Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Kreis—

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Amtliches Anzeigeblatt für

den Kreis Saarbrücken.

Nr. 5.

Montag, den 11. April
5 1. Gewerbe-Inspektion zu Saarbrücken, umfassend
Bekanntmachungen der Central Behoͤrden die Kreise St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken u. Saarlouis.
Nachdem die, Vorbereitungen, zu der, Kinrichtung des 2. Gewerbe⸗-Inspektion zu Trier, umfassend die Kreise
auf Grund des Gesetzes vom 81. Mai 1801 G.eG.e Bl. Wernkastel, Bitburg, Daun, Merzig. Prum, Saarburg,
S. 321). einzuführenden ReichsshHuldbuchs, getroffen. Trier Stadt und Land Jowie Wittisch.
worden find, machen wir darauf aufmerksam— daß die Ein⸗ Die Bestimmung tritt am 1. April 1892 in Kraft.
tragungen in das Reichsschuldbuch mit dem 1. April d. Is. Vvon demselben Zeilpunkte ab wird die amtliche Pruf—
— dem Tage, an welchem gemäß Kaiserlicher Verordnung ung der Dampfkessel nach Maßgabe der Anweisung, betref⸗
pom 24. Januar d. Is. (R.eG.eBl. S. 808) das genannte fend die Genehmigung und Untersuchung der Dampikeffel,
Gesetz in Hraft tritt, — Weginnen können. Von dem mit hom 16: März 1802 auf die Beamten“ der Gewerbe⸗gnder
 Bearbeitung der Reichsschuldbuchangelegenheiten beauf⸗ spektion übertragen.
tragten Büreau der unterzeichneten Verwaltung, dem Reichs- Berlin, den 19. März 1892.
schuldbuchbüreau in Berlin 8. W. Oranienstraße Nr. 92/94, Der Minister fur Handel und Gewerbe
wrder chon jetzt Formulare verabfolgt und Anfragen be gitihert von Berlepfa.
Das Büreau ist werktäglich mit Ausnahme der letzten Mit Bezug auf vorstehende Bekanntmachurg des Herrn
beiden Geschäftstage jeden Monats von 9 bis 1 Uhr ger Ministers für Handel und' Gewerbe bringe ich hiermut zur
offnet. Postsendungen find zu frankiren und mit der Adresse: öffentlichen Kenntniß, daß derfelbe durd Erlaß vom 28
„An die Reichsschuldenverwaltung o Mis
(Schuldbuchbüreau) . den Kreisbaumeister, Herrn von Rosnowski zu Berlin
Berlin 8. Wd. mit Wahrnehmung der Geschäfte der Königlichen Gewerbe—
Oranienstraße 9294 spetnon hier und
den Vereins-Ingenieur Herrn Dorn zu Barmen mit
den Geschäften eines Assistenten bei der hiefigen Königlichen
Gewerbeinspektion, beide unter Anweisung des Wohnfitzes
in Saarbrücken beauftragt hat.
Saarbrücken, den 9. April 1892.
Der Königliche Landrath, Bake.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung, betreffend die 14. Verloosung von Kurmärkischen
Schuldverschreibungen.
In der Nummer 3 unseres Amtsblattes vom 21.
Januar 1892 ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung
der Staatsschulden vom 5. Januar 1892 über die an dem—
ielben Tage bewirkte 14. Verloosung von Kurmärkischen
Zchuldverschreibungen veröffentlicht worden.
Abdrücke der Nummernliste sind sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in dem Kassenraume unserer Hauptkafse
und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe, Rent⸗
meister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur Einsicht
der Betheiligten offen gelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam ge—
macht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung der
stapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver—
meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der
stapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 28. Januar 1802.
Königliche Regierung. non Hepye

1892.

zu versehen.
Zu den Anträgen auf Eintragung in das Buch und
den ihnen beizulegenden Verzeichnissen der zur Umwandlung
in eine Buchschuld bestimmten Effekten sind Formulare zu
verwenden, welche in Berlin bei dem Reichsschuldbuchbüreau
und außerhalb Berlins bei sämmtlichen Reichsbankhauptstellen,
 Reichsbankstellen, mit Kasseneinrichtung versehenen
Reichsbanknebenstellen und der Reichsbankkommandite in
Insterburg, sowie bei denjenigen Landeskassen unentgeltlich
derabfolgt werden, welche mit Zahlung von Reichsschuld—
buchzinsen beauftragt find.
Gleichzeitig benachrichtigen wir die Inhaber von Reichsschuldverschteibungen,
 welche von der neuen Einrichtung Ge—
brauch machen wollen, daß unter dem Titel „Amtliche
Nachrichten über das Deutsche Reichsschuldbuch“ von uns
eine Zusammenstellung der den Betheiligten wissenswerthen
Bestimmungen herausgegeben worden ist. Sie enthält ins⸗
besondere auch eine Ängabe der mit Zahlung der Reichs—
schuldbuchzinsen außerhalb Berlins beauftragten Landeskafsen
für jeden einzelnen Bundesstaat. Die Schrift kann direkt
von dem Verleger J. Guttentag — Berlin, sowie durch jede
Buchhandlung für den Preis von 40 Pfennig oder per Vost
franco für 45 Pfennig bezogen werden.
Berhin, den 7. Maͤrz 1892.
Reichsschuldenverwaltung. Sydow.
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 27. April
1891 (G-S. S. 165) werden die Bezirke der im Regie⸗
rungsbezirke Trier anzustellenden Königlichen Gewerbe—
Inspektoren bis auf Weiteres festgestellt, wie folat:
            
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