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inspektor unter endgültiger Verleihung der bisher verwalteten
Stelle ernannt worden ist.
Trier, den 21. September 1893.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Devens.
nahme seiner Dienstgeschäfte daselbst vom 1. k. Mts. ab von
seinem hiesigen Amte entbunden worden.
Trier, den 22. September 1893.
Der Regierungs-Präsident.
v. Heppe.
Der Regierungs⸗ und Schulrath Schöppa hierselbst ist
der Regierung in Schleswig überwiesen und Zwecks Ueber—
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Bekanntmachung.
Der in Gemäßheit des 8 55 der Kreisordnung unterm 8. Oktober 1890 von dem Kreistage festgestellte
—A
für die Vertheilung der Kreistags-Abgeordneten im Kreise Saarbrücken,
wovon nachstehend ein Abdruck folgt, ist nach F 56 a. a. O. auch für die im November d. Is. vorzunehmenden Kreistags-Abgeordneten⸗Ergänzungswahlen
maßgebend, da keine der in diesem Paragraphen vorgesehenen, die Neuaufstellung vorschreibenden
Aenderungen eingetreten sind. Die Zahl der in dem im diesjährigen „Kreisblatt“ Nr. 88 veröffentlichten Verzeichnisse der in dem
Wahlverbande der größeren Grundbesitzer eingetragenen Wahlberechtigten beträgt 51. Die diesem Verbande gesetzlich
pugewiesene höchste Zahl von Abgeordneten, die er bisher hatte, verbleibt sonach. In der Zahl der zum Wahlverbande
der Städte gehörigen Gemeinden und in der Zahl der Landbürgermeistereien des Kreises ist weder eine Erhöhung nock
Verminderung eingetreten; auch ist keine Stadt aus dem Kreisverbande ausgeschieden.
Saarbrücken, den 5. Oktober 1893.
Der Kreis-Ausschuß F Kreises Saarbrücken.
Bake.
Abdruck:
PClan
für die Vertheilung der Kreistags-Abgeordneten im Kreise Saarbrücken.
1. Der Kreis Saarbrücken hat nach der letzten allgemeinen Volkszählung 124374 — abzüglich 711 Militaäͤrpersonen
— 123668 Civileinwohner; die Zahl der Kreistags-Abgeordneien beträgt daher gemäß 8 83 der Kreisordnung
bom 30. Mai 1887 — 277
Von den 123663 Civileinwohner entfallen 88300 auf die drei dem Wahlverbande der Städte angehörenden Stadt—
gemeinden Malstatt-Burbach, St. Johann und Saarbrücken. Die Zahl der Kreistags⸗Abgeordneten dieses Wahl—
verbandes betragt daher 11530 mithin, da Bruchtheile unter nicht berechnet werden. 11
(8 38 Nr. 1, 8 41 a. a. O.)
Von den nach Abzug der städtischen Abgeordneten übrig bleibenden 26 Abgeordneten erhält der Wahlverband der
großeren laͤndlichen Grundbesitzer, welcher nach dem im Kreisblatte Nr. 28 veröffentlichten diesbezüglichen Verzeichnisse
34 Wahlberechtigte zaäͤhlt, die Hälfte ẽẽẽ 21838
Auf den Wahlverband der Landbürgermeistereien entfallen hiernach ebenfalls 13
Abgeordnete. (& 88 Nr. 2 a. a. O.)
4. Die 11 Abgeordneten des Wahlverbandes der Städte mit zusammen 88800 Einwohner vertheilen sich auf die dre
Stadtgemeinden Malstatt-Burbach, St. Johann und Saarbrücken wie folgt (G40, 41):
a) Malstatt-Burbach hat 14947 Einwohner, erhalt Abgeordnete 4,3 unter 2 4
b) St. Johann 13380 ꝑ 38 uber 2 — 4
c) Saarbrücken 9778 F F 2 u3
Summa 88300
5. Die 13 Abgeordneten des Wahlverbandes der Landbürgermeistereien mit zusammen
auf die 12 nachgenannten Landbürgermeistereien wie folgt:
St. Arnual hat 35785 Einwohner. erhält Abgeordnete 0,35
Bischmishein 6111 033
Dudweiler 12544 1318
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