2. 2) ist vorhanden, Mülheim a. Rhein, Realgymna—
sium, 3) Schuldiener, 4M kräftige Körperbeschaffenheit, gründ—
liche Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen, un—
hescholtener Lebenswandel, 5) 6 Monate, 6) auf Lebenszeit
mit Z3monatiger Kündigung, 7) —, 8) 1000 Mke. neben freier
Wohnung, Licht und Heizung, außerdem eine Entschädigung
ür Reinigung, 9) vorläufig nicht.
3. 2) 1. Juni 1893, Mülheim a. Rhein, Bürger—⸗
meisteramt, 3) Polizeisergeant, 4) kräftige Körperbeschaffen—
heit, gründliche Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen,
unbescholtener Lebenswandel, 5) 6 Monate, 6) auf Lebens—
zeit mit Z3monatiger Kündigung, 7) —, 8) 8.Mk. pro Tag
für die Dauer der Probezeit, 9 ja, bei definitiver Anstellung
1050 Mk. Gehalt und 90 Mk. Kleidergeld, Gehalt steigt
dis 1350 Mk.
4. 2) 1. Juni 1893, M.⸗Gladbach, Polizeiverwaltung,
3) mehrere Schutzmänner für den Nachtdienst, 4) gesund
und kräftig, nicht unter 1l,70 m groß und nicht über 35 Jahre
alt, 5) 6 Monate, 6) auf 3monatige Kündigung ohne Pensions—
berechtigung, 7) —, 8) 1000 Me. und freie Dienstbekleidung;
aach definitiver Anstellung 1000 Mk. Wohnungsgeld, 9) —,
10) selbstgeschriebener Lebenslauf, Führungsattest, Civilver⸗
orgnngspapiere und Gesundheitsattest sind einzureichen.
5. 2) 20. Juni 1898, Bergneustadt, Bürgermeisteramt
Bergneustadt, 8) Nachtwächter, 4) körperliche Rüstigkeit und
so viel Kenntnisse, daß eine schriftliche Anzeige ohne Fehler
erftattet werden kann, 5) keine, 6) auf Kündigung, 7) keine,
3) 840 Mk. mit Einschluß von 860 Mk. für Besorgung
der Straßenlaternen, 9) vorläufig nicht, 10) die Stelle ist
nicht pensionsberechtigt.
6. 2) kann sogleich eintreten, Bonn, Königl. Arresthausverwaltung,
8) Hilfsaufseher, 4) Nüchternheit, körperliche
Rüstigkeit, besonderes ruhiges und doch ernstes Verhalten den
Besangenen gegenüber, 5) keine, 6) auf unbestimmte Zeit,
7) keine, 8) Diäten pro Tag 2 Mk. 50 Ppfg., 9 keine,
10) definitive Anstellung nach Verlauf eines Jahres mit
900 Mk. Gehalt und 210 Mk. Miethsentschädigung nicht
wusgeschlossen.
7. 2) sofort, Coblenz, Ober-Bürgermeisteramt, 3) Bureau⸗
Assistent, 4) der Bewerber muß mit der Verwaltung inson eit
bollstaͤndig vertraut sein, daß er das Hauptbuch über die
Ein⸗ und Abgänge der Schriftstücke sauber und richtig führen
und die Registratur tadellos verwalten kann; Bewerber, welche
bdereits eine Registratur verwaltet haben, erhalten den Vor—
zug, 5) 3 Monate; während derselben erhält der Bewerber
eine monatliche Remuneration von 100 Mk., 6) nach der
Probezeit definitiv, jedoch auf jederzeitige 6G monatige Kün—
digung, mit Pensionsberechtigung, laut Besoldungsordnung
dom 25./26. Dezember 1891, Klasse VI., 7) keine, 8) 1500
Mtk. Anfangsgehalt, steigend bei guter Führung und erwiesener
Befähigung kann ein Aufrücken in die Sekretärstellen erfolgen,
10) bei einer Pensionirung wird die event. zurückgelegte
Militädienstzeit nicht angerechnet.
8. 2) 1. August 1893, Cöln, Haupt⸗Steueramt für
ausländische Gegenstände Cöln, 8) 2 Haupt-Amtsdiener,
) Elementarschulbildung und körperliche Rüstigkeit, 5) keine,
5) auf 3 monatige Kundigung, 7) 200 Mk, welche event.
durch Gehaltsabzüge beigebracht werden können, 8) je 800 Mk.
Behalt, 180 Mk. Wohnungsgeldzuschuß und 60 Mk. Dienst—
bekleidungszuschuß, 9) ja, das Gehalt steigt in Dienstalters—
uulagen dis 1200 Mk. 10) Bewerbungen sind an die Königl.
Provinzial-⸗Steuerdirektion zu Cöln zu richten.
9. 2) 1. August 1893, Cöln (Rhein), Kaiserl. Postamt 1,
3) Postschaffner, 4) Elementarschulbildung, 5) 6 Monate,
6) auf 4wöchige Kuündigung, 7) 400 Mk., kann durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden, 8) 900 Mk. Gehalt und 180 Mk.
Wohnungsgeldzuschuß jährlich, 9) das Gehalt steigt bis 1500
Mk. jährlich, 101 Bewerbungen sind an die Kaiserl. Ober⸗
Postdirektion in Cöln (Rhein) zu richten.
10. 2) die Sielle ist sofort zu besetzen, Kalk, Bürger—
neister zu Kalk, 3) Straßenmeister. 4) vornehmlich zur Be—
aufsichtigung der Straßen, Wege, öffentlichen Plätze, Kanäle ec.
ind zu den einschlägigen Bureau-Arbeiten; es wird die Be—⸗
ähigung zur Anfertigung kleinerer Zeichnungen und Be—
rechnungen verlangt, 5) die Anstellung erfolgt sofort, 6) auf
3 monatige Kündigung, vorlänfig ohne Pensionsberechtigung
7) keine, 8) Anfangsgehalt 1200 Mk., 9) steigend alle zwei
Jahre um 100 Mk. bis zum Höchstbetrage von 1600 Mk.
II. 2) 1. Juli 1893, M.Gladbach, Ober Bürgermeister⸗
amt, 8) 2 Bureau-Assistenten, 4) Erfahrung im Büreaudienst
und die Befäahigung, sich die Kenntnisse der Bestimmungen
über Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung
in Kürze anzueignen; die Qualifikation muß durch Zeugnisse
oder Prüfung nachgewiesen werden, 5) 6 Monate, 6) auf
3 monatige Kündigung, 7) keine, 8) je 600 Mk., 9) Aus—
sicht zum Aufrücken in eine höhere Gehaltsklasfse nach Maß—
Jabe der Dienstrüchtigkeit und des Dienstalters.
12. 2) 1. Juli 1893, M.Gladbach, Ober-Bürgermeister⸗
amt, 3) Büreau-Assistent, 4) Erfahrung im Büreaudienst
und im Kassen- und Rechnungswesen; die Qualifikation muß
durch Zeugnisse oder Prüfung nachgewiesen werden, 5) 6
Monate, 6) auf 3 monatige Kandigung, 7) keine 8) 900 Mk.,
9) steigend von 5 zu 5 Jahren um 100 Mk. bis 1300 Mk.,
AÄussicht zum Aufrücken in eine höhere Gehaltsklasse nach
Maßgabe der Diensttüchtigkeit und des Dienstalters.
13. 2) 1. Juli 1893, Rheindahlen, Kommunalver⸗
walter, 3) Stadtsekretär, 4) Nachweis hinreichender Vor—
kenntnisse zur Wahrnehmung dieses Amtes, 5) 1 Jahr, 6) auf
Zmonatige Kündigung, 7) keine, 8) 1200 Mk., 9) keine,
10) die Stelle ist nicht pensionsberechtigt.
14. 2) 1. September 1893, Rheydt, Bürgermeisteramt,
3) Verwaltungsassistent, 4) Befähigung, sich die selbstständige
Führung der Civilstandsregister, insbesondere die Kenntniß
der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen
in Kürze amzueignen; gute Handschrift, körperliche Rüstigkeit,
5) 6 Monate, 6) auf 3 monatige Kündigung, 7) keine,
5) Anfangsgehalt 1200 Mk., steigend bis 1800 Mk., 9) bei
guten Leistungen ist Aufrücken nicht ausgeschlossen. 10) die
Stelle ist nicht pensionsberechtigt.
15. 2) 1. September 1893, Rheydt, Bürgermeisteramt,
3) Verwaltungsassistent, 4 Befahigung, sich die selbststaͤndige
Bearbeitung der Kranken-, Unfall- sowie Alters- und In—⸗
daliditätsversicherunggangelegenheiten und die Kenntniß der
einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen in
Kürze anzueignen; gute Handschrift, körperliche Rüstigkeit,
5) 6 Monate, 6) auf 3 monatige Kündigung, 7) keine,
3) Anfangsgehalt 1200 Mk., steigend bis 1800 Mk., 9) bei
züten Leistungen ist Aufrücken nicht ausgeschlossen, 10) die
Stelle ist nicht pensionsberechtigt.
Saarbrücken, den 22. Mai 1893.
Der Könialiche Landrath,. Bake.