Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Montag, den 14. März ISCOSZ.
Bekanntmachungen der Central-Behörden. Die Anlagen jedes Gesuches sind zu einem
Hefte vereinigt einzureichen.
Berlin, den 15. Februar 1892.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
J. A.: Kügler.

Die fämmtlichen bisher noch nicht zur Verloosung ge—
kommenen Neumärkischen Schuldverschreibungen werden den
Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den Kapital—
betrag vom 1. Juli 1892 ab bei der Staatsschulden-Tilg—
ungskasse hierselbst — W. Taubenstraße Nr. 29 — gegen
Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen zu er—
deben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1
Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage
und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlöfung geschieht auch bei den Regierungs-Haupt—
kassen und in Frankfurt a⸗Mt. bei der Kreiskasse. Zu diesem
Zweck können die Schuldverschreibungen einer dieser Kassen
schon vom 1. Juni 1892 ab eingereicht werden, welche sie
der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen
hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom
1. Juli 1892 ab bewirkt.
Mit dem 1. Juli 1892 hört die Verzinsung
der gekündigten Schuldverschreibungen auf.
Die Staatschulden-Tilgungskasse kann sich in einen
Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen
über die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von den oben
gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 15. Februar 1892.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Merleker

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Nachweisung
der Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
pro Monat Januar 1892.
vaarbrücken. St. Kohann

Weizen, guter Sorte
mittlerer
geringer
Roggen, guter
mittlerer
geringer
guter
mittlerer
geringer
guter
mittlerer
geringer

100 Kg
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
1 kg

*9
26 50
24 50
23 —
26 —
5 —
24 —
3
8 —
32
15 60
15 14
14 68
31 50
26 50
47 —
9 —
570

Gerste,

Hafer,

Erbsen..
Bohnen.
Linsen ..
Kartoffeln.
Richt⸗Stroh.
Krumm-.
Hen.. 5 80
Rindfleisch von der Keule 145
vom Bauch 120
Schweinefleisch . .. 1 35
Kalbfleisch. 1 25
Hammelfleisch. 160
Speck ger.. 180
Eßbutter 2 46
Eier, ... 5 40 M9
Weizenmehl Nr.1 — 50
Roggenmehle, — 40
Gerstengraupenn. — 60
Gerstengrütze. - 60
Hirse .. 40
Reis, Java.. 60 70
Buchweizen⸗-Grütze .. — —
Kaffee, Java mittlerer W 290 3 —
gelber gebrannter —R 360 3 80
Speise⸗Salz PF 5842721989 — 18
Schweine-Schmalz... . 170 1 60
Trier, den 9. Februar 1892.
Der Regierungs-Präfident
von Hebve

Für die Turnlehrerinnen⸗Prüfung, welche im Frühjahr
1892 zu Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Mon—
ag, den 80. Mai d. Is. und folgende Tage anberaumt.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewer—
berinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens
bis zum 1. April d. Is. Meldungen anderer Bewerbe—
rinnen bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren Be—
zirk die Betreffende wohnt, ebenfalls bis zum 1. April
d. Is. anzubringen. Die in Berlin wohnenden Bewerbe—
rinnen, welche in keinem Lehramte stehen, haben ihre Mel—⸗
dungen bei dem Königlichen Polizei-Präsidium hierfelbst bis
zum 1. April d. Is. anzubringen.
Die Meldungen können nur dann Berücksichtigung
finden, wenn ihnen die nach 8 4 der Prüfungs-Ordnung
vom 22. Mai 1890 vorgeschriebenen Schriftstücke ordnunasmäßig
 beigefügt sind.
Die über Besundheit, Führung und Lehrthätigkei⸗
beizubringenden Zeugnifse müssen in neuerer Zeit aäaus⸗
gestellt sein.
            
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