Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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sind, fo sei hiermit nur wiederholt auf diejenigen Be—
kämpfungsverfahren hingewiesen, welche die Vertilgung der
Nester und Anfiedelungen zum Zwecke haben. In dieser
Zeitschrift wurde im vorigen Jahre folgendes Verfahren
empfohlen und soll auch heute befürwortet werden: Ver—
tilaung der meist in Erdlöchern an trockenen Stellen
(Böschungen der Wege u. a. O.) angelegten Kolonien durch
Ausbrennen mit Steinkohlentheer (auch Petro—
leum) in früher Morgenstunde, wo alle Thiere noch
kräge an den Waben sitzen; ferner Aufhängen von Medizin—
gläsern an die Reben, in welche zu s ihres Inhaltes
Zuckerwasser mit etwas Honig als Lockmittel gethan wurde.
Konsul Menzer in Neckargemünd empfiehlt auch folgendes
beachtenswerthe Verfahren:
„Ich habe seit einigen Wochen in Haus und Hof, in
meinen Magazinen und Gärten wie im Weinberg, mehrere
Hundert gebrauchte Flaschen — zumeist Champagnerflaschen
— aufstellen lassen, etwa ein Drittel des Flaschenraumes
gefüllt — mit einer Flüssigkeit — bestehend zu einem
Viertheil aus Trubwein von griechischen Sußweinen, zu
drei Viertheilen aus Wasser — zwei Drittel der Flaschen
bleiben lerr — und erziele damit einen überraschenden
Erfolg. Die Wespen fangen sich in den Flaschen zu Tausenden.
Stellt man Flaschen in die Nähe eines Wespennestes,
so ist bei warmem trockenem Wetter der Schwarm in
1—2 Tagen entweder ganz gefangen oder so geschwächt,
daß die Brut in den Waben zu Grunde geht.
Außerdem fangen sich noch Hornisse, kleinere und größere
Schmeißfliegen, Bienen dagegen nicht. Ich bin der Ueber—
jeugung, daß eine wässerige Lösung von Syrup, geringem
Zucker, Glycerin oder Saccharin dieselben Dienste thun wird,
wie der von mir angewendete griechische Trubwein. Im
Interesse der Allgemeinheit glaube ich, dieses einfache und
fast kostenlose Mittel veröffentlichen zu sollen, damit durch
zine verbreitete Anwendung desselben die Reihen dieser
unersättlichen Feinde unserer Obst- und Weinernten möglichst
gelichtet werden.“

Im vorigen Jahre setzten schon mehrere Gemeindebehörden
Belohnungen für vorgezeigte Wespenwaben aus; es wurden
auf diese Weise sehr viele Bruten vernichtet und für die
Folge unschädlich gemacht. Allein vollkommen war die
Bekämpfung nicht immer, weil die Nester häufig am Tage,
vo ein großer Theil der Wespen auswärts gewesen ist,
zeschah. Hierdurch vernichtete man zwar die junge Brut,
nicht aber die älteren Thiere, welche nichts destoweniger nach
vie vor ungehindert das Obst und die Trauben schadigten.
Es wäre daher zu wünschen, daß in diesem Sommer
seitens der Gemeindebehörden und der damit beauftragten
Organe (Feldschützen, Förster) auf diesen Punkt geachtet,
und nur Waben zur Prämiirung zugelassen würden, neben
oder mit welchen auch die todten alten Thiere abgeliefert
worden find. Das könnte aber nur dann geschehen, wenn,
wie oben gesagt wurde, die Vernichtung früh Morgens
stattgefunden hat.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Ferien des kollegialischen Gemeinde⸗-Vorstandes der Stadt
Malstatt⸗Burbach.
Auf Grund des 8 5 des Regulatives zur Ordnung des
Geschäftsganges und des Verfahrens bei den Kreiss bezw.
Stadtausschüfsen vom 28. Februar 1884 wird hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Ferien des
kollegialischen Gemeinde-Vorstandes der Stadt Malstatt⸗—
Burbach am 21. Juli 1894 beginnen und bis zum
21. September er. dauern werden.
Während der Ferien werden Termine zur mündlichen
Verhandlung im Verwaltungsstreitverfahren und nur in
sichleunigen Sachen abgehalten werden.
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die
Ferien ohne Einfluß.
Malstatt-Burbach, den 2. Juli 1894.
Der Bürgermeister.
Meyer.

Personal-Chronik.

Die Schulamts-Bewerberin Ida Weber aus Trier ist
an die evangelische Schule zu Ludweiler berufen worden:

Königl. Lehranstalt für Obst- und Weinbau
in Geisenheim a. Rh.

Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß an der Königl.
Lehranstalt für Obst- und Weinbau in Geisenheim a. Rh.
l1. ein Obstverwerthungskursus für Frauen
vom 13.- 18. August und
2. ein Obstverwerthungskursus für Männer
vom 27. August bis 1. September
abgehalten werden. Die Kurse beginnen jedesmal an den
zuerst genannten Tagen Vormittags 9 Uhr. Es wird
heoretischer und praktischer Unterricht ertheilt in: Ernte,
Aufbewahrung und Versandt des frischen Obstes, Dörren
des Kernobstes, des Steinobstes und des Gemüses; Bereitung
von Pasten, Gelée und Marmelade, sowie Herstellung von
Konserven, Obstweinbereitung und Behandlung desselben
im Keller: Bereitung von Essig, Branntwein und Beerenwein.
Das Honorar beträgt 6 Mk., für Nichtpreußen 9 Mk.
Unterkunft für Frauen besorgt die Direktion, an welche
auch die Anmeldungen zu den Kursen bis spätestens
3 Tage vor Beginn derselben zu richten sind.
Geisenheim, den 21. Juni 1894.

Der Direktor
Goethe,
Kgl. Oekonomierath.
            
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