Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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die Scheitelhaltung zwischen den drei Sperrthoren am
Weiher bei Gondrexang (wie zu 1),
die Haltung NRr. 13,
der Nothhafen in Saargemünd,
exforderlichen Falls der Lauterfinger Kanal;
für die untere Strecke des Rhein-⸗Rhone-Kanals mit
1,60 mm Wassertiefe:
das alte Hafenbecken in Mülhausen,
der Colmarer Hafen,
der Umleitungskanal zu Straßburg von der Spital⸗
chleuse bis zum Ill-Rhein⸗Kanal,
der Ill⸗Rhein⸗Kanal,
die kanalifirte Ill zu Straßburg;
für die obere Strecke des Rhein⸗Rhone-Kanals mit
1,60 m Waosfertiefe:
der neue Hafen zu Mülhausen und
die Scheitelhaltung bei Altmünsterol.
Straßburg, den 6. April 1893.
Ministerium für Elsaß-Lothringen.
Abtheilung des Innern.
Der Unterstaatssekretaäͤr.
gez. Unterschrift.

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zu 4.

Im Anschlusse an vorstehende Bekanntmachung des
Kaiserlichen Ministeriums für Elsaß-Lothringen bringe ich
zur öffentlichen Kenntniß, daß die kanalifirte Saarstrecke von
Saargemünd bis Ensdorf in der Zeit vom 15. Juni bis
s. Juli d. Is. für den Schiffsverkehr ebenfalls gesperrt
in wird.
Als Unterkunftsstellen dienen während dieser Zeit für
Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 1,60 m der Hafen zu
Saarbrücken und die tieferen Stellen der Haltungen von
Büdingen bis Ensdorf.
Drier, den 13. April 1883. I
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

Der mit der einstweiligen Verwaltung der Bürgermeisterei
Kleinblittersdorf beauftragte Kreisausschuß-Sekretär Weber
in Kleinblittersdorf ift von dem Herrn Ober-Präfidenten der
Rheinprovinz zum Standesbeamten des die Landbürgermeisterei
Kleinblittersdorf umfassenden Standes⸗Amts-Bezirks ernannt
worden.
Trier, den 16. April 1893.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.

Bekanntmachung.
In der Nummer 51 unseres Amtsblattes vom 22.
d. Mts. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Saatsschulden vom 2. Dezember d. Is. über die an dem—
selben Tage bewirkte Verloosung von vierprozentigen Staats—
schuldverschreibungen des Jahres 1868 Anleihe A, sowie die
Reste der gekündigten Staatsanleihen von 1850, 1852, 1858
und 1862 zu 40/0 und der gekündigten 413/29,igen konfolidirten
Staatsanleihe veröffentlicht worden.

Druckftücke der Nummernliste find sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenraum unserer Haupt—
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Rentmeister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zuͤr
Einficht der Betheiligten offen gelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam
gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung
der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei—
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloofungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Triser, den 30 Dezember 1892.
Königliche Regierung.
von Rofsenberg-Gruszczynski

Bekanntmachung,
betreffend die 16. Verloofung von Kurmärkischen Schuldverschreibungen
In der Nummer 4 unseres Amtsblattes vom 26. Ja—
nuar d. J. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung
der Staatsschulden vom 10. Januar 1893 über die an
demselben Tage bewirkte 16. Verloosung von Kurmärkischen
Schuldverschreibungen veröffentlicht worden.
Druckstücke der Nummernliste, sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenraume uͤnserer Haupt⸗
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Rentmeister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur
Einsicht der Betheiligten offengelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam ge—
macht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung der
Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei—
bungen aus den bereits früher siattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge wiederhoit erinnert.
Trier, den 6. Februar 1893.
Königliche Regierung.
von Hepphpe

Bekanntmachungen des Kal. Landrathsamtes.

Der Schornsteinfeger Aloysius Köhl zu Heusweiler ist
oom 1. Maind. Is. ab zum Bezirksschornsteinfeger der
Bürgermeistereien Heusweiler und Sellerbach auf Widerruß
angestellt worden, was hiermit gemäß 8 7 des Reglements
über die Anstellung und die Pflichten der Bezirksschornstein—
feger vom 2. April 1881 (Kreisblatt 1881 Seite 131) mit
dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die in der dies—
eitigen Kreisblatt-Bekanntmachung vom 28. Juni 1878
Kreisblatt Seite 102) festgesetzten Schornstein-Reinigungszebühren
 auch fernerhin in Geltung bleiben.
Saarbrücken, den 22. April 1898.
            
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