Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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des 8 7 des Gesetzes zu trennen, für jeden Steuerpflichtigen
wusnahmslos und der 8 14 des Gesetzes setzt hiervon nichts
abweichendes fest, beschränkt vielmehr seine Bestimmung
hinfichtlich der Inventur und Bilanz ausdrücklich auf das
Handels- und gewerbliche Einkommen.
Saarbrücken, den 6. Dezember 1893.
Der Vorsitzende
der Einkommensteuer-Veranlagungskommission.
Gruber, Rezierungs-Rath.

janden, 10) bei der Einberufung wird freie Fahrt für den
Bewerber und dessen Familienangehörige, sowie freier Effekten—
ransport auf den Staats- und unter Staatsverwaltung
sttehenden Eisenbahnen gewährt; den Bewerbungsgesuchen
sind beizufügen: der Civilversorgungsschein und das Militär—
führungsattest in Urschrift, ein selbstverfaßter und -geschrie—
bener Lebenslauf, polizeiliche Fihrungs- und Beschäftigungs—
‚eugnisse, umfassend den Zeitraum seit dem Abgange vom
Militär bis zur Bewerbung.
4. 2) sofort, Stationsort wird bei der Einberufung
bestimmt, Königl. Eisenbahn-Betriebßsamt (Köln-Düren) zu
Köln, 3) 20 Stellen im Zugbekleidungs-(Fahr-)dienst zu⸗
aächst als Bremser, 4) Bewerber müssen körperlich gesund,
rüstig und gewandt sein, ausreichendes Hör- und Sehver—
mögen besitzen, wozu auch das Farbenunterscheidungsvermögen
zehört, ferner die Gegenstände des Volksunterrichts kennen,
insbesondere in deutschen und lateinischen Buchstaben Ge—
drucktes und Geschriebenes lesen, sowie in den 4 Grundarten
mit ganzen benannten Zahlen rechnen können, 5) 6 Monate,
6) während der Probezeit jederzeit widerruflich, sodann nach
bestandener Prüfung auf 4wöchige Kündigung, 7) —, 8)
vorläufige Jahresbesoldung je 800 M., zahlbar am Monatsschluß,
 9) bei Bewährung im Dienst und nach bestandener
Prüfung beim Freiwerden von etatsmäßigen Stellen An⸗
tellung als Schaffner mit der Aussicht auf Beförderung
zum Packmeister und Zugführer, 10) bei der Einberufung
wird freie Fahrt für den Bewerber und dessen Familien—
angehörige, sowie freier Effektentransport auf den Staats—
und unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen gewährt;
den Bewerbungsgesuchen sind beizufügen: der Civilversorgungs—
schein und das Militärführungsattest in Urschrift, ein selbst⸗
verfaßter und geschriebener Lebenslauf, polizeiliche Führungs—⸗
und Beschäftigungszeugnisse, umfassend den Zeitraum seit
dem Abgange vom Militär bis zur Bewerbung.

Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.

Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
zei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
jeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
AD—
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.

4. 2) sofort, Blankenrath, Bürgermeisteramt, 3) Po—
lizeidiener, Wegewärter, Gefangenwärter und Vollziehungs—
beamter, 4) körperliche Rüstigkeit, Kenntnis des Wegebaues
und der Obstbaumzucht, sowie selbstständige Abfassung eines
Berichtes, 5) 6 Monate, 6) auf 3 monatige Kündigung,
7) 150 Mk. welche durch Gehaltsabzüge gedeckt werden
kann, 8) 900 Mk. Gehalt jährlich, 9) unbestimmt, 10) Mel—⸗
dungen sind bis zum 10. Januar 1894 einzureichen; die
Stelle ist nicht pensionsberechtigt.
3. 2) 1. Januar 1894, Cöoln (Rhein), Kaiserl. Post⸗
amt 1, 3) Briefträger, 4) Elementarschulbildung und kör—
perliche Rüstigkeit, 5) 6 Monate, 6) auf 4wöchige Kün—
digung, 7) 400 Mk., kann durch Gehaltsabzüge gedeckt
werden, 8) 8900 Mk. Gehalt und 180 Mk. Wohnungsgeld⸗
zuschuß jährlich, 9) das Gehalt steigt bis 1300 Me. jaͤhrlich,
10) Bewerbungen sind an die Kaiserl. Ober-Postdirektion
Töln (Rhein) zu richten.
3. 2) sofort, Stationsort wird bei der Einberufung
bestimmt, Königl. Eisenbahn-Betriebsamt (Cöln-Düren) Cöln,
3) 50 Anwärter für den Bahnbewachungs⸗- und Weichen⸗
ttellerdienst, 4) Bewerber müssen körperlich gesund, rüstig
und gewandt sein, ausreichendes Hör⸗ und Sehvermögen
besitzen, wozu auch das Farbenunterscheidungsvermögen ge—
hört, ferner die Gegenstände des Volksunterrichts kennen,
insbesondere in deutschen und lateinischen Buchstaben Ge—
drucktes und Geschriebenes lesen, sowie in den 4 Grundarten
mit ganzen benannten Zahlen rechnen können, 5) 6 Monate,
nach deren Ablauf zugleich die Prüfung zum Bahnwärter
bezw. Weichensteller abzulegen ist, 6) während der Probe—
zeit jederzeit widerruflich, sodann nach bestandener Prüfung
auf 4wöchige Kündigung, 7) —, 8) während der Probezeit
bis zur etatsmäßigen Anstellung jährlich je 700 Mk. als
Bahnwärteraspirant bezw. 800 Mk. als Weichensteller⸗
aspirant, beim Einrücken in eine Etatsstelle außerdem Woh—
aungsgeldzuschuß oder Dienstwohnung, 9) bei fortgesetzter
guter Führung steigt das Gehalt eines Bahnwärters bis zu
900 Mk, eines Weichenstellers bis 1200 Mk. jährlich;
außerdem ist bei besonderer Befähigung für eine geringere
Zahl Aussicht auf spätere Beförderung zum Weichensteller
1. Klasse mit einem Gehalte von 1000 bis 1500 Mk. vor⸗
Redacrtinn des nicht-aumtlichen Theise« Druck und Wersog von Gehrüder Haofe⸗er in Saarhrücken

Saarbrücken, den 18. Dezember 1883.
Der Könialiche Landrath, Bake.

Deffentlicher Anzeiger.

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