Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

172

Friedrichssthal hat 5871 Einwohner, erhaͤlt Abgeordnete 02
Gersweiler 38321 ——
Heusweiler 7836 “
Kleinblittersdorft 2871 ——
Ludweiler 5425 o—
Puttlingen 8662 1
Sellerbach 7 146 1803
Sulzbach 11177 17*
Volklingen 10 324 135338
Summa 88 368

unter , also 1

unter also 1
unter i⸗ also 1
über 2 also 2
über 2 also 2
Summa 9
Da hiernach auf die Bürgermeistereien St. Arnual, Bischmisheim, Friedrichsthal, Gersweiler, Kleinblittersdorf und
Ludweiler nicht je ein Abgeordneter entfällt, so werden diese 6 Bürgermeistereien zum Zwecke der Wahl der verbleibenden
4 Abgeordneten zu einem Wahlbezirke vereinigt; (ßF 40 Abs. 2 und 4) für letzteren gelangt somit die Bestimmung in 8 46
Abs. 2 und 3 der Kreis-Ordnung, wonach die Bürgermeisterei-Versammlungen Wahlmänner und zwar auf je 250 Ein—
wohner einen Wahlmann zu wählen haben, welche demnächst zur Wahl der gedachten 4 Kreistags-Abgeordneten zusammen—
treten, zur Anwendung.
Saarbrücken, den 8. Oktober 1890.

Der Kreis-Ausschuß des Kreises Saarbrücken.
gez.:; Zur Meddenm.

Zur Feststellung der Entschädigungen für das zum
Neubau der Brücke zwischen Saarbrücken und Malstatt⸗
Burbach erforderliche Grundeigenthum aus Parzelle 6 und
293,10 in Flur 5 Gemarkung Malstatt-Burbach setze ich,
von dem Herrn Regierungs-Präsidenten in Trier mit der
Leitung der in Gemäßheit des 8 25 des Gesetzes über die
Enteignuug von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874
erforderlichen kommissarischen Verhandlung beauftragt, hier—
zu auf
Montag, den 16. Oktober Nachmittags 3 Uhr
im Geschäftszimmer des Bürgermeister-Amtes Malstatt:
Burbach Termin an, zu welchem alle Personen, welche ihre
Betheiligung an der obenbezeichneten Angelegenheit, bezw.
eine Berechtigung an den zu enteignenden Grundstücken
darzuthun vermögen, zur Wahrnehmung ihrer Rechte unter
der Verwarnung hiermit öffentlich vorgeladen werden, daß
bei ihrem Ausbleiben ohne ihr Zuthun die für die zu
enteignenden Parzellen zuzubilligenden Entschädigungen fest⸗
gestellt werden und wegen Auszahlung oder Hinterlegung
der letzteren verfügt werden wird.
Saarbrücken, den 27. September 1893.
Der Königliche Landrath.
Bake.

Zur Feststellung der Entschädigungen für die zur Er—
breiterung des öffentlichen Weges Dilsburg-Walpershofen
in Anspruch zu nehmenden Grundstücke in Flur 8 aus
Parzelle 293, 576/319, 4832/299, 4833/299, 306, 307, 303,
der Gemarkung Dilsburg setze ich, von dem Herrn Regierungs—
Präsidenten in Trier, mit der Leitung der in Gemäßheit
des 8 25 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigen—
thum vom 11. Juni 1874 erforderlichen kommissarischen
Verhandlungen beauftragt, hierzu auf
Dienstag, den 17. Oktober d. Is. Vormittags 10 Uhr
im Geschäftszimmer des Bürgermeister-Amtes Heusweiler
Termin san, zu welchem alle Versonen,. welche ihre Betheiligung

an der obenbezeichneten Angelegenheit bezw. eine Berechtigung
an den zu enteignenden Grundstücken darzuthun vermögen,
zur Wahrnehmung ihrer Rechte unter der Verwarnung
hiermit öffentlich vorgeladen werden, daß bei ihrem Aus—
bleiben ohne ihr Zuthun die für die zu enteignenden Parzellen
zuzubilligenden Entschädigungen festgestellt werden und wegen
Auszahlung oder Hinterlegung der letzteren verfügt werden wird
Saarbrücken, den 27. September 1898.
Der Königliche Landrath.
Bake.

Zur Feststellung der Entschädigungen für die zuw
Umbau des Bahnhofes Saarbrücken in Anspruch zu nehmender
Grundstücke Flur 32 Parzelle 64/10, 68/10, 62/10, 60410
der Gemarkung von St. Johann setze ich, von dem Herrny
Koniglichen Regierungs-Präsidenten in Trier mit der Leitung
der in Gemäßheit des 8 25 des Gesetzes über die Enteignung
von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 erforderlicher
kommissarischen Verhandlung beauftragt, hierzu auf
Donnerstag, den 19. Oktober d. Is. Vormittags 9 Uhr
im Geschäftszimmer des Bürgermeister-Amtes zu St. Johann
Termin an, zu welchem alle Personen, welche ihre Betheiligung
an der obenerwähnten Angelegenheit bezw. eine Berechtigung
an den zu enteignenden Grundstücken darzuthun vermögen.
behufs Wahrnehmung ihrer Rechte unter der Verwarnung
hiermit öffentlich vorgeladen werden, daß bei ihrem Aus—
bleiben ohne ihr Zuthun die für die zu enteignenden Grund—
stücke zuzubilligende Entschädigung festgestellt und wegen
Auszahlung oder Hinterlegung der letzteren verfügt werden wird
Saarbrücken, den 27. September 18983.
Der Königliche Landrath
Bake.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.