Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

und der Abfluß des benutzten Wassers derartig geregelt sein,
daß das Wasser in dem Spülgefäß stets vollkommen klar ist.
8 5. Das Spülgefäß ist täglich wenigstens ein mal
durch Ausscheuern und Ausspülen gründlich zu reinigen.
36. Die Orispolizeibehörde hat die Befugniß, auf
Grund örtlicher Verhältnisse die Anwendung dieser Polizei—
Berordnung für einzelne Wirthe auszuschließen.
8 7T. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen
dieser Polizei-Verordnung werden mit Geldbuße bis zu
30 Mk. bestraft.
8 8. Diese Polizei-Verordnung tritt für die Städte
Saarbrücken und Malstatt-Burbach am 1. Juli d. Is. und
iür die Stadt St. Johann am 1. Oktober 1893 in Kraft.
Saarbrücken, den 6. März 1898.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Die Interefssenten unserer Anstalt werden benachrichtigt,
daß zum Ersatze der reglementsmäßig ausscheidenden Mit—
glieder des Curatoriums und ihrer Stellvertreter nach 8 28
des Reglements vom 3. September 1886 die Neuwahl
zweier Curatoren und zweier Stellvertreter zu vollziehen ist.
Zu diesem Behuf werden den Interessenten die er—
forderlichen Wahlzettel demnächst zugehen.
Berlin, den 14. Februar 1893.
Direktion der Berliner allgemeinen Wittwen-Pensions⸗
und Unterstützungs-Kasse.
Germar.

Bekanntmachung.
Der von der Stadtverordneten-Versammlung durch Be—
ichluß vom 12. Januar d. Is. und in Uebereinstimmung
nit der Orispolizeibehörde festgesetzte Straßen- und Bau—
luchtlinien⸗Plan für die Fortsetzung der Brückenstraße bis
zu der projektirten neuen Saarbrücke wird, nachdem die in
meiner Bekanntmachung vom 21. Januar d. Is. angesetzte
Frist zur Anbringung von Einsprüchen abgelaufen und Ein—
reden nicht erhoben worden sind, bezw. ein erhobener Ein—
wand wieder zurückgezogen wurde, auf Grund Stadt-—
verordneten-Beschlusses vom 2. d. Mis. und in Gemäßheit
des 8 8 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 hier mit förm—
lich festgestellt.
Der der Feststellung zu Grunde liegende Plan ist von
heute ab zu Jedermanns Einsicht in meinem Amtslokale
Affen gelegt.
Malstatt-Burbach, den 4. März 1893.
Der Bürgermeister
Meyer.

Bekanntmachung.
Nach einem Beschlusse der Stadtverordnetenversammlung
»om 2. März er. ist die Straßen- und Baufluchtlinie für
einen offenzulegenden Straßenzug zwischen der Allee—
traße und der Ludwigstraße unter Ueberbrückung des
Fischbaches und das Terrain der früheren Koksofenanlage
zurchschneidend, in Gemäßheit des Gesetzes vom 1. Juli 1875
estgesetzt worden.
Der diesbezügliche Plan wird nach 87 des angeführten
Besetzes auf die Zeit von vier Wochen und zwar vom
3. März bis einschließlich 5. April 1893 zu Jedermanns
Finsicht in meinem Bureau offen aelegt.

Einreden gegen den Plan sind binnen der am 5. April er
ablaufenden Präklusivfrist bei dem unterzeichneten Bürger
meister anzubringen.
Malstatt-Burbach, 4. März 1893.
Der Bürgermeister.
Meyer.

Bekanntmachung.
Der Fetthändler Wilhelm Faust hierselbst beabsichtigt
auf seinem im Flur 16 Parzelle Nr. 425/186 belegenen
Gartengrundstücke hinter seinem Hause in der Wilhelmstraße
Nr. 63 hier eine Fettsiederei zu errichten.
Dieses Unternehmen bringe ich in Gemäßheit des 817
der Reichs-Gewerbe-Ordnung vom 1. Juli 1883 und der
38 34 — 36 der Ministerial-Anweisung vom 19. Juli 1884
Extra⸗Beilage zu Nr. 33 des Regierungs-Amtsblattes für
1884) mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß,
twaige Einwendungen innerhalb einer 14tägigen Frist
schriftlich in zwei Exemplaren, oder zu Protokoll bei mir
anzubringen.
Es wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß die
Offenlegungsfrist ihren Anfang nimmt mit dem Tage, an
velchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des
Regierungs-Amtsblattes ausgegeben wird, und für alle
Finwendungen, welche nicht auf privatrechtlichen Titeln be—
ruhen, präklusivisch ist, daher nach Ablauf der angegebenen
Frist Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht
werden können.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen bis dahin im
Bürgermeister-Amtskokale zur Einsicht offen.
Der Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig
ꝛrhobenen Einwendungen wird hiermit auf
Samstag, den 1. April 1893 Nachmittags 3 Uhr
in meinem Amtslokale anberaumt mit dem Eröffnen, daß
im Falle des Ausbleibens des Bekriebsunternehmers oder
der Widersprechenden gleichwohl mit der Erörterung der
kinwendungen vorgegangen werden wird.
Malstatt-Burbach, den 6. März 1898.
Der Bürgermeister.
Meyer.

Laut Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten
zu Trier vom 27. Februar d. Is. II. 1029 wird auch in
diesem Jahre eine Anzahl von Lehrgängen zur Bildung
bon Lehrern des Arbeitsunterrichts stattfinden und zwar:
a. ein Frühjahrslehrgang, vom 6. April bis 10. Mai;
b. ein erster Sommerlehrgang, vom 26. Juni bis
29. Juli;
ein zweiter Sommerlehrgang, vom 31. Juli bis
2. September;
J. ein Herbstlehrgang, vom 4. September bis 7. Oktober.
Diejenigen Lehrer, welche an einem der bezeichneten
Kurse theilzunehmen gesonnen sind, wollen sich baldigst
mnelden und erhalten nähere Auskunft bei dem Unterzeichneten
Saarbrücken, den 10. März 1898.
Der Königl. k. Kreisschulinspektor.
Ewald.

Dreijährig-Freiwillige können für Herbst d. Is. noch
angenommen werden.
Anfragen, welchen Meldeschein beizufügen sind, sind
bis 25. März an das Rheinische Jäger-Bataillon Nr.8
in Schlettstadt i/ E. zu richten.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.