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Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung, betreffend die 18. Verlosung von 3142 prozentigen,
unterm A Mai 1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen.
In der Nummer 12 unseres Amtsblattes vom 23. März
d. Is. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 8. März 18983 über die an demselben
Tage bewirkte 13. Verloosung von 81 prozentigen, unterm
2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen veröffentlicht
worden.
Abdrücke der Nummernliste sind sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in den Kassenräumen unserer Hauptkasse
und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe, Rent⸗
meister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur Ein—
ächt der Betheiligten offen gelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam
zemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung Die Herren Ortsschulinspektoren bezw. die deren Stelle
der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken. vertretenden Hauptlehrer werden ersucht, bis zum 10. Juni
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreie d. Is. Anzeige über etwa vorhandene taubstumme Schul
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen kinder zu erstatten.
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er— Saarbrücken, den 26. Mai 18983.
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert. Königliche Kreisschulinspektion.
Trier, den 31. März 1893. Ewald.
Königliche Regierung. von Heppe. —
Terminkalender sfür den Monat Juni 1893.
8 2
8 87 Beamte,
*
5* welche
5 5— zu berichten haben.
Die Erledigung
anordnende
Verfügung.
Gegenstand.
Sämmil. H. Burgermstr. 15. Dez. 1860, Nr. 5625
9. Mai 1889,
J.Nr. 1042 Mt.
Nachweisung über Baumpflanzungen an Gemeindewegen
(Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Nachweisung der als unabkömmlich zu bezeichnenden, nicht
evangelischen und einzeln stehenden Geistlichen, sowie
der Lehrer und Beamten ⁊c. (Fehlanzeige nicht er
forderlich.)
Nachweisung über die im Wege polizeilicher Strafverfügungen
erfolgten Bestrafungen wegen Zuwiderhandlung geger
die Bestimmungen des Gesetzes vom 8. Juli 1883
(Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Zahl der Geburten und Sterbefälle des verflossenen Monatẽ
Nachweisung über den Stand der Gemeindeschulden.
2
desgl.
19. August 1884,
Nr. 3273.
x
4.
15.
desgl.
Sämmtl. H. Landbürger
meister.
15. Sämtl. H. Standesbeamte!
15. Sämtl. H. Bürgermeister.
16. Febr. 1891, Nr. 999
13. August 1890,
Nr. 853 RA.
5. Sept. 1875, Nr. 4888
21. Oktober 1892,
Nr. 13137.
23. August 1892,
Nr. 10751.
7
Anzeige des Bedarfs an Druckformularen für die Standesämter
Herabminderung der durch polizeiliche Strafverfügunger
festgesetzten Strafen.
Einreichung des Verzeichnisses der im abgelaufenen Kalender
jahr behandelten Krankheitsfälle in öffentlichen Privat
Krankenanstalten.
15.
Die H. Bürgermeister zu
Saarbrücken, St. Johann,
Malstatt-Burbach,
Brebach, Sulzbach und
Völklingen.
Sämmtliche Herren
Burgermeister excl.
Saarbrücken.
20.
Bedarf an Druckformularen zu den auf Grund des Gesetzet
vom 23. April 18883 wegen Uebertretungen zu er
lassenden polizeilichen Strafverfügungen. (Fehlanzeig
nicht erforderlich.)
Nachweisung der vorhandenen Verkaufsstellen für geistiag,
Getränke.
Zeitungsbericht.
Maul- und Klauenseuche. Fehlanzeige nicht erforderlich.
Saarbrücken, den 29. Mai 1803. Der Königliche Landrath, Bake.
Redaction des nicht-amtlichen Theils, Druck und Verlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.
8. September 1883,
str. 3320 und 21. März
1885, Nr. 1168.
101 25.1
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
desgl.
desal.
41 25
12126.