 109, 128, 144, 149;:
Buchstabe B zu 500 Mark:
Nr. 238, 253, 258, 278, 291, 298, 298, 306, 311
335, 338, 345, 353, 358, 363, 385, 418, 4834, 448 .
Buchstabe Czu 1000 Mark:
Nr. 500, 535, 589, 618, 646, 662, 706.
Buchstabe D zu 2000 Mark⸗
Nr. 788, 840.
Die Zurückzahlung findet gegen Einsendung der Schuld—
scheine nebst nicht fälligen Zinsscheinen und Anweisung dazu
am 2. Januar 1895 statt. Von da ab hört die Ver—
zinsung auf.
St. Johann a. d. Se, den 29. Juni 1894.
Der Bürgermeister.
Dr. Neff.