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Auf Grund des 8 3 des Gefetzes über das Grundbuch—
wvesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Ver—
mögen im Geltungsbereiche des Rheinischen Rechts vom 12.
April 1888 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die An—
egung der Grundbücher für die Orts- und Katastergemeinden
Numborn,
Quss hof,
Rittershof und
Dilsburg
erfolgt ist, ausgenommen sind jedoch die „öffentlichen Wege
und Gewässer“ und folgende einzelnen Parzellen:
1. in der Gemarkung Numborn Flur 1 Nr. 224
). in der Gemarkung Kutzhof Flur 8 Nr. 58, Flur 4
Nr. 34, 94.
in der Gemarkung Dilsburg Flur 1 Nr. 26, 180/394,
295, Flur 2 Nr. 818/1, 268/1 286, 2, 3, 278ρ, 2αα,
7Iα, 18, 28—g. 2880, 8608/4.
Sulzbach, den 18. Februar 1898.
Königliches Amtsgericht, Abth. II.
auf 1 monatige Kündigung, 7) —, 8) im ersten Jahre 400 Mi
voraussichtlich, 9) unbestimmt.
3. 2) 1. Mai 1893, Köln (Rhein), Kaiserl. Postamt
1, 3) Briefträger, 4) Elementarschulbildung. 5) 6 Monatt
6) auf 4wöchige Kündigung. 7) 400 Mk., kann durch Ge
haltsabzüge gedeckt werden, 8) 900 Mk. Gehalt und 180 Mt
Wohnungsgeldzuschuß jährlich, 9) das Gehalt steigt bi—
1500 Mk. jährlich, 10) Bewerbungen sind an die Kaiserl
Ober-Postdirektion Köln (Rhein) zu richten.
4. 2) 15. Mai 1893, Gebhardshain, Bürgermeisteramt
3) Vollziehungsbeamter, für die Gemeindegefälle, 4) bra
und unbescholten, im Lesen, Schreiben, Rechnen bewander
sein, 5) —, 6) auf a jährige Kündigung, 7) 150 Mk. so
fort zu hinterlegen, 8) 300 Mk. Gehalt jährlich, 9) nein
10) die Stelle ist nicht pensionsberechtigt.
Saarbrücken, den 6. März 1883.
Der Könialiche Landrath, Bake.
Kriegsgerichtliches Erkenntniß.
Durch kriegsgerichtliches unterm 18. Februar 1893 be—
tätigtes Etkenntniß vom 9. Februar 1888 ist der Musketier
arl Ratering der 11. Kompagnie 4. Großherzoglich Hessischen
Infanterie-Regiment No. 118, geboren am 29. März 1871
n St. Johann, Kreis Saarbrücken, in eontumaciam für
fahnenflüchtig erklärt und in eine Geldstrafe von Zwei—
hundert Mark verurtheilt worden.
Darmstadt, den 16. Februar 1893.
Gericht der Großherzoglich Hessischen (25.) Division.
Personal-Chronik.
Professor Dr. Reclam äußerte sich K. in folgende
Weise über Apotheker Richard, Brandt's Schweizerpillen
Ihre Schweizerpillen haben sich mir namentlich in der Frauen
zraxis bewährt und werden (2 Stück eine Stunde nach den
Morgengetränk) gerne genommen: weil sie sicher wirken ohn
Zeschwerde zu veranlassen. Auch bei Männern mit sitzende
debensweise oder in höherem Alter — kurz bei Trägheit de
Darinbewegung — erweisen sie sich als vortheilhaft.“ Die'
Fmpfehlung mächt jede weitere überflüssig. Die ächten Aporhek—
Richard Brandt's Schweizerpillen mit dem weitzen Kreuzi
rothem Grunde sind nur in Schachteln à 1Mk. in den Apotheke
erhaͤltlich. t
Die Bestandtheile der ächten Apotheker Richard Brandt'sche
Schweizerpillen sind Extracte von: Silge 1,6 Gr., Moschusgarbe, Alot
Absynih je 1Gr., Bitterklee, Gentian je 0O,8 Gr., dazu Gentian- un'
Bitterkleepulver, in gleichen Theilen und im Quantum. um darau
50 Villen im Gewicht von 0.12 herzustellen.
Ernannt:
der Stations-Vorsteher II. Klasse Heinrich Höffer zu Saar⸗
zrücken zum Betriebs- und Verkehrs Controleur.
Deffentlicher Anzeiger.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) vaufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
zei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt.
75 Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
häͤltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
h) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) sofort, Aachen, Königl. Straf- und Arrestanstalt,
3) Strafanstaltsaufseher, 4) Bewerber muß gut lesen, rechnen
und schreiben können, darf nicht über 35 Jahre alt sein
und muß einen energischen, ernsten und ehrlichen Charakter
haben sowie körperliche und geistige Regsamkeit besitzen; ge⸗
sernte Handwerker erhalten den Vorzug, 5) 6 Monate, 6)
anfangs auf 3 monatige Kündigung, später auf Lebenszeit,
7) keine, 8) 900 Mk. Gehalt jährlich, 210 Mtk. Mieths—
entschädigung oder freie Dienstwohnung, 9) das Gehalt steigt
bis 1500 Mk. jährlich nebst Miethsentschädigung oder freier
Wohnung.
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.2 Lohnschreiber, 4) schöne Handschrift, 5) 1 Monat, 6
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