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Unter den aufgeführten Desinfektionsmitteln ist die
Wahl nach Lage der Umstände zu treffen. Insbesondere
wird, wenn es an der unter Nr. 4 vorgesehenen 100proz.
Karbolsäure mangeln sollte, auf die unter Jbis 8 angegebenen
Mittel zurückzugreifen sein. Sollten auch diese Mittel nicht
zu beschaffen sein, so wird im Nothfall Karbolsäure mit
geringerem Gehalt an wirksamen Stoffen, welche demgemäß
in größerer Menge zu verwenden ist, oder ein anderes
wissenschaftlich als gleichwerthig anerkanntes Mittel zu ver⸗
wenden sein.
II. Anwendung der Desinfektionsmittel.
l. Die Ausleerungen der Cholerakranken
(Erbrochenes, Stuhlgang) werden möglichst in Gefäßen auf—
gefangen und mit ungefähr gleichen Theilen Kalkmilch (INr. 1)
gründlich gemischt. Diese Mischung muß mindestens eine
Stunde stehen bleiben, ehe sie als unschädlich beseitigt
werden darf.
Zur Desinfektion der flüssigen Abgänge kann auch
Chlorkalk (¶ Nr. 2) benutzt werden. Von demselben sind
mindestens zwei gehäufte Eßlöffel voll in Pulverform auf
u3 Liter der Abgänge hinzuzusetzen und gut damit zu
mischen. Die so behandelte Flüssigkeit kann bereits nach
20 Minuten beseitigt werden.
Unter Umständen können die Entleerungen durch ein—
stündiges Kochen (mit Wasser) unschädlich gemacht werden,
alsdann find die Gefäße, welche mit den Entleerungen in
Berührung waren, ebenfalls eine Stunde lang auszulochen.
Die desinfizirten Ausleerungen können in den Abort
oder in die für die sonstigen Abgänge bestimmten Ausqgußstellen
geschüttet oder vergraben werden.
Schmutzwässer sind in ähnlicher Weise zu desinfi—
ziren und zwar ist von der Kalkmilch soviel zuzusetzen, daß
das Gemisch. rothes Lackmuspapier stark und dauernd blau
färbt. Erst eine Stunde nach Eintritt dieser Reaktion darf
das Schmutzwasser abgelassen werden.
2. Hände und sonstige Körpertheile müssen jedes—
mal, wenn sie mit infizirten Dingen (Ausleerungen der
Kranken, beschmutzter Wäsche u. s. w.) in Berührung ge—
kommen sind, durch gründliches Waschen mit einer desinfi—
zirenden Flüfsigkeit, z. B. Chlorkalklösung (IJ. Nr. 2) oder
Karbolsäurelösung (IJ. Nr. 4) desinfizirt werden.
3. Bett- und Leibwäsche, sowie andere Kleidungs⸗
stücke, Teppiche u. dergl. werden in ein Gefäß mit Kali—⸗
seifenlösung, Karbolseifenlösung oder Karbolsäurelösung ge⸗
steckt. Die Menge der Flüffigkeit ist so reichlich zu bemessen,
daß dieselben nach dem Durchfeuchten der Gegenstände noch
überall über den letzteren steht.
In dieser Flüssigkeit bleiben die Gegenstände und zwar
in Kaliseifenlosung mindestens 24 Stunden, in Karbolseifen⸗
oder Karbolsäurelösung mindestens 12 Stunden, ehe sie mit
Wasser gespult und weiter gereinigt werden. Das dabei
ablaufende Wasser kann als unverdaͤchtig behandelt werden.
Wäsche u. s. w. kann auch in Dampfapparaten, sowie
durch Auskochen desinfizirt werden. Aber auch in diesem
Jalle muß sie zunächst mit einer der genannten Desinfektions⸗
lüssigkeiten (l. Nr. 3 oder 4) stark angefeuchtet und in gut
schließenden Gefäßen oder Beuteln verwahrt, oder in Tücher,
welche ebenfalls mit Desinfektionsflüssigkeit angefeuchtet sind,
eingeschlagen werden, damit die mit dem Hantiren der
Gegenstände vor der eigentlichen Desinfektion verbundene
Befahr verringert wird. Auf jeden Fall muß derijenige,
welcher solche Wäsche u. s. w. berührt hat, seine Hände in
der unter U Nr. angegebenen Weise desinfiziren.
4. Kleidungsstücke, welche nicht gewaschen
werden können, find in Dampfapparaten (I. Nr. 5) zu
desinfiziren.
Gegenstände aus Leder sind entweder nach Nr. 8 Abs.1
und 2 zu behandeln oder mit Karbolsäure-, Karbolseifen—
(I. Nr. 4) oder Chlorkalklosung (I. Nr. 2) abzureiben.
Pelzwerk wird auf der Haarseite bis auf die Haar—
wurzel mit einer der unter J Nr. 3 und 4 bezeichneten
Löfungen durchweicht. Nach 12stündiger Einwirkung derselben
darf es ausgewaschen und weiter gereinigt werden. Pelz—
besätze an Kleidungsstücken von Tuch werden zuvor abgetrennt.
5. Holz- und Metalltheile der Möbel, sowie
ähnliche Gegenstände werden mit Lappen sorgfältig und
wiederholt abgerieben, die mit Karbolsäure-, Karbolseifenoder
Kaliseifenlödsung (l. Nr. 4 oder 3) befeuchtet sind.
Ebenso wird mit dem Fußboden von Krankenräumen ver—⸗
fahren. Die gebrauchten Lappen sind zu verbrennen.
Der Fußboden kann auch durch Bestreichen mit Kalk—
milch (J. Nr. 1) desinfizirt werden, welche erst nach Ablaus
von zwei Stunden durch Abwaschen wieder entfernt werden darf
6. Die Wände der Krankenräume, sowie Holz—
theile werden mit Kalkmilch (J. Nr. 1) getüncht oder mit
einer desinfizirenden Flüssigkeit (l. Nr. 8, 4) abgewaschen.
Tapeten werden mit Brot abgerieben, die verwendeten
Brotkrumen sind zu verbrennen.
Nach geschehener Desinfektion find die Krankenräume,
wenn irgend möglich, 24 Stunden lang unbenutzt zu lassen
und reichlich zu lüften, im Winter zu heizen.
7. Durch Choleraausleerungen beschmutzter Erdboden,
Pflaster, sowie Rinnsteine, in welche verdächtige Ab⸗
gänge gelangen, werden am einfachsten durch reichliches
Uebergießen mit Kalkmilch (J. Nr. 1) desinfizirt.
8. Soweit Abtritte im Hinblick auf den öffentlichen
Verkehr (4. Nr. 14 der „Maßnahmen“) zu desinfiziren
sind, empfiehlt es sich, täglich in jede Sitzöffnung mehrmals
Kalkmilch oder ein anderes gleichwertiges Mittel in einer
der Häufigkeit der Benutzung entsprechenden Menge zu gießen.
Tonnen, Kübel und dergl., welche zum Auffangen des Koths
in den Abtritten dienen, find nach dem Entleeren reichlich
mit Kalkmilch oder einem anderen gleichwerthigen Mittel
außen und innen zu bestreichen.
Die Sitze selbst sfind mit Kalkmilch oder einer der
3 Lösungen von Kaliseife, Karbolseife oder Karbolsäure
zu reinigen.
9. Wo eine genügende Desinfektion in der bisher an—
gegebenen Weise nicht ausführbar ist, z. B. bei Matratzen
und Federbetten in Ermangelung eines Dampfapparates
oder wenn ein Mangel an Desinsektionsmitteln eintreten
sollte, find die zu desinfizirenden Gegenstände mindestens
6 Tage lang außer Gebrauch zu setzen und an einen warmen
trockenen vor Regen geschützten, aber wenn möglich dem
Eonnenlichte ausgesetzten Orte gründlich zu lüften.
Strohsäcke können mit ihrem Inhalt im Dampf⸗
apparat desinfizirt werden; zweckmäßiger ist es, mit dem
Stroh nach Nr. 10 zu verfahren und die Hülle wie die
Wäsche (Nr. 3) zu desinfiziren.
Polstermöbel, deren Holzwerk keinen Fournierbelag
hat und nicht durch Leim zusammen gehalten wird, können
im Dampfapparat desinfizirt werden. Ist letzteres nicht
angängig, so werden die Holztheile mit Kaliseifen-Karbol⸗
seifen- oder Karbolsäurelösung abgewaschen, sonst, wie in
Absatz 1 angegeben, behandelt.