Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Nr. 10.

WMontag, den 7. März

1898.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.

Bekanntmachung betreffend die 22. Verloosung von 4 / oigen Schuld⸗
verschreibungen der Staatsanleihe von 1868 A. pp.
In der Nummer 51 unseres Amisblattes vom 17.
Dezember 1891 ist eine Bekanntmachung der Königlichen
Hauptverwaltung der Staatsschulden vom 2. Dezember 1891
über die an demselben Tage bewirkte 22. Verloosung von
Schuldverschreibungen der 40/0igen Staatsanleihe von 1868
A. pp. veröffentlicht worden.
Abdrücke der Nummerliste sind sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in dem Kassenraume unserer Hauptkasse
und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe, Rent—
meister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur Ein—
ficht der Betheiligten offen gelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam
gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung
der Kapilalbeträge rechtzeitig zu bewirken. Gleichzeitig
werden die Besitzer von Schuldverschreibungen aus den be—
reits früher stattgehabten Verloosungen zur Vermeidung
weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der Kapital⸗
betraͤge wiederholt erinnert.
Trier, den 28. Dezember 1891
Konigliche Regierung.
von.Heppe.

Bekanntmachung, betreffend die 14. Verloosung von Kurmärkischen
Schuldverschreibungen.
In der Nummer 3 unseres Amtsblattes vom 21.
Januar 1892 ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung
der Staatsschulden vom 5. Januar 1892 über die an dem—
selben Tage bewirkte 14. Verloosung von Kurmärkischen
Schuldverschreibungen veröffentlicht worden.
Abdrücke der Nummernliste sind sowohl dem Amtisblatte
beigefügt, als auch in dem Kassenraume unserer Hauptkasse
und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe, Rent⸗
meister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur Einsicht
der Betheiligten offen gelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam ge⸗
macht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung der
Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver—⸗
meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der
Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 28. Januar 1892.
Koönigliche Regierung.
von Heppe.

Bekanntmachung, betreffend die Aufräumung der Rückstände vor dem
Kassenabschlufse des Rechnungsjahres.
Vor dem bevorstehenden Kassen⸗Abschlufse des Rech—
nungsjahres werden sämmtliche zu unserem Geschäftsbereich
gehörenden Kassen, insbesondere die Steuer- und Forstkafsen
erinnert, die etwaigen Einnahme-Ruckstände aus früheren
Jahren ohne Verzug und die Gefälle des laufenden Rech—
nungsjahres zur Verfallzeit einzuziehen und die erhobenen
Beträge an die vorgesetzte Kafse abzuführen, die als unein⸗
ziehbar fich herausstellenden Beträge aber zu den vorge—
schriebenen Fristen zur Niederschlagung anzumelden.
Zugleich erinnern wir diejenigen Personen, welche an
die Koͤniglichen Kafsen Zahlungen zu leisten haben, solche
zur Vermeidung von Zwangsmaßregeln rechtzeitig abzuführen
und fordern auch sämmtliche Beamten, Ruhegehaltsempfänger
und sonstige Empfangsberechtigte auf, die für das laufendt
Rechnungsjahr ihnen zustehenden festen Beträge zur Verfall—
zeit bei den betreffenden Königlichen Kassen zu erheben,
sowie alle diejenigen, welche bei den uns untergeordneten
Kafsfen Gebühren für amiliche Verrichtungen zu beziehen
oder Forderungen für Lieferungen u. dergl. zu machen haben,
veranlaßt werden, deren Auszahlung bis spätestens den
10. April d. J. in vorschriftsmäßiger Weise in Antrag zu
bringen, widrigenfalls die Anweisung derselben bis nach Been⸗
digung der Kassen-Abschlußarbeiten des Rechnungsiahres
(18. Mai) ausgesetzt werden muß.
Trier, den 22. Februar 1892.

Bekanntmachung betreffend die 37. Verloosung der Staats⸗
Praͤmien⸗Auleihe vom Jahre 1855.
In der Nummer 5 unseres Amtsblattes vom 4. d.
Mts. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 19. Januar 1892 über die in der Zeit
vom 15. bis 19. v. Mis. bewirkte 37. Verloosung der
Staats⸗-Prämien-Anleihe vom Jahre 18585 veröffentlicht
worden.
Abdrücke der Nummerliste sind sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in dem Kassenraume unserer Hauptkasse
und in den Geschäftsräumen der Herrn Landräthe, Rent—⸗
meister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur Ein⸗
sicht der Betheiligten offen gelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam
gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung
der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei⸗
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 12. Februar 1892.
Königliche Regierung.
von Hepbve.
            
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