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8 318a. Unter Telegraphenanlagen im Sinne der
z8 317 und 318 sind Fernsprechanlagen mitbegriffen.
Gleichzeitig bemerke ich, daß demjenigen, welcher den
Thäter einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigung
von Telegraphenanlagen derart ermittelt und zur Anzeige
bringt, daß derselbe zum Ersatze und zur Strafe gezogen
werden kann, eine Belohnung bis zur Höhe von funfzehn
Mark aus den Mitteln der Reichs-Post- und Telegraphen⸗
Verwaltung gewährt wird, und zwar auch dann, wenn der
Schuldige wegen jugendlichen Alters oder aus sonstigen
persönlichen Gründen gesetzlich nicht bestraft oder zum Ersaätze
herangezogen werden kann, oder wenn die Veschädigung
noch nicht wirklich ausgeführt, sondern durch rechtzeifiges
Kinschreiten der zu belohnenden Person verhindert worden
ist, der gegen die Telegraphenanlage verübte Unfug aber soweit
feststeht, daß die Bestrafung des Schuldigen erfolgen kann.
Alle zur Mitwirkung an der Erhaltung öffentlicher
Anlagen berufenen Behörden und Beamten werden ersucht,
diese Mitwirkung zum Schutze der Reichs-Telegraphenlinien
eintreten zu lassen und im Falle der Ermittelung von
Personen, welche Beschädigungen an Telegraphenanlagen
herbeigeführt haben, der nächsten Post- oder Telegraphen—
anstalt hiervon Mittheilung zu machen.
Trier, den 9. Februar 1893.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
Theusner.
Institut zur Ausbildung von Lehrschmiede⸗
Meistern zu Charlottenburg.
Durch hohe Verfügung vom 17. Juli 1891 hat Se.
Exzellenz der Herr Minister für Landwirthschaft, Domainen
und Forsten das Statut des obenbezeichneten Instituts ge—
nehmigt.
Die Lehrzeit dauert vier Monate. Der Unterricht ist
anentgeltlich. Es werden nur Schmiede zugelassen, welche
die Prüfung als Schmiedemeister, sowie die durch das Ge⸗—
setz vom 18. Juni 1884 angeordnete Prüfung mindestens
mit dem Prädikat, „gut“ bestanden haben.
Außer dem theoretischen Unterricht erhalten dieselben
Unterweisungen im praktischen und theoretischen Lehr-Vortrag.
Nach Ablauf des Cursus wird vor einer von dem Herrn
Minister genehmigten Commission ein Examen abgelegt,
auf Grund dessen der Herr Minister den zuständigen Königlichen
Regierungen Mittheilungen über die erworbenen
Qualifikationen zugehen lassen wird.
Beginn der Unterrichtskurse wird vorher jedesmal recht—
zeitig zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Anmeldungen
nimmt außer dem unterzeichneten Hauptdirektorium zu Berlin
N. W. Spenerstraße 33, der Direktor des Instituts Herr
Oberroßarzt a. d. Brand zu Charlottenburg, Spreestraße 42
entgegen. Derselbe ertheilt auch auf eingehende Fragen
entsprechende Antwort.
Das Hauptdirektorium
des landwirthschaftlichen Provinzial-Vereins für die
Mark Brandenburg und die Niederlausitz.
von Arnim-Güterberg. von Canstein.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Vaufende Nummer. 2) Die Bacanz tritt ein: wann? wo?
dei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen
4. 2) 1. Mai 1898, Cöln (Rhein), Telegraphenamt,
3) Postschaffner, 4) Elementarschulbildung 5)6 Monate,
6) auf 4wöchige Kundigung, 7) 400 Mk. kann durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden, 8) 900 Mk. Gehalt und 180 Mk.
Wohnungsgeldzuschuß jährlich, 10) Bewerbungen sind an die
Kaiserl. Ober-Postdirektion Cöln (Rhein) zu richten.
2. 2) sofort, Daaden, Steuerkasse Biersdorf, 8) Ge—
meinde⸗Vollziehungsbeamter, 4) körperliche Rüstigkeit, Be—
fähigung, sich die Kenntnisse der Geschäftsanweisung sür die
Vollziehungsbeamten in Kürze anzueignen, 5) 3 Monate,
6) auf 3 monatige Kündigung, 7) 150 Mk., sind sofort zu
hinterlegen, 8) 300 bis 400 Vtk. jährlich, 9) vorläufig nicht,
10) die Stelle ist nicht pensionsberechtigt.
3. 2) sofort, Heddesdorf, Gemeinde, 3) Gemeindediener
und Nachtwächter, 4) körperliche Rüstigkeit, ordentlich lesen
und schreiben, 5) —, 6) auf 1 monatige Kündigung, 7) —,
8) 810 Mk. jährlich, 9) nein, 10) die Stelle ist nicht pen—
ionsberechtigt.
4. 2) 1. April 1893, Kerpen, Gemeinde, 3) Nacht⸗
wächter, 4) körperliche Rüstigkeit und Nüchternheit, 5) 6
Monate, 6) auf Lebenszeit, 7) —, 8) 360 Mk. jährlich,
9) unbestimmt, 10) die Stelle ist nicht pensionsberechtiat.
4a. 2) sofort, Trier, Kaiserl. Postamt, 3) Postpaket⸗
träger, 4) örperliche Rüstigkeit, Elementarschulkenntnisse, 2)
b Monate, 6) auf 4wöchige Kündigung, 7) 200 Mk. kann
durch monatliche Grhaltsabzüge von 6 Mk. gebildet werden,
8) 700 Mk. Gehalt und 144 Mk. Wohnungsgeldzuschuß
jährlich, 9) das Gehalt steigt bis 1100 Wik. jährlich, 10)
Bewerbungen sind an die Kaiserl. Ober-Postdirektion in
Trier zu richteli.
Saarbrücken, den 20, Februar 1893.
Der Nöngliche Landrath. Bake.
Oeffentlicher Anzeiger.
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