Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Erscheint
—A

Saarbrücker

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Postanstalten.

Kreis—

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Pelitzeile
oder
ss deren Raum
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den Kreis Saarbrücken.

Amtliches Anzeigeblatt für

r. 8O.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten.

Montag, den 24. Juli

1893.

Diejenigen Verfügungen des Herrn Ministers für Land—
wirthschaft, Domänen und Forsten, welche diesem Bundes—
rathsbeschlusse entgegenstehen, sind außer Kraft gesetzt.
Trier, den 12. Juli 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski

Nachweisung
der Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat Juni 1893.
Saarbrücken. St. Johann.

Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
von Pferdefutter und Streu maßgebenden Durchschnitte der höchsten
Tagespreife, einschließlich eines Aufschlages von fünf vom Hundert
für den Monat Juni 1893.

Weizen, guter Sorte.—
mittlerer
geringer
guter
mittlerer
geringer
gute
mittlere
geringe
guter
mittlerer
geringer
Erbsen (gelbe) zum Kochen
Speise- Bohnen (weiße).
Linsen .. 4
Eß-⸗Kartoffeln...
Richt-Stroh.
Krumm⸗5.
Heu..
Rindfleisch von der Keule
vom Bauch
Schweinefleisch.
Kalbfleisch.
Hammelfleisch
Speck ger..
Eßbutter ..
Fier..
Weizenmehl Nr. 1,
Roggenmehl ue
Gerstengraupen .
Gerstengrütze. ..
Buchweizen⸗Grütze
Hirse....
Reis, Java mittlerer
Kaffee, Java mittlerer roh
gelber gebrannter
Speise⸗Salz WR
Schweine-Schmalz...
Trier, den 8. Juli 1893.

49
18 30
17 —
3 —
7 —
3 —
m50
2 —
180
.9 25
18 25
17 25
307
29 —
12 —
6 50
9 25
17 56
120
280
1 25
-57)
139
180
2 63
13 3
4
— 35
— 55
40
270
3 20
M 4 —
2—20 — 18
1860 160

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Namen
der Marktorte bezw.
Lieferungsverbände.

Es sind zu zahlen
für 100 Kilogr.

eu Siroh
— 4 4
1 St. Johann —Saarbrückenn 449 71
2. Saarlouis 2124117 6419 45
Trier, den 7. Juli 1893.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Markt-Ordnung fuür die Ortschaften Püttlingen und Altenkessel.
Auf Grund des Titels IV der Gewerbe⸗Ordnung vom
l. Juli 1883 und der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850, wird von dem
unterzeichneten Buͤrgermeister im Einverständniß der Ge—
meindevertretung die nachstehende Markt-Ordnung für die
Ortschaften Püttlingen und Altenkessel nebst Tarif des für
das Feilbieten von Waaren auf dem Markte zu Püttlingen
zu erhebenden Markt⸗Standgeldes erlassen:
Art. J.
Die Wochenmärkte werden jeden Montag und Donners—
tag in Püttlingen auf dem Marktplatze und den sich an—
schließenden Straßentheilen von der Brücke bis zur Engel—
fangerstraße und Mittwochs in Altenkessel auf dem freien
Raum vor dem Schulhause und zwischen den Häusern
Nr. 46, 47 und 48 abgehalten. Fällt auf einen dieser
Tage ein Feiertag, so ist der Wochenmarkt auf den nächst⸗
folgenden Tag verlegt.
Art. II.
Der Marktverkehr beginnt von Anfang April bis Ende
September um 7 Uhr und von Anfana Oktober his End—⸗

un
60 Siück MA. 9
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— 68

Der Regierungs⸗Präsident
J. V.: von Rosenberg-Gruzezynski.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 17. Mai
d. Is. beschlossen, daß in Zukunft für die zur Beförderung
nach den Nordseehäfen bestimmten Wiederkäuer und Schweine
von der Beibringung eines thierärztlichen Gesundheitszeug—
nisses vor der Verladung abgesehen werde
            
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