Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Amtliches Anzeigeblatt für

Nr. 1.

Montag, den 2. Januar

1893

Bekanntmachung der Central-Behörden.

werden deshalb wiederholt aufgefordert, den beregten Um—
tausch zur Vermeidung von weiteren Zinsver—
lusten alsbald zu bewirken, indem wir ausdrücklich bemerken,
daß die zu den neuen 4Aprozentigen Verschreibungen von
1885 gehörigen Zinsscheine Reihe J Nr. 8 bis 20, von
welchen die Scheine Nr. 8 bis 158 bereits fällig geworden
find, bestimmungsmäßig vier Jahre nach ihrer Fälligkeit
zu Gunsten der Staatskasse verjähren. Die Zinsscheine Nras
bis 8 sind demnach schon verjaͤhrt.
Berlin, den 2. Dezember 1892.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.

Bekanntmachung, betreffend die Verloosung von vierprozentigen Staatschuldverschreibungen
 des Jahres 1868 Anleihe A, sowie die Reste
der gekündigten Staatsanleihen von 1850, 1852, 1853 und 1862 zu
bo /0 und der gekündigten 41/3 prozentigen konsolidirten Staatsanleihe.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich
dewirkten 14. Verloosung von Schuldverschreibungen der
Pprozentigen Staatsanleihe von 1868 A sind die in der
Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden. Dieselben
verden den Besitzern zum 1. Juli 1893 mit der Aufforderung
gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen
Kapitalbeträge vom 1. Juli 1893 ab gegen Quittung und
Rückgabe der Schuldverschreibungen und der später zahlbar
werdenden Zinsscheine Reihe VII Nr. 4 bis 6 bei der Staats⸗
schulden⸗ Tilgungskasse hierselbst, Taubenstraße Nr. 29, zu
rheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis
l Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗- und Festtage
und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs—
dauptkassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse.
Zu diesem Zwick können die Schuldverschreibungen nebst
Zinsscheinen einer dieser Kassen schon vom 1. Juni 1893
ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden-Tilgungs⸗
'asse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Fest⸗
tellung die Auszahlung vom 1. Juli 1898 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale
urückbehalten.
Mit dem 1. Juli 1893 hört die Verzinsang der ver⸗
oosten Schuldverschreibungen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten und
zekündigten, auf die Anlage verzeichneten, noch rückständigen
Schuldverschreibungen der Staatsanleihe von 18684,
1850, 1852, 1858 und 1862 wiederholt und mit dem
Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit dem
Tage ihrer Kündigung aufgehört hat.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen
Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen
über die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von den oben⸗
gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Schließlich benutzen wir diese Veröffentlichung, darauf
aufmerksam zu machen, daß von den Schuldverschreibungen
der konsolidirten 4-2Sprozentigen Staatsanleihe,
welche gemäß 8 2 des Gesetzes vom 4. März 1885 (G.⸗S.
S. 55) und der diesseitigen Bekanntmachung vom 1. Sep⸗
ember 1885 in Verschreibungen der konsolidirten 4prozentigen
Staatsanleihe umzutauschen waren, die in der Anlage unter
V aufgeführten Nummern auch bis jetzt noch nicht einge⸗
reicht worden sind. Die Inhaber dieser Schuldverschreibungen

Die am 1. Januar 18898 falligen Zinsscheine der
Preußischen Staatsschulden werden bei der Staats—
schulden-Tilgungskasse — W. Taubenstraße 29 hierselbst —
bei der Reichsbankhauptkafse, sowie bei den früher zur Ein—
sösung benutzten Kassen und Reichsbankanstalten vom 21. d.
Mts. ab eingelöst. Auch werden die am 1. Januar 1893
fälligen Zinsscheine der nach unserer Bekanntmachung vom
z. März 1891 mit dem 1. April desselben Jahres auf
unsere Verwaltung Abergegangenen Eisenbahn-Prioritäts—
Anleihen bei den vorbezeichneten Kassen, sowie bei den auf
diesen Zinsscheinen vermerkten Zahlstellen vom 21. d. Mts.
ab eingelöst.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgattungen
und Werthabschnitten geordnet, den Einldsungsstellen mil
einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl und
den Betrag für jeden Werthabschnitt angiebt, aufgerechne!
ist und des Einliefernden Namen und Wohnung ersichilich
macht.
Wegen Zahlung der am 1. Januar fälligen Zinsen für
die in das Staatsschuld buch eingetragenen Forderungen
bemerken wir, daß die Zusendung dieser Zinsen mitiels
der Post sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank-Giroko nten
der Empfangsberechtigten zwischen dem 19. Dezember und
8. Januar erfolgt; die Baarzahlung aber bei der
Staatsschulden-Tilgungskasse am 19. Dezember,
bei den Regierungs-Hauptkassen am 24. Dezember
und bei den mit der Annahme direkter Staatssteuern außer⸗
halb Berlins betrauten Kassen am 2. Januar beginnt.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse ist für die Zins—
zahlungen werktäglich von 9 bis 1 Uhr mit Ausschluß
des vorletzten Werktages in jedem Monat, am letzten Monats
lage aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet.
Die Inhaber Preußischer Konsols machen wir wieder⸗
holt auf die durch uns veröffentlichten, Autlichen Nachrichten
über das Preußische Staatsschuldbuch“ aufmerksam, welche
durch jede Buchhandlung für 40 Pfg. oder von dem Ver—
            
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