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eden Montag.
Saarbrücker
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»2 den Kreis Saarbrücken.
Amtliches Anzeigeblatt für
Fr. 51.
Montag, den 18. Dezember
1893.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Direktor zur Empfangnahme näherer Mittheilungen über
den Gang der Prüfung persönlich zu melden.
Koblenz, den 24. Oktober 1893.
Königliches Provinzial-Schul⸗Collegium.
von Itzenplitz.
In neuerer Zeit sind falsche Reichskassenscheine zu fünf⸗
zig Mark zum Vorschein gekommen und angehalten worden.
Wir sichern demjenigen, welcher einen Verfertiger oder
wissentlichen Verbreiter solcher Falschstücke zuerst ermittelt
und der Polizei- oder Gerichtsbehörde dergestalt nachweist,
daß der Verbrecher zur Untersuchung und Strafe gezogen
werden kann, eine nach den Umständen von uns zu bemessende
Belohnung bis auf Höhe von
3000 Mark.
Nach Maßgabe der von dem Herrn Minister der geist—
lichen. Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten unterm
15. Oktober 1872 erlassenen Vorschriften werden die Auf—
nahme-Prüfungen für die Lehrerseminare des Regierungs—
bezirks Trier für 1894 in folgender Ordnung stattfinden:
J. Für die Aspiranten evangelischer Konfession:
Bei dem Seminar zu Ottweiler:
die schriftliche Prüfung am 18. März,
die mündliche Prüfung am 14. März.
II. Für die Aspiranten katholischer Konfesßon.
Bei dem Seminar zu Prüm:
die schriftliche Prüfung am 4. April,
die mündliche Prüfung vom 5.—7. April.
Bei dem Seminar zu Wittlich:
die schriftliche Prüfung am 8. August,
die mündliche Prüfung vom 9.— 11. August.
Zu diesen Prüfungen werden zugelassen Schulamts-—
Präparanden, welche bis zum 1. Oktober 1894 das 17.
Lebensjahr vollendet und das 24. noch nicht überschritten haben.
Die Meldungen sind mindestens drei Wochen vor
Beginn der Prüfungen an den betreffenden Seminar-Direktor
uu richten und denselben beizufügen:
1. der Geburtsschein,
2. ein Impfschein und Revaccinationsschein, sowie ein
von einem zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten
Arzte ausgestelltes Gesundheitsattest,
ein von der Polizeibehörde des Ortes ausgestelltes
Führungsattest bezw. ein Abgangszeugniß von der bis
dahin besuchten Lehranstalt,
ein Zeugniß desjenigen Kreisschulinspektors, in dessen
Bezirk sie wohnen, oder ihre Ausbildung erhalten.
die Erklärung des Vaters oder an dessen Stelle des
Nächstverpflichteten, daß er die Mittel zum Unterhalte
des Aspiranten während der Dauer des Seminar—
Kursus gewähren werde, mit der Bescheinigung der
Ortsbehörde, daß er über die dazu nöthigen Mittel
verfüge,
Aspiranten, die auf ihre Meldung einen abweisenden
Bescheid nicht erhalten, sind zu der Prufung zugelassen und
haben sich am Tage vor dem Beginn derselben persönlich
bei dem betreffenden Seminar-Direktor zu melden.
Die nach bestandener Prüfung zur Aufnahme be—
sttimmten Aspiranten haben unter Milverpflichtung ihrer
Väter resh. deren Stellvertreter einen Revers auszustellen.
zu.
Berlin, den 27. November 1893.
Reichsschuldenverwaltung.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Nach Maßgabe der durch das Rescript des Herrn
Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-An⸗
zelegenheiten vom 15. Oktober 1872 erlassenen Prüfungs-Ordnung
sollen die Seminar-Entlassungs-Prüfun—
gen für den Regierungsbezirk Trier beziehungsweise in
Verbindung mit denselben die Prüfungen der nicht semina—
ristisch gebildeten Kandidaten für 1894 in folgender Ordnung
tattfinden:
J. Für die Kandidaten evangelischer Konfession bei
dem Seminar zu Ottweiler:
die schriftliche Prüfung vom 8. —10. März,
die mündliche Prüufung vom 15.-16. März.
II. Für die Kandidaten katholischer Konfession:
bei dem Seminar zu Prüm:
die schriftliche Prüfung vom 12.—-14. April,
die mündliche Prüfung vom 17.-19. April.
Bei dem Seminar zu Wittlich:
die schriftliche Prüfung vom 26.—28. Juli,
die mündliche Prüfung vom 1.—-83. August.
Kandidaten des Lehramts, welche fich diesen Prüfungen
anterziehen wollen, haben mindestens drei Wochen vor dem
Prüfungstermine:
ihr Taufzeugniß resp. ihren Geburtsschein,
das Zeugniß eines zur Führung eines Dienstsiegels
herechtigten Arztes über ihren normalen Gesund—
Jeitszustand,
3. ein amiliches Zeugniß über ihr sichtliches Verhalten und
4. einen selbstgefertigten Lebenslauf
bei uns einzureichen und, sofern sie nicht vorher einen ab—
weisenden Vescheid erhalten, sich am Tage vor dem Beginn
der Prüfung unter Beibringung einer selbstgefertigen deutschen
and lateiniichen Probeschrift bei dem betreffenden Seminar—