Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Kreis—

Blatt.

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den Kreis Saarbrücken.

Amtliches Anzeigeblatt für

Ar. 9.
Bekanntmachung des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Montag, den 29. Februar

1882.

15., Samstag, den 19. März Malstatt-Burbach Jahrzang
1892 Vorm. 71/ Uhr.
16., Montag, den 21. März Sellerbach Vorm. 94 Uhr.
17., Dienstag, den 22. März St. Johann Jahrgang 1892
Vorm. 7173 Uhr.
18., Mittwoch, den 23. März Püttlingen Jahrgang 1891
und ältere Vorm. 795 Uhr.
19., Mittwoch, den 23. März Gersweiler Vorm. 9 Uhr.
20., Donnerstag, den 24. März Püttlingen Jahrgang 1892
Vorm. 7173 Uhr.
21., Samstag, den 26. März Friedrichsthal Vorm. 9 Uhr.
22., Montag, den 28. März Loosung der Altersklasse von
1872 für den ganzen Kreis Vorm. 10 Uhr.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
Gestellungspflichtige werden hierdurch aufgefordert, an der
für die Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsortes bestimmten
Zeit pünktlich, sauber gewaschen und mit reiner Kleidung
versehen, vor der Königlichen Ersatz-Kommission zur Muste—
rung zu erscheinen. Die Militärpflichtigen der älteren Jahr—
gänge haben die Loosungsscheine mitzubringen.
Diejenigen, welche nicht pünktlich erscheinen, sollen nach
8 26 ad 7 der Wehrordnung vom 22. November 1888,
mit Geldstrafe bis zu 80 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen
bestraft werden. Ist die Versäumniß in böswilliger Äb—
sicht oder wiederholt erfolgt, so ist die sofortige Einstellung
der als unsichere dienstpflichtige Anzusehenden zulässig. Wer
durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine ver—
hindert ist, hat ein ärztliches Attest einzureichen, welches,
insofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist
durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Jeder Mititärpflichtige darf sich im Musterungstermine
freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hierauf ein
besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder
des Truppenteils erwächst.
In denjenigen Fällen, in welchen in Berücksichtigung
bürgerlicher Verhältnisse Zurückstellungen oder Befreiungen
vom Militärdienste zulässig sind, sind die betreffenden Än—
träge spätestens im Musterungstermine anzubringen.
In Fällen der Verabsäumung der rechtzeitigen An—
bringung der Gesuche ist jede Berücksichtigung derselben
Seitens der Ober⸗-Ersatz-KQsommission ausgeschlossen
Nur sofern die Veranlassung der Reklamationen erst
nach Beendigung des Musterungsgeschäftes eutstanden und
sonach eine Vorlegung des Antrages im Musterungstermine
nicht möglich gewesen ist, werden die später eingegangenen
Reklamationsanträge von der Ober-Ersatz Kommission einer
Vrüfung unterzogen.
Zur Beurtheilung der Reklamationen ist erforderlich,
daß sämmtliche nicht mehr schulpflichtigen zur Erhaltung
der Familie gesetzlich verpflichteetn Familien-Mitglie—
der männlichen Geschlechts im Termine persönlich

Der im 8 3 Absatz 2 der polizeilichen Anordnungen,
betreffend das Abraupen der Bäume, sowie die Vernichtung
der Blutlaus, des Traubenwicklers (Heu⸗ oder Sauerwurms)
und der Mistel vom 8. September 1890 (A.Bl. S. 298)
auf den 1. April jeden Jahres festgesetzte Zeitpunkt, bis zu
welchem das alte abgestorbene Rebholz, die alten Bänder
der Weinstöcke, ferner die todten Spitzen und Büglinge ꝛc.
verbrannt werden müssen, wird hiermit für die Folge auf
den 20. April jeden Jahres festgesetzt.
Hinsichtlich ihres sonstigen Inhaltes bleiben die polizei—
lichen Anordnungen vom 8. September 1890 unverändert
in Kraft.
Trier, den 6. Februar 1892.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

— —

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Das Musterungsgeschäft für den Kreis
Saarbrücken wird im laufenden Jahre nach nach—
stehendem Plane, an den bezeichneten Tagen und Stunden
im Saale des Restaurateurs Wilhelm Foh—
mann (früher Karl Schuhmann) dahier stattfinden:
Bürgermeisterei:
1., Montag, den 7. März Ludweiler Vormittags 9 Uhr.
2., Dienstag, den 8. März Bischmisheim Vorm. 714 Uhr.
3., Mittwoch, den 9. März St. Arnual Vorm. 714 Uhr
4.. Mittwoch, den 9. März Völklingen Jahrgang 1891
und ältere Vorm. 83/0 Uhr.
5., Donnerstag, den 10. März Völklingen Jahrgang 1892
Vorm. 714 Uhr.
6., Donnerstag, den 10. März Kleinblittersdorf Vorin
81/3 Uhr.
7., Freitag, den 11. März St. Johann Jahrgang 1891
und ältere Vorm. 794 Uhr.
8., Freitag, den 11. März Sulzbach Jahrgang 1891 und
ältere Vorm. 8/4 Uhr.
9., Samstag, den 12. März Saarbrücken Vorm. 714 Uhr.
10., Montag, den 14. März Sulzbach Jahrgang 1892
Vorm. 9 Uhr.
LI., Dienstag, den 15. März Dudweiler Jahrgang 1891
und ältere Vorm. 79 Uhr.
12., Mitiwoch, den 16. März Dudweiler Jahrgang 1892
Vorm. 7/4 Uhr
18., Donnerstag, den 17. März Heusweiler Vorm. 7i Uhr
14., Freitag, den 18. März Malstatt-Burbach Jahrgang
1891 und ältere Vorm. 714 Uhr
            
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