Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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d. Mts. gestattet, daß mit dem Loosvertriebe auch in der
Rheinprovinz bis zu diesem Zeitpunkte fortgefahren wird.
Dies wird unter Bezugnahme auf die in Nr. 41 Seite
168 des Kreisblattes für 1891 erfolgte Bekanntmachung
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Trier, den 8. Februar 1892.
Der Regierungs⸗Präsident.
von Heppe.

Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
von verabreichtem Hafer, Heu und Stroh maßgebenden Durchschnitte
der höchsten Tagespreise, einschließlich eines Aufschlages von fünf vom
Hundert, für den Monat Januar 1892.

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——
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8
2
—
2

Namen
der Marktorte bezw.
Lieferungsverbände.

Es sind zu zahlen
für 100 Kilogr.

eun Stroh
—
St. Johann — Saarbrückens 13 28 6109 5 99
Saarlouis 15 175 6 301 6 09
Trier, den 9. Februar 1892.
Der Regierungs⸗Präsident.
von Heppe.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Das Musterungsgeschäft für den Kreis
Saarbrücken wird im laufenden Jahre nach nach—
stehendem Plane, an den bezeichneten Tagen und Stunden
im Saale des Restaurateurs Wilhelm Foh—
mann (früher Karl Schuhmann) dahier stattfinden:
Bürgermeisterei:
1., Montag, den 7. März Ludweiler Vormittags 9 Uhr.
2., Dienstag, den 8. Maärz Bischmisheim Vorm. 71 Uhr.
3., Mittwoch, den 9. März St. Arnual Vorm. 792 Uhr
4. Mittwoch, den 9. März Völklingen Jahrgang 1891
und ältere Vorm. 81/2 Uhr.
5., Donnerstag, den 10. März Volklingen Jahrgang 1892
Vorm. 73 Uhr.
6., Donnerstag, den 10. März Kleinblittersdorf Vorm.
81/3 Uhr
7., Freitag, den 11. März St. Johann Jahrgang 1891
und ältere Vorm. 79 Uhr.
8., Freitag, den 11. März Sulzbach Jahrgang 1891 und
ältere Vorm. 8/2 Uhr
9., Samstag, den 12. März Saarbrücken Vorm. 714 Uhr.
10., Montag, den 14. März Sulzbach Jahrgang 1892
Vorm. 91 Uhr
11., Dienstag, den 15. März Dudweiler Jahrgang 1891
und ältere Vorm. 7160 Uhr.
12.) Mitiwoch, den 16. März Dudweiler Jahrgang 1892
Vorm. 79 Uhr.
13., Donnerstag, den 17. März Heusweiler Vorm. 714 Uhr.
14., Freitag, den 18. März Malstatt-Burbach Jahrgang
1891 und ältere Vorm. 794 Uhr.
15., Samstag, den 19. März Malstatt-Burbach Jahrgang
1892 Vorm. 713 Uhr
16., Montag, den 21. März Sellerbach Vorm. 9 Uhr.
17.. Dienstag, den 22. März St. Johann Jahrgang 1892
Vorm. 713 Uhr.

18., Mittwoch, den 23. März Püttlingen Jahrgang 1891
und ältere Vorm. 73 Uhr.
19., Mittiwoch, den 23. März Gersweiler Vorm. 9 Uhr.
20., Donnerstag, den 24. März Püttlingen Jahrgang 1892
Vorm. 71 Uhr
21., Samstag, den 26. März Friedrichsthal Vorm. 9 Uhr.
22. Montag, den 28. März Loosung der Altersklasse von
1872 für den ganzen Kreis Vorm. 10 Uhr.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
Gestellungspflichtige werden hierdurch aufgefordert, an der
für die Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsortes bestimmten
Zeit pünktlich, sauber gewaschen und mit reiner Kleidung
versehen, vor der Königlichen Ersatz- Kommission zur Muste⸗
rung zu erscheinen. Die Militärpflichtigen der älteren Jahr—
gänge haben die Loosungsscheine mitzubringen.
Diejenigen, welche nicht pünktlich erscheinen, sollen nach
z 26 ad 7 der Wehrordnung vom 22. November 1888,
mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen
bestraft werden. Ist die Versäumniß in böswilliger Ab—
sicht oder wiederholt erfolgt, so ist die sofortige Einstellung
der als unsichere dienstpflichtige Anzusehenden zulässig. Wer
durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine ver⸗
hindert ist, hat ein ärztliches Attest einzureichen, welches,
insofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist
durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Jeder Mititärpflichtige darf sich im Musterungstermine
freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hierauf ein
besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oden
des Truppenteils erwächst.
In denjenigen Fällen, in welchen in Berücksichtigung
bürgerlicher Verhältnisse Zurückstellungen oder Befreiungen
vom Militärdienste zulässig sind, sind die betreffenden An—
träge spätestens im Musterungstermine anzubringen.
In Fällen der Verabsäumung der rechtzeitigen An
bringung der Gesuche ist jede Berücksichtigung derselben
Seitens der Ober⸗-Ersatz-Kommission ausgeschlossen
Nur sofern die Veranlassung der Reklamationen erst
nach Beendigung des Musterungsgeschäftes eutstanden und
sonach eine Vorlegung des Antrages im Musterungstermine
nicht möglich gewesen ist, werden die später eingegangenen
Reklamationsanträge von der Ober-Ersatz-Kommission einer
Prüfung unterzogen.
Zur Beurtheilung der Reklamationen ist erforderlich,
daß sämmtliche nicht mehr schulpflichtigen zur Erhaltung
der Familie gesectzlich verpflichteten Familien-Mätglie—
der männlichen Geschlechts im Termine persönlickh
und pünktlich zu erscheinen haben, damit deren Erwerbs⸗
Arbeits⸗ bezw. Auffichtsfähigkeit festgestellt werden kann;
von den weiblichen derartigen Familien-Mitgliedern hin—
—D
Arbeits-⸗, Erwerbs- bezw. Aufsichtsfähigkeit behauptet wird
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er—
scheinen verhindert, so ist dies durch ein ärztliches Attesl
und durch Ättest der Ortsbehörde nachzuweisen, andernfalls
derartige Reklamationen als nicht zu beurtheilen, unnach
sichtlich zurückgewiesen werden müssen.
Hierbei wird bemerkt, daß die Reklamationen im un
mittelbaren Anschlusse an die Vorstellung des reklamirten
Mannes zur Verhandlung gelangen; die Reklamanten und
deren vorbezeichneien Angehörigen haben sich daher schor
an den betreffenden Tagen mit Beginn des Musterungs
Geschäftes einzufinden.
Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemach
daß dadurch, daß ein älterer Bruder bereits dient, die Zu
            
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