Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Ausschlußfrist von sechs Monaten fur die zum Bezirke des
Amtsgerichts Völklingen gehörige Katastergemeinde
Fürstenhausen
sowie für das in demselben Amisgerichtsbezirk belegene Berg—
werk Eisenerzdistrikt Geislautern
am 1. October 1891 beginnen soll, werden die nachstehenden
Bestimmungen des erwäaͤhnten Gesetzes mit dem Bemerken
bekannt gemacht, daß die Ausschlußfrist mit dem
1. April 1892
ablaufen wird.
g 48. Die nicht bereits von dem Amtsgericht vorgeladenen
Personen, welche vermeinen, daß ihnen an einem Grundstück
das Eigenthum zustehe, sowie diejenigen Personen, welche ver—
meinen, daß ihnen an dem Grundstücke ein die Verfügung
uüber dasselbe beschränkendes Recht oder eine Hypothek oder
irgend ein anderes der Eintragung in das Grundbuch be—
dürfendes Recht zustehe, haben ihre Ansprüche vor Ablauf
einer Ausschlußfrist von 6 Monaten bei dem Amtsgericht
unter bestimmter katastermäßiger Bezeichnung des Grundstücks
anzumelden.
g 50. Diejenigen, welche in der Zeit vom Beginn der
im 8 A48 bezeichneten Frist bis zum Inkrafttreten der ein—
geführten Gefetze das Eigenthum oder ein anderes in das
Grundbuch einzutragendes Recht erworben haben, müssen das—
selbe, falls die Anmeldung nicht bereits früher erfolgt ist, vor
dem Inkrafttreten der eingeführten Gesetze anmelden.
8 851. Von der Verpflichtung zur Anmeldung sind die—
jenigen Berechtigten frei, welche der Eigenthümer in Gemäß—
heit des 844 Nr. 4 vor Ablauf der Ausschlußfrist (8 48.
50) dem Amtsgerichte angemeldet hat.
Zz 52. Ueber jede Anmeldung hat das Amtsgericht dem
Anmeldenden auf Verlangen eine Bescheinigung zu ertheilen.

Wenn das angemeldete Recht nach Inhalt der Anmeldung
vor einem vom Eigenthümer angezeigten oder vor einem
früher angemeldeten Rechte oder zu gleichem Range mit einem
solchen Rechte einzutragen ist, so ist den betreffenden Be—
rechtigten von der Anmeldung Mittheilung zu machen.
z 53. Wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt,
erleidet den Rechtsnachtheil, daß er sein Recht gegen einen
Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des
Grundbuchs das Grundstück oder ein Recht an demselben er⸗
worben hat, nicht geltend machen kann und daß er sein Vor—
zugsrecht gegenüber denjenigen, deren Rechte früher als das
seinige angemeldet und demnächst eingetragen sind, verliert.
Ist die Widerruflichkeit eines Eigenthumsüberganges nicht
—DD
atzes nach Maßgabe der Bestimmungen des 87 Anwendung.
Völklingen, den 26. September 1891.
Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.
Die in dem Gehdbfte des Schmiedemeisters Franz Burger
Berberstraße 21 ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ift
erloschen.
Die unter dem 15. v. Mts. angeordnete Stallsperre
wird hierdurch aufgehoben.
St. Johann, a./S., 28. März 1892.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister.
Dr. Neff.

Saarbrücken, den 4. April 1892.
Der Königliche Landrath, Bake.

Heffentlicher Anzeiger.

n—ν αα Nittarlicueup!

Geschäftsgründung 1847.

Asp

Das Johann Hoff'sche Malzertract⸗
Gesundbier gilt vermöge seiner überaus
nahrungsreichen Bestandtheile als Milch
für die Jugend und das Alter.
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17
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Gedrundet 18486.
15

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Sichen⸗, Tanneu⸗ sowie Metall
Saärge (amentlich zum Transpor—
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Leichenkleider, Spitzen, Borden und Schleifen.
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Gersweilerstraße 64.
Redaction des nicht-amtlichen Theils. Druck und Nerlaga von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.

X n Hoff'sche isen F —*
—— a dile Rervenschwãche.
            
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