Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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den Kreis Saarbrücken. JF

Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Nr. 209.
Bekanntmachung des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Montag, den 17. Juli

1893.

In der Obstbaumzucht wird vorzugsweise betont werden:
Anzucht, Anpflanzung und Pflege der Obstbäume,
Sortenkenntniß und rationelle Verwerthung des Obstes, so—
wie die Erlernung sämmtlicher im Baumschulbetrieb vor
kommenden Arbeiten.
Es wird von jedem Schüler verlangt, daß er sich durch
eigene Thätigkeit mit allen Manipulationen und Arbeiten
vertraut macht, so daß er sie später mit Sicherheit und
ielbstständig ausführen kann.
Auf diese Weise hat die Schule die Aufgabe, welche sie
sich bei ihrer Gründung stellte, für den Regierungs-Bezirk
Trier eine Anzahl gründlich ausgebildeter Baumwärter zu
gewinnen, bis jetzt im Allgemeinen erfüllt. Besonders haben
diejenigen Eleven, welche die Schule auf Grund von Staatsstipendien
 besuchten, zum größten Theil sofort nach ihrer
Entlassung aus der Schule eine Stellung als Obstbaum—
wärter gefunden.
Bislang genossen die Vortheile der Obstbauschule fast
ausschließlich junge Leute des Eifelgebietes, denen der Besuch
derselben durch die von dem Herrn Minister für landwirth⸗
schaftliche Angelegenheiten in Höhe von 356 Mark pro Jahr
und Schüler bewilligten Stipendien ermöglicht wurde.
Um auch hiesigen kreiseingesessenen jungen Leuten
Gelegenheit zu geben, sich in der Obstbaumzucht und ins⸗
besondere als Baumwärter genügend auszubilden, soll für
den diesseitigen Kreis wie im Vorjahr so auch auf ein
weiteres Jahr eine Freistelle an der Obstbauschule in Bit—
burg eingerichtet werden, wofür die Kreisvertretung die er—
forderlichen Geldmittel im Betrage von 356 Mark bewilligt
hat. Es erscheint diese Kreisbeihülfe im Hinblick darauf
ausreichend, als der betreffende Schüler, welcher in Bitburg
für Kost und Logis nach den langjährigen Erfahrungen
monatlich 33 Mark oder für den elfmonatlichen Kursus
336 M. und für Beschaffung der nötigen Geräthe (Scheere,
Messer, Säge, Spaten, Schaufel ꝛc.) 22 Mark, sowie für
Bücher, Hefte ꝛc. jährlich 20 Mark, im Ganzen pro Jahr
also 405 Mark zu zahlen hat, in den Freistunden noch Fach—
arbeiten, für deren Vermittelung die Schuldirektion bemüht
ist, gegen Entschädigung ausführen kann.
Jene Freistelle, worüber der Kreisausschuß demnächst
beschließen wird, soll, wenn angängig, mit Beginn des
nächsten Wintersemesters besetzt werden.
Hierauf Reflektirende wollen ihre Meldungen schriftlich
unter Beifügung von Schulzeugnissen bis zum 1. August
d. J. an den Kreisausschuß einreichen.
Saarbrücken, den 4. Juli 1893.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Bake, Landrath.

Nachdem durch Erlaß des Herrn Ministers der öffent—
lichen Arbeiten vom 19. v. Mts. die Einführung von be—
sonders niedrigen Ausnahmefrachtsätzen für die Eisenbahn—
sendungen von Torfstreu und Futtermitteln zur Linderung
des herrschenden Nothstandes angeordnet worden war, ist
durch ferneren Erlaß des genannten Herrn Ministers vom
4. d. Mts. für alle nach der Rheinprovinz bestimmten Sen—⸗
dungen von Torfstreu und Futtermitteln eine weitere Fracht⸗
ermäßigung dahin nachgelassen worden, daß 250/0 von den
durch erstgenannten Erlaß eingeführten Frachtsätzen bezw.
250/0 der auf die Staatsbahnen fallenden Frachtantheile
den Empfängern im Reklamationswege zurückerstattet
werden, wenn durch eine Bescheinigung des Vorstandes des
landwirthschaftlichen Vereins oder des Landrathes des Kreises
nachgewiesen ist, daß das bezogene Streu⸗ oder Futtermittel
in dem landwirthschaftlichen Betriebe des Empfängers Ver—
wendung findet oder von einem landwirthschaftlichen Vereine
oder einem Gemeindeverbande bezogen und unter seine Mit—
glieder behufs Verwendung in deren eigener Wirthschaft
zur Vertheilung gelangt.
Trier, den 8. Juli 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszezynski.

Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Die diesjährige Haussammlung für die dürftigen evan—
gelischen Gemeinden der Rheinprovinz wird im Laufe des
Monats August abgehalten werden.
Die Königlichen Steuerkassen haben die ihnen zugehenden
Sammlungserträge in Empfang zu nehmen und an unsere
Hauptkasse abzuführen.
Trier, den 2. Juli 1893.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
An der Landwirthschaftsschule zu Bitburg ist in Ver—
bindung mit der schon bestehenden Ackerbauschule seit 3. No⸗
vember 1884 eine Obstbauschule eingerichtet, welche
bezweckt, junge Leute in der Obstbaumzucht wie auch im
Bemüsebau theoretisch und praktisch auszubilden.
Das Hauptgewicht wird gelegt auf die praktische Aus—
bildung. Der sheorelische Unterricht wird sich neben der
peziellen Fach-Disziplin nur auf solche Unterrichtsgegenstände
erstrecken, welche zum Verständniß und zur Begruͤndung der
Obst⸗ und Gemüßebaulehre unbedinat nothwendig sind.
            
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