10. , Ludwig Michler, Herchenbach,
11. „ Georg Müller, Güdingen,
—E
13. „Clemens Hillebrand, Saarbrücken,
1 Christian Regitz, Carlsbrunn,
5. Johann Bastuck, Malstatt-Burbach,
6. Johann Friedrich Schampel, Neumühle,
17. Robert Schmidtborn, Friedrichsthal,
18. Beorg Güth, Oekonom, St. Johann,
19. Johann Speicher, Püttlingen,
20. Taspar Wagner, Kleinblittersdorf,
21. , Johann Wunn, Sohn, Dudweiler,
22. „ Fritz Dill, Dudweiler,
23. ,„ Ludwig Zeitz, Sohn, Sulzbach,
24. , Daniel Armbrüster, Ludweiler,
AD0
26.. Philipp Schuͤtz, Bischmisheim,
27. „ RKarl Reinhold, Rockershausen,
28. „Peter Pistorius, Püttlingen.
Den Herren Bürgermeistern gebe ich hiervon im Hin—
blick auf 8 18 Absatz 8 a. a. O. Kenntniß, um in vor—
kommenden Schätzungsfällen aus dieser Zahl die erforderlichen
Schiedsmänner zu ernennen.
Saarbrücken, den 10. Februar 1893.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Bake.
4—
Das Musterungsgeschäft für den Kreis Saar—
brücken wird im laufenden Jahre nach nachstehendem
Plane an den nachbezeichneten Tagen und Stunden im
Saale des Restaurateurs August Schuhmann jun.
dahier stattfinden:
Burgermeisterei:
J., Mittwoch, den 8. März Ludweiler Vormittags 814 Uhr.
2., Donnerstag, den 9. März Malstatt-Burbach Jahrgang
1892 und ältere Vorm. 8144 Uhr.
3., Freitag, den 10. März Malstatt-Burbach Jahrgang
1893 Vorm. 81/. Uhr.
4.. Samstag, den 11. März St. Johann Jahrgang 1892
und ältere Vorm. 824 Uhr.
5., Montag, den 13. März Bischmisheim Vorm. 81 Uhr.
6., Dienstag, den 14. März St. Arnual, Vorm. 81 Uhr.
7., Dienstag, den 14. März Kleinblittersdorf Vorm. 91 Uhr.
8., Mittwoch, den 16. März St. Johann Jahrgang 1898
Vorm. 8/4 Uhr.
9., Mittwoch, den 15. März Sulzbach Jahrgang 1891
und ältere Vorm. 10 Uhr.
10., Donnerstag, den 16. März Dudweiler Jahrgang 1892
und ältere Vorm. 8 Uhr.
11., Freitag, den 17. März Dudweiler Jahrgang 1893
Vorm. 81/. Uhr.
12., Samstag, den 18. März Saarbrücken Vorm. 81. Uhr.
13., Montag, den 20. März Gersweiler Vorm. 81/. Uhr.
14.. Montaq, den 20. März Puttlingen Jahrgang 1891
und ältere Vorm. 99. Uhr.
15., Dienstag, den 21. März Püttlingen Jahrgänge 1892
und 18983 Vorm. 814 Uhr.
16., Mittwoch, den 22. März Friedrichsthal Vorm. 81.. Uhr.
17., Mittwoch, den 22. März Völklingen Jahrgang 1891
und ältere Vorm. 10 Uhr.
18., Donnerstag, den 238. März Völklingen Jahrgänge 1892
und 1893 Vorm. 81. Uhr.
19., Freitag, den 24. März Heusweiler Vorm. 81 Uhr.
20., Montag, den 27. März Sulzbach Jahrgänge 1892 und
und 1893 Vorm. 8. Uhr.
21., Dienstag, den 28. März Sellerbach, Vorm. 814 Uhr.
22., Mittwoch, den 29. März, Loosung der Altersklasse 1898
für den ganzen Kreis Vorm. 9 Uhr.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
Gestellungspflichtige werden hierdurch aufgefordert, an der
für die Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsortes bestimmten
Zeit pünktlich, sauber gewaschen und mit reiner Kleidung
versehen, vor der Königlichen Ersatz-Kommission zur Musterung
zu erscheinen. Die Militärpflichtigen der älteren Jahr—
gänge haben die Loosungsscheine mitzubringen.
Diejenigen, welche nicht pünktlich erscheinen, sollen nach
z 26 ad 7 der Wehrordnung vom 22. November 1888,
mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen
bestraft werden. Ist die Versäumniß in böswilliger Ab⸗
ficht oder wiederholt erfolgt, so ist die sofortige Einstellung
der als unsichere dienstpflichtige Anzusehenden zulässig. Wer
durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine ver—
hindert ist, hat ein ärztliches Attest einzureichen, welches,
insofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist,
durch die Poliz;ibehörde zu beglaubigen ist.
Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermine
freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hierauf ein
besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder
des Truppenthtils erwächst.
In denjenigen Fällen, in welchen in Berücksichtigung
bürgerlicher Verhältnisse Zurückstellungen oder Befreiungen
vom Militärdienste zulässig sind, sind die betreffenden An—
träge spätestens im Muste rungstermine anzubringen.
In Fällen der Verubsäumung der rechtzeitigen An—
bringung der Gesuche ist jede Berücksichtigung derselben
Seitens der Ober Ersatz-Rommission ausgeschlossen.
Nur sofern die Veranlassung der Reklamationen ersi
aach Beendigung des Ninsterungsgeschäftes entstanden und
sonach eine Vorlegung des Antrages im Musterungstermine
nicht möglich gewesen ist, werden die später eingegangenen
Reklamationsanträge von der Ober:Ersatz-Kommission einer
Prüfung unterzogen.
— Zur Beurtheilung der Reklamationen ist erforderlich,
daß sämmtliche nicht mehr schulpflichtigen zur Erhaltung
der Familie gesetzlich verpflichteten Familien-Mitglie—
der männlichen Geschlechts im Termine persönlich
und pünktlich zu erscheinen haben, damit deren Erwerbs—
Arbeits- bew. Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden kann;
von den weiblichen derartigen Familien-Mitgliedern hin—
gegen alle diejenigen, von welchen irgend ein Mangel ihrer
Arbeits⸗, Erwerbs- bezw. Aufsichtsfähigkeit behauptet wird.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er—⸗
scheinen verhindert, so ist dies durch ein ärztliches Attest
und durch Attest der Ortsbehörde nachzuweisen, andernfalls
derartige Reklamationen als nicht zu beurtheilen, unnach—
fichtlich zurükgewiesen werden müssen.
Hierbei wird bemerkt, daß die Reklamationen im un⸗
mittelbaren Anschlusse an die Vorstellung des reklamirten
Mannes zur Verhandlung gelangen; die Reklamanten und
deren vorbezeichneten Angehörigen haben sich daher schon
an den betreffenden Tagen mit Beginn des Musterungs⸗
Geschäftes einzufinden.
Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht,
daß dadurch, daß ein älterer Bruder hereits dient, die Zu