Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Or chaften: Bildstock, Friedrichssthal, Quier⸗
schied.
An der Schule in Sulzbach, Freitag den
28. April 1893, Nachmittags 5 Uhr: Ersatz⸗
reserve und Landwehr,
—XX
Ortschaften: Altenwald, Neuweiler, Sulzbach.
Marktplatz in Dudweiler, Sonnabend den
29. April 1893, Nachmittags 3 Uhr: Ersatz⸗
reserve und Landwehr,
Nachmittags 4 Uhr: Reserve.
Ortschaften: Dudweiler, Fischbach, Herren⸗
sohr, Jägersfreude.
Die Mannschaften, deren Wohnorte in Vorstehendem
nicht benannt sind, haben mit den Gemeinden, denen sie
durch die Kommune zugetheilt sind, auf dem für diese be⸗
timmten Kontrolplatz zu erscheinen.
Kann wegen Kürze der Zeit die Befreiung nicht vor
der Kontrolversammlung nachgesucht werden, so ist zur Ent—
schuldigung des Ausbleibens ein die Hinderungsgründe be—
scheinigendes Attest der Orts- oder Polizeibehörde nach dem
stontrolplatz zu schicken.
Wer ohne genügende Entschuldigung fehlt, wird außer
der Gestellung zur Nachkontrole mit Mittelarrest bestraft.
St. Johann, den 1. April 1893.
Königliches Bezirks-Kommando.
Bauer,
Maior z. D. und Kommandeur.

Im Anschlufsse an die vorstehende Bekanntmachung des
—XX
meister des Kreises ersucht, die Abhaltung der Frühjahrs—
stontrol-Versammlungen in den einzelnen Gemeinden in orts⸗
üblicher Weise wiederholt publiziren zu lassen.
Saarbrücken, den 4. April 1893

Zur Unterhaltung der Gewerbeschule sind im Etats—
jahre 1892,93 22537 Mk. 48 Pf. erforderlich gewesen,
wovon zunächst der Staat die Hälfte mit 11268 Mk. 74 Pf.
getragen hat; von dem verbleibenden Betrage von 11268 Mk.
74 Pf. übernehmen die beiden Städte Saarbrücken und
St. Johann zusammen wiederum eine Hälfte zu gleichen
Theilen mit 5634 Mk. 37 Pf. und tragen sodann die übrigen
hemeinden des Kreises den Rest mit 5634 Mk. 37 Pf.
Für letztere Gemeinden treten außer—
dem noch hinzu die Beiträge zu den
Unterhaltungskosten der Gewerbevor⸗
schule für das Jahr 1892/93 mit
und beträgt sonach die Gesammtausgabe
Von dieser Summe wird zunächst der
beim Rechnungsabschluß der Gewerbe⸗
schulkasse im Jahre 1891/92 ver—⸗
bliebene Ueberschuß von 45 Mk. 50 Pf.
abgerechnet und verbleiben noch ,,
velche von der Stadt Malstatt-Burbach und den ländlichen
Bemeinden des Kreises nach Maßgabe des Soll-Aufkommens
an Einkommen- und Gewerbesteuer — mit Ausschluß der
daufirsteuer — pro 1892/93 aufzubringen sind.
Die hiernach vorgenommene Vertheilung wird hierunter
oeröffentlicht mit dem Ersuchen an die Herren Bürgermeister,
refälligst dafür Sorge zu tragen, daß die berechneten Beträge

hinnen sechs Tagen an die hiesige Kreis-Kommunalkass
eingezahlt werden.
Bemerkt wird, daß die Städte Saarbrücken und St. Jo⸗
hann ihre Kostenantheile schon direkt an die Gewerbe⸗ und
Gewerbevorschulkasse eingezahlt haben und für dieselben
daher in die Vertheilungs-Nachweisung keine Beträge auf⸗
genommen sind.
Saarbrücken, den 12. April 1893.

Soll⸗Aufkommen pro
idoesos an vihes
Unterhal⸗
tung der
Gewerbe⸗
schule und
Gewerbe⸗
vorschult
x 44
132556- 1297085
12258 4 11994
395914 387 40
75914 742 82
55635 - 544 39
11112 -1 108 73
281474 27542
13026 12746
12286 - 12022
49938 -J 488 64
65481 1 640 73
98048 ⸗ 3
—* 94560
390626 675774

8
*
—
—

Bürgermeisterei:

sammen

—1
⸗

Malstatt⸗Burbach
St. Arnual
Bischmisheim
Dudweiler
Friedrichsthal
BHersweiler
Heusweiler
leinblittersdorf
Ludweiler
Puüttlingen
Sellerbach
Sulzbach
Vöklingen
Summa

1
J
it
13.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Auf Grund des 8 48 des Gesetzes über dasGrundbuch—
vesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Ver—
nögen im Geltungsbereiche des rheinischen Rechts vom 12.
April 1888 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die An—
legung des Grundbuchs für die Gemeinde Wahlschied be⸗
gonnen hat.
Sulzbach, den 1. April 1893.
Koönigliches Amtsgericht II.

Auf Grund des 8 3 des Gesetzes über das Grundbuch⸗
wesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Ver
mögen im Geltungsbereiche des rheinischen Rechts vom 12.
April 1888 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die An—
legung des Grundbuchs für die Gemeinde
Bietschied
erfolgt ist, ausgenommen find jedoch die „öffentlichen Wege
und Gewäͤsser“ und folgende einzelnen Parzellen:
Flur 1 Nr. 4, 24/αα, 28οιαμν, Flur 2 Nr. 2205, Flur
3 Nr. 180/53, 10266, 188/817.
Sulzbach, den 1. April 1898.
Königliches Amtsgericht II.
Personal-Chronik.

Versetzt sind:
Der Ober-Poftsekretaͤr Schreiner von Saarbrücken nach Frank—
furt (Main),
            
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