Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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den Kreis Saarbrücken.

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r. 40. Montag, den 2. Oktober
Bekanntmachungendes Königlichen Regierungs⸗
Präͤsidenten.

1893.

am 15 d. Mts. gemäß 8 18 Absatz 2 des Ausführungs—
gesetzes vom 12. März 1881 zum Reichsgesetz über die Ab—
wehr und Unterdrückung von Viehseuchen, der Ackerer
Ludwig Bur aus Auersmacher an dessen Stelle ge—
wählt worden.
Ferner ist der Ackerer Nikolaus Schreiber aus
Hanweiler zu diesem Amte neu hinzu gewählt worden.
Unter Bezugnahme auf 8 18 Übsatz 3 a. a. O. und
unter Hinweis auf meine Bekanntmachung vom 10. Februar er—
bringe ich dies zur öffentlichen Kenntniß.
Saarbrücken, 16. Oktober 1893.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
Bake.

Bekanntmachung, die Prüfung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungsstelle für Hufschmiede (Amtsblattbekanntmachung
 vom 11. April 1885 S. 120) ist
eine Prüfung
auf den 28. November 1893
anberaumt worden.
Alle Hufschmiede, welche das Hufbeschlaggewerbe selbst—
ständig betreiben und das hierzu nach dem Gesetze
vom 18. Juni 1884 (G.-S. Seite 305) erforderliche
Prüfungszeugniß erwerben wollen, werden hiermit aufge—
fordert,
mindestens 4 Wochen vor diesem Tage bei dem
Vorsitzenden der Prüfungsstelle, dem Königlichen De—
partementsthierarzt Pech hier, unter Einreichung des
Geburtsscheins, etwaiger Zeugnisse über die erlangte
gewerbliche Ausbildung, sowie unter Einsendung der
Prüfungsgebühr von zehn Mk. sich zur Prüfung zu
melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das erforderliche
Handwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter Angabe
der Stunde und der Oertlichkeit der Prüfung durch den
Vorsitzenden der Prüfungsstelle.
Zugleich wird unter Hinweis auf die Bekanntmachung
vom 8. Februar 1890 J. A. 922 darauf aufmerksam gemacht,
daß der nächste Lehrgang in der Hufbeschlag-Lehrschmiede
am 2. Oktober d. Is. beginnt.
Trier, den 10. September 1898.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski—
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.

ααααXααιααα

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Den Herren Ortsschulinspektoren wird behufs Mittheilung
an die Lehrpersonen folgender Ministerial-Erlaß vom 4. Aug
d. Is. V. III. D. No. 1592 zur Kenntniß gebracht.
Nachdem durch 8 17 Absatz 3 des Gesetzes betreffend
Ruhegehaltskassen für die Lehrer und Lehrerinnen an den
öffentlichen Volksschulen, vom 23. Juli d. Is. die Entscheidung
in den Fällen des Artikels 18 15 des Gesetzes vom 6. Juli
1885, betreffend die Pensionirung der Lehrer uͤnd Lehrerinnen
an den öffentlichen Volksschulen (Ges.“S. S. 298) an Stelle
des Unterrichtsministers dem Ober-Präfidenten zugewiesen
ist, bestimme ich hierdurch, daß auch in den Fällen der
zwangsweisen Versetzung von Lehrern und Lehrerinnen der
obenbezeichneten Kategorie in den Ruhestand die Entscheidung
auf die von dem Lehrer gegen den Beschluß der Schul—
auffichtsbehörde eingelegten Rekursbeschwerde künftig von
den Herren Ober-Präsidenten zu treffen ist. Denselben
bleibt überlassen, bei der Entscheidung, soweit erforderlich
ein Gutachten des Medizinal-Kollegiums einzuholen. —
gez.: Bofse.
Saarbrücken, den 22. September 1893.
Königliche Kreisschulinspektion.
Ewald.

Unterstützungsgesuche in den Ruhestand versetzter oder
ausgeschiedener Lehrer und Lehrerinnen sind nicht an den
Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts⸗· und Medizinal—
Angelegenheiten, sondern an uns bezw. den Herrn Oberpräfi—
denten der Rheinprovinz zu Koblenz zu richten.
Trier, den 19. September 1893.

Versonal-Chronik.

Der Lehrer Heinrich Quirin zu Neuweiler ist an die
katholische Schule zu Sulzbach versetzt und sind die
Schulamtsbewerber Jakobs aus Klarenthal an die
evangelische Schule zu Kautenbach im Kreise Bernkastel und
Oswald aus Berschweiler an die evangelische Schule zu
Kölln einstweilig berufen worden.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.

Nachdem der zu dem Amte eines Schiedsmannes
zwecks Schätzung des auf polizeiliche Anordnung
zu tödtenden Viehes pro 1893 gewählt gewesene Ge⸗
meindevorsteher Nikolaus Bur aus Auersmacher am 28. Juni er.
gestorben, ist Seitens des Kreis-Ausschusses in dessen Sitzung

Saarbrücken, den 2, Oktober 1893
Der Könialiche Landrafth Baof—⸗—.
            
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