Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

—

Nachweisung
der Markt- und daden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat Februar 1893.
vaarbrücken. St. Lohann.
4
Weizen, guter Sorte. 19 —
nit tlerer —
zeringer —
zuter oͤ 50
nittlerer 150
geringer 350
zute —
nittlere —
geringe —
zuter 15 70
mittlerer 15 35
geringer 16 —
Erbsen (gelbe) zum Kochen 31 —
Speise-Bohnen (weiße) 32 50
Linsen .. 2558 50 —
Eß-Kartoffeln... 5 88
Richt-Streh. . 6 40
Krumm⸗.. — —
Heu.... 10 510
Rindfleisch von der Keule 140
vom Bauch 120
Schweinefleisch. . 40
Kalbfleisch .. l 10
Hammelfleisch 130
Speck ger.. 80
Eßbutter .. 2 40
Fier.. 6 13 M 3
Weizenmehl Nr. 1. -2 *9
Roggenmehl , 2
verstengraupen. 60
Serstengrütze. .. 30
Buchweizen-Grütze
Hirse. 9
Reis, Java mittlerer . 70
daffee, Java mittlerer roh. 320
gelber gebrannter . . 4 —
Speise-Salz »5 270 — 18
-chweine-Schmalz. 170 1 60
Trier, den 8. März 1893.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: Devens.

Die in der Bekanntmachung vom 7. März v. J. II.
1412 (Amtsblatt Seite 105) erwähnte Haussammlung zur
Vollendung des Dombaues zu Köln ist auch in dem laufen—
den Jahre abzuhalten. Die eingegangenen Beträge sind
durch Vermittelung der Königlichen Steuerkassen an die
önigliche Regierungs-Haupt-Kasse hierselbst abzuführen.
Die Ertragsnachweisung ist mir bis zum 15. Oktober
d. J. vorzulegen.
Trier, den 9. März 1893.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe

Bekanntmachungen der Könial. Regierunag.

Bekanntmachung,
hetreffend die 38. Verloosung von Kurmärkischen Schuldverschreibungen.
In der Nummer 4 unseres Amtsblattes vom 26. Ja⸗
zuar d. J. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung
der Staatsschulden vom 10. Januar 1893 über die an
demselben Tage bewirkte 16. Verloosung von Kurmärkischen
Schuldverschreibungen veröffentlicht worden.

Druckstücke der Nummernliste, sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenraume unserer Haupt⸗
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Rentmeister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur
Finficht der Betheiligten offengelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam ge⸗—
macht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung der
ttapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei—
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 6. Februar 1893.
Königliche Regierung.
von Heppe.

Bekanntmachung.
In der Nummer 51 unseres Amtsblattes vom 22.
d. Mts. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Saatsschulden vom 2. Dezember d. Is. über die an dem—
selben Tage bewirkte Verloosung von vierprozentigen Staats—
chuldverschreibungen des Jahres 1868 Anleihe A, sowie die
Reste der gekündigten Staatsanleihen von 1850, 1852, 1858
und 1862 zu 400 und der gekündigten 41/0 o/0igen konsolidirten
Staatsanleihe veröffentlicht worden.
Druckstücke der Nummernliste sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenraum unserer Haupt-—
fasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Rentmeister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur
kFinsicht der Betheiligten offen gelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam
zemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung
der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei—
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 30 Dezember 1892.
Königliche Regierung.
von Rosenberg-Gruszczynski.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Ziffer 1 Abs. 2 der Bekanntmachung
der Herren Minister des Innern und für Handel und Ge—
verbe vom 4. Januar d. Is. (Amtsblatt S. 75) wird der
Ortspolizeibehörde zu Saarbrücken, nachdem sie durch dies—
eitige Bekanntmachung vom 20. d. Mts. mit der Anbringung
des Vorrathszeichens auf Handfeuerwaffen nach Maßgabe
des Gesetzes, betreffend die Prüfung der Läufe und Verschlüsse
der Handfeuerwaffen vom 19. Mai 1891 (R.-G.«Bl. S. 109)
bereits für die Stadtgemeinde Saarbrücken, Malstatt-Burbach
und St. Johann betraut worden ist, diese Befugniß nun—
mehr für den ganzen Bezirk des Kreises Saarbrücken bei—
gelegt.
— Ablieferung der Handfeuerwaffen zur Anbringung
des Vorrathszeichens hat vor dem 1. April d. Is., dem
Tage des Inkrafttretens des Gesetzes vom 19. Mai 1891
uu geschehen. Nach diesem Zeitpunkte dürfen in Deutschland
Handfeuerwaffen ohne die vom Bundesrath vorgeschriebenen
Stempel über Prüfung der Läufe und Verschlüsse nur dann
            
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