137
Außer den im Kreisblatte für 18091 veröffentlichten
65 Altersrenten im Betrage von zusammen 9593,80 Mtk.
find inzwischen noch 24 Altersrenten im Betrage von 3855,20
und 48 Invalidenrenten im Betrage von 4905,60 Mk. ins⸗
gesammt also an Alters und Invalidenrenten bisher der
Betrag von 17854,60 Mk. für Eingesessene des Kreises mit
Ausnahme der Städte Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach
bewilligt worden.
Hierbei weise ich auf einige beim Einbringen der An—
träge auf Bewilligung von Alters- oder Invalidenrenten zu
beacht ende Vorschriften hin.
Zur Begründung eines Anspruches auf Altersrente ist
erforderlich:
1. Vollendung des 70. Lebensjahres,
2. der Nachweis, daß der Antragsteller während der Jahre
1888, 1889 und 1890 insgesammt mindestens 141
Wochen hindurch thatsächlich in einem die Versicherungs⸗
pflicht begründenden Arbeits- oder Dienstverhältnisse
gestanden hat.
Der Antragsteller muß nach dem Inkrafttreten des
Gesetzes (1. Januar 1801) thatsächlich versichert ge⸗
wesen sein.
Eine Beitragszeit, welche folgendermaßen gefunden
wird: Es wird die Zeit vom 1. Januar 1891 bis
zur Vollendung des 70. Lebensjahres in Wochen be—
rechnet. Für jedes Jahr dieser Zeit werden mindestens
47 rechtmäßig in die Quittungskarten eingeklebten
Marken verlangt, wobei es gleichgiltig ist, ob die
Marken auf Grund eines vor oder nach Vollendung
des 70. Lebensjahres bestehenden Arbeitsverhältnisses
eingeklebt werden, wenn nur die nach obigem zu be—
rechnende erforderliche Anzahl von Marken rechtmäßig
beigebracht ist.
Bescheinigte, mit Erwerbsunfähigkeit verbundene
Krankheiten werden unter den näheren Voraussetzungen
des 8 17 des Gesetzes als Beitragszeit in Anrechnung
gebracht.
Invalidenrente erhält ohne Rücksicht auf sein Lebens—
alter derjenige Versicherte, welcher dauernd erwerbsunfähig
ist und eine Wartezeit von 235 Beitragswochen zurückgelegt
hat. Als dauernd erwerbsunfähig wird der Versicherte an—
gesehen, wenn er infolge seines körperlichen oder geistigen
Zustandes nicht mehr im Stande ist, durch eine seinen
Kräften und Fähigkeiten entsprechende Lohnarbeit mindestens
etwa ein Drittel des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher
Tagearbeiter zu verdienen.
Für die Zeit vom J1. Januar 1891 bis 1. Januar
1896 ist indessen zu Gunsten der Versicherten mit Ausnahme
der Selbstversicherten Folgendes bestimmt:
Der Versicherte muß, um Invalidenrente beanspruchen
zu können, dauernd erwerbsunfähig und mindestens 47
Wochen versichert gewesen sein, was aus den eingeklebten
Beitragsmarken und Arbeitsbescheinigung event. aus
Krankheits⸗ oder Militärattesten ersichtlich ist, ferner
nachweislich 285 (einschließlich der 47 Wochen) Wochen
innerhalb der letzten 8 Jahre vor dem Tage des Ein—
tritts der Erwerbsunfähigkeit zurückgelegt haben, bezw.
in versicherungspflichtiger Beschaͤftigung gestanden haben.
Auf diese Zeit werden bescheinigte Krankheilszeiten und mili⸗
taͤrische Uebungen angerechnet.
Saarbrücken, den 17. August 1898.
Der Herr Ober⸗-Präfident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 7. August ds. Is. dem Vorstand des Bienen—
zuchtvereins des Kreises Mahen die Erlaubnis ertheilt, im
ljaufenden Monat bei Gelegenheit der, in Verbindung mit
der General⸗Versammlung des Rheinisch-Westphälischen Vereins
für Bienen- und Seidenzucht in Mayen stattfindenden Aus—
stellung eine öffentliche Ausspielung von lebendem Bienen—⸗
volk, die Bienenzucht betreffenden Geräthen und Erzeugnifsen
sowie Geräthen der Acker- und Gartenwirthschaft zu veran—
stalten und die auszugebenden Loose auch innerhalb des
Regierungsbezirks Trier zu vertreiben.
Saarbrücken, den 17. August 1893.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Nach dem Beschlusse der Stadtverordneten-Versammlung
vom 17. August d. Is. ist die Straßen- und Bau—
fluchtlinie für die Lebacherlandstraße in Ge—
mäßheit des Gesetzes vom 2. Juli 1875 festgesetzt worden.
Der bezügliche Plan wird nach 8 7 des vorgenannten
Gesetzes auf die Zeit von vier Wochen und zwar vom
20. August er. bis einschließlich 17. September d. Is.
zu Jedermanns Einsicht in meinem Bureau offen gelegt.
Einreden gegen den Plan sind binnen der am 17. Sep—
tember er. ablaufenden Präklusivfrist bei dem unterzeichneten
Bürgermeister anzubringen.
Malstatt-Burbach, den 18. August 1893.
Der Bürgermeister,
Meyer.
Bekanntmachung.
Nach dem Beschlusse der Stadtverordneten-Versammlung
vom 17. August d. Is. ist die Straßen⸗- und Baufluchtlinie
für die neue Wegeverbindung zwischen der
Breite- und Parallelstraße, entlang des Gaschbach—
grabens in Gemäßheit des Gesetzes vom 2. Juli 1875
festgesetzt worden.
Der bezügliche Plan wird nach 87 des vorgenannten
Gesetzes auf die Zeit von vier Wochen und zwar vom
20. August er. bis einschließlich 17. September d. Is.
zu Jedermanns Einsicht in meinem Bureau offen gelegt.
Einreden gegen den Plan sind binnen der am 17. Sep⸗
tember er. ablaufenden Präklusivfrist bei dem unterzeichneten
Bürgermeister anzubringen.
Malstatt-Burbach, den 18. August 1893.
Der Bürgermeister.
Meyer.
Personal-Chronik.
Die Lehrerin Elisabeth Teutsch zu Landsweiler im
Kreise Ottweiler ist an die evangelische Schule zu Völklingen
und die Lehrerin Maria Vilain zu Völklingen an die
evangelische Schule zu Landsweiler berufen worden.
Ernannnt wurde:
Der Militäranwärter Hauk in Völklingen zum etatsmäßigen
Seridoschreibergehulfen bei dem Königlichen Amtsgerichte
aselbst.