Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Ar. 87.

Montag, den 11. September

1893.

Bekanntmachungen der Central-Behörden.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Der in der Saar gelegene Fischerei⸗Distrikt
„Vom Ende des Schonreviers d. h. vom Ende der Zunge
am Untergraben der Schleuse zu Großblitterddorf bis zur
Buͤbinger Traͤnke“
soll vom 1. November d. Is. ab auf drei, sechs oder neun
Jahre unter Vorbehalt einer dreimonatlichen Kündigung
vor Ablauf des dritten oder sechsten Pachtjahres anderweü
öffentlich verpachtet werden, wozu Termin auf
Donnerstag, den 28. d. Mts. Nachmittags 3 Uhr
im Kreishause hieselbst anberaumt ist.
Die Pachtbedingungen liegen im ländräthlichen Bureau
hierselbst sowie auf den Bürgermeisterämtern Brebach und
Kleinblittersdorf zur Einsicht offen.
Saarbrücken, den 5. September 1893.

Nachdem der Dr. phil. Paul Clemen in Bonn zum
Provinzial⸗Konservator der Rheinprovinz gewählt worden ist,
bestätige ich denselben in dieser seiner Eigenschaft für den
Umfang der Provinz auf Grund der Allerhöchsten Ordre
vom 19. November 1891 Namens des Staates und übertrage
ihm bis auf Weiteres alle Rechte und Pflichten, welche aus
der Instruktion für den Königlichen Konservator der Kunstdenkmäler
 zu Berlin vom 24. Januar 1844 sich ergeben,
mit der Maßgabe, daß der Provinzial-Konservator dem
Konservator der Kunstdenkmäler unterstellt und gehalten ist,
an denselben in allen wichtigen Fällen Bericht zu erstatten.
Berlin, den 1. Juli 1898.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und
L. 8. Medizinal⸗Angelegenheiten.
Im Auftrage: gez.: de la Croix.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten.

Der 28 Jahre alte, geisteskranke Karl Mühlfeld aus
Waldmohr wird seit dem 25. August d. Is. vermißt und
soll zuletzt in der Gegend von Saarbrucken gesehen worden sein.
Die Polizeibehörden werden ergebenst ersucht, den p.
Mühlfeld im Betretungsfalle festzuhalten und entsprechende
Mittheilung an das Bürgermeisteramt Waldmohr zu machen.
Saarbrücken, den 5. September 1893.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten
Erlafses vom 28. Juli d. Is. dem Verbande der oberbadischen
Zuchtgenossenschaften die Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu
der öffentlichen Ausspielung von Zuchtvieh, die bei Gelegen⸗
heit des am 15. September d. Is. in Radolfzell stattfindenden
Zentralzuchtviehmarktes mit Genehmigung der Großherzoglich
Badischen Regierung veranstaltet werden soll, auch im dies⸗
seitigen Staatsgebiete, und zwar im Regierungsbezirke
Sigmaringen, in der Rheinprovinz und in der Provinz
Hessen⸗Nafsau Loose zu vertreiben.
Trier, den 7. August 1893.
Der Regierungs-Präsident.
von Hepbpe

—

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Regulativ
betreffend die Erhebung von Abgaben fur öffentliche Lustbarkeiter
in der Gemeinde Fürstenhausen.
Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderaths von
Fürstenhausen vom 22. Juni 1898, wird hierdurch in Ge—
mäßheit des Art. 7 II des Gesetzes betreffend die Gemeinde—
verfassung in der Rheinprovinz vom 15. Mai 1856, in
Verbindung mit 8 74 des Gesetzes vom 8. März 1871,
folgendes Regulativ betreffend die Erhebung von Armen—
abgaben für öffentliche Luftbarkeiten in der Gemeind—
Fürfstenhausen erlassen.
81.
Für die in der Gemeinde Fürstenhausen stattfindenden
öffentlichen Lustbarkeiten find an die Gemeindekasse nachstehend⸗
Abgaben zu entrichten und zwar:
1. Für die Veranstaltung einer Tanzbeluftigung:
a) wenn dieselbe laͤngstens bis 12 Uhr Nachts dauert 3Mk
b) wenn dieselbe über 12 Uhr Nachts hinaus dauert 5 Mk
c) wenn dieselbe von Masken besucht wird. 10 Mk

Des Koͤnigs Majestät haben mittelst Allerhöchsten
Erlasses vom 8. d. Pits. dem Pferde-Zuchtvereine für
Elsaß⸗Lothringen die Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu der
dffentlichen Ausspielung von Pferden, Wagen und anderen
Gegenftänden, die er mit Genehmigung des dortigen Mini—
fteriums im Oktober d. Is. zu veranstalten beabfichtigt, auch
im diesseitigen Staatsgebiete, und zwar im Regierungsbezirke
Sigmaringen, sowie in den Provinzen Hannover, Hessen⸗NRassau
Westphalen und in der Rheinprovinz Loose zu vertreiben.
Trier, den 22. August 1893.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

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