Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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eden Montag.

Saarbrücker

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10 Pfa.
den Kreis Saarbrücken. J

Amtliches Anzeigeblatt für

— r. 4.
Bekanntmachungendes Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten.

Montag, den 20. November

18938.

Landrath ihres Kreises sofort auf telegraphischem oder auf
fonstigem kürzestem Wege Mittheilung zu machen; in gleicher
Weise haben dieselben thunlichst Sorge zu tragen, daß die
in ihrer Aufsichtsstrecke an dem Flusse belegenen Ortschaften
so rasch als möglich hiervon Kenntniß erhalten.
IV. Der Wasserbauinspektor in Saarbrücken hat von den
ihm von der oberen Saar zukommenden Nachrichten über den
Aufbruch des Eises und den eintretenden Eisgang sofort,
unter gleichzeitiger Angabe des Wafserstandes am Pegel zu
Saarbrücken,
1. dem Landrath zu Saarbrücken,
2. den Bürgermeistern in Saarbrücken und St. Johann
3. der Bergwerks:Direktion in Saarbrücken,
4. dem Eisenbahnbetriebsamte in Saarbrücken,
ferner auf telegraphischem Wege
5. dem Wasserbauinspektor in Trier,
6. dem Regierungs⸗ und Baurath in Trier,
7. den Landräthen in Saarlouis, Merzig und Saarburg,
8. der Kommandantur der Festung Saarlouis
Mittheilung zu machen und demnächst dieselben Behörden und
Beamten zu benachrichtigen, sobald die Saar eisfrei ift.
V. Der Wasserbauinspektor in Trier theilt die ihm von
der Saar, oberen Mosel und der Sauer zugekommenen Nach—
richten, unter gleichzeitiger Angabe des Wasserstandes am
Trier'rer Pegel schleunigst:
1. dem Landrath in Trier,
2. dem Oberbürgermeister daselbst,
3. dem Eisenbahnbetriebsamt daselbst,
4. dem Regierungs- und Baurath daselbft,
ferner auf telegraphischem Wege
5. den Landräthen in Bitburg, Bernkastel und Witllich
6. dem Bürgermeifter in Trarbach,
7. dem Ortsvorsteher in Alf,
8. den Landraäthen in Zell, Kochem und Koblenz,
9. dem Wasserbauinspektor in Koblenz,
10. dem Regierungs- und Baurath in Koblenz,
11. dem Brückenmeister in Koblenz
mit und benachrichtigt, sobald die Mosel eisfrei ist, hiervon
die vorgenannten Behörden und Beamten.
VI. Die Landräthe in Saarbrücken, Saarlouis, Merzig,
Saarburg, Trier, Bernkaftel, Wittlich und Bitburg haben
die ihnen von den Wasserbauinspektoren bezw. den Strom—
meistern zugekommenen Nachrichten sofort auf telegraphischem
oder auf sonst kürzestem Wege den betreffenden Bürgermeistern
und Gemeindevorstehern der an der Saar, Sauer und Mosel
belegenen, durch den Eisgang gefährdeten Ortschaften ihres
Kreises mitzutheilen und dieselben anzuweisen, daß die Be⸗
nachrichtigung in diesen Ortschaften schleunigst durch die
Schelle ꝛc. öffentlich bekannt gemacht wird.

Anweifung für den Nachrichtendienst bei Eisgängen auf der Saar,
Sauer und Mosel im Regierungsbezirk Trier.
1. Sobald bei anhaltendem Froste die Saar, Sauer
und Mosel streckenweise zufriert, haben die Strommeister
ihrem vorgesetzten Wasserbauinspektor hiervon schriftliche
Mittheilung zu machen und genau anzugeben, welche Fluß—
strecken in ihrem Aufsichtsbezirke mit einer Eisdecke versehen
find und welche Vaͤngenausdehnung sowie welche Stärke
dieselbe hat.
Diese Anzeigen sind von den Wasserbauinspektoren dem
Regierungs- und Baurathe in Trier ebenfalls schriftlich
zu erstatten.
II. Bei eintretendem Thauwetter, durch welches ein
Aufbruch des Eises zu erwarten steht, haben die Wasser⸗
Bau⸗-Inspektoren vor Allem gemäß der Regierungs-Verfügung
vom 19. Dezember 1879 J. A. 13094 zur Offenhaltung
der Vorfluth und zum Schutze der der Königlichen Wasser—
bau⸗Verwallung unterstellten staatlichen Brücken, Nadel-Wehre
ꝛc. an der Saar, Sauer und Mosel die etwa daselbst vor—
handenen Eisdecken unter den Brückenöffnungen, sowie ober—
und unterhalb der bezeichneten Bauwerke auf je 100 Meter
Länge durch Aufhauen oder Sprengen mit Pulver bezw
Dynamit beseitigen zu lassen.
Ebenso haben gemäß derselben Verfügung die Landräthe
in Saarbrücken, Saarlouis, Merzig, Saarburg, Trier,
Bernkastel, Wittlich und Bitburg anzuordnen, daß dieselbe
Maßnahme auch bei den nicht unter der Staatsverwaltung
stehenden Brücken über die genannten Flüsse, wo dieses er—
forderlich, von den betreffenden Gemeinden zur Ausführung
gebracht wird.
Die Eisenbahnbetriebsämter in Saarbrücken und Trier
find auf Grund des an, die vormalige Eisenbahn-Direktion
in Saarbrücken ergangenen Schreibens vom 29. Dezember 1879
I. A. Nr. 13375, ebenfalls ersucht worden, ein Gleiches
bei den über die Saar, Sauer und Mosel führenden Eisen⸗
bahnbrücken nöthigenfalls vornehmen zu lassen.
Dasselbe Ansuchen ist an die Königliche Kommandantur
in Saarlouis, sowie an die Kaiserliche Eisenbahndirektion
in Straßburg in Betreff der Brücke in Saarlouis bezw.
in Betreff der über die Saar führenden Eisenbahnbrücke
bei Bous ergangen.
LII. Vom Aufbruch des Eises, starken Eisgängen und
eintretenden Eisstopfungen haben die Schleusenmeister und
Strommeister der kanalisirten Saarstrecke sowie die Strom⸗
meister der freien Flußstrecke der Saar, Mosel und Sauer,
sodald diese Ereignisse auf den ihnen übertragenen Flußstrecken
eintreten, dem betreffenden Wasserbauinspektor, sowie dem
            
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