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Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Nr. 1.
Dienstag, den 2. Januar
ISSAM.
Bekanntmachungen der Central⸗Behörden.
schreibungen werden deshalb wiederholt aufgefordert, den
beregten Umtausch zur Vermeidung von weiteren
Zinsverlusten alsbald zu bewirken, indem wir aus—
drücklich demerken, daß die zu den neuen 4prozentigen Ver—
—
his 20, von welchen die Scheine Nr. 3 bis 18 bereits fällig
geworden sind, bestimmungsmäßt:z vier Jahre nach ihrer
Fälligkeit zu Gunsten der Staatskasse verjähren. Die Zins—
icheine Nr. 3 bis 10 sind demnach schon vrrjährt.
Berlhin, den 5. Dezember 1893.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.
Bekanntmachung, betreffend die Verloosung von vierprozentigen
Staatsschuldverschreibungen des Jahres 1868 Anleihe A, sowie die
Reste der verkündigten Staaisanleihen von 1850, 1852, 1833, und 1862
zu 40/0 und der gekündigten 4442 prozentigen konsolidirten Staatsanleihe
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich
hbewirkten 26. Verloosung von Schuldverschreibungen der
bprozentigen Staatsanleihe von 1868 A sind die in der
Unlage verzeichneten Nummern gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern zum 1. Juli 1894
mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten
Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 2. Juli 1894
ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen
und der später zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe VII
Nr. 6 bei der Staatsschulden-Tilgungskasse hierselbst, Taubenstraße
Nr. 29, zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis bUhr
Nachmitiags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und
der letzten drei Geschäftstage jeden Monats. Die Einlösung
geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und in Frank⸗
furt a./D. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zwecke können
die Schuldverschreibungen nebst Zinsscheinen einer dieser
sKassen schon vom 1. Juni 1894 ab eingereicht werden,
welche fie der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung
borzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung
vom 2. Juli 1894 ab bewirkt. Der Betrag der etwa
fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.
Mit dem 1. Juli 1894 hört die Verzinfung
der verloosten Schuldverschreibungen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten und
zekündigten auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen
Schuldverschreibungen der Staatsanleihen von 1868
A, 1850, 1852, 1853 und 1862 wiederholt und mit
dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben
nit dem Tage ihrer Kündigung aufgehört hat.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen
Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen
iber die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von oben ge—
dachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Schließlich benutzen wir diese Veröffentlichung, darauf
aufmerksam zu machen, daß von den Schuldverschreibungen
der konsolidirten 4A prozentigen Staatsanleihe,
welche gemäß 8 2 des Gesetzes vom 4. März 1885 (G.S.
S. 55) und der diesseitigen Bekanntmachung vom 1. Sep⸗
tember 1885 in Verschreibungen der konsolidirten 4 prozenti—
gen Staatsanleihe umzutauschen waren, die in der Anlage
unter IV. aufgeführten Nummern auch bis jetzt noch nicht
innereicßt morhden Und FJFio Inhahoör dieiser Schuldner-Bekanntmachungen
des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Ermittelung des Ernteertrages im Jahre 1893.
Die alljährliche Ermittelung des Ernteertrages soll für
das Jahr 1893 während der Zeit vom 1. bis 10. Februar
1894 vorgenommen werden.
Die zu dieser Ermittelung erforderlichen Erhebungs-—
muster B nebst zugehöriger Anweisung und die zum Ver—
merken der Hagelfälle im Jahre 1894 bestimmten Blätter
werden den zuständigen Behörden im Laufe dieses Monats
seitens des statistischen Amts unmittelbar übersandt werden.
Den Zweck dieser alljährlichen Erhebung will ich unter
Hinweis auf meine in den Vorjahren in gleicher Angelegenheit
ergangenen Bekanntmachungen nachstehend kurz nochmöls
erwähnen.
Im Jahre 1893 sind die gesammten Flächen erneut
jestgestellt worden, welche in jeder einzelnen Gemeinde des
Staates zum Anbau jeder der verschiedenen Fruchtarten,
wie Weizen, Roggen, Gerste, Kartoiffeln. Mais »chie—
nutzt werden.
Durch die Ermittelung im Monat Februar n. Is. soll
aun festgestellt werden, welche Menge dieser Fruchtarten
durchschnittlich von jedem Hektar in jeder Gemeinde im
Jahre 1893 thatsächlich geerntet worden ist.
Durch beiderlei Ermittelungen wird das statistische
Bureau somit in den Stand gesetzt, annähernd genau zu
berechnen, wie viele Kilogramm jeder einzelnen Fruchtart in
seder Gemeinde, in jedem Kreise und endlich im gamen
Staate gewonnen worden sind.
Wie im Deutschen Reiche so wird die Ermittelung in
ihnlicher Weise auch in allen übrigen Kulturstaaten Eurobas
und Amerikas zur Ausführung kommen, so daß es möglich
vird, die Landwirthe über die Menge der jährlich geernteren
Bodenerzeugnisse, aus welcher auf den mit Wahrscheinlichkeit
35 erosbenden Mreis derselhen im Handes des Olein⸗—- un