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Bekanntmachung.
Der Metzgermeister Ernst Grohe zu Bildstock beabsichtigt
im Orte Bildstock auf Parzelle Flur 10 Nr. 244/102 ein
Schlachthaus zu erbauen.
Dies wird in Gemäßheit des 8 17 der Gewerbe⸗
Ordnung und der zur Ausführung der Gewerbe-Ordnung
ergangenen ministeriellen Anweisung vom 19. Juli 1884
nit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
etwaige Einwendungen gegen das Project binnen 14 Tagen
hei der unterzeichneten Behörde, bei welcher die Zeichnungen
ind Beschreibungen offen liegen, schriftlich in zwei Exemplaren
oder zu Protokoll anzubringen sind.
Diese Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages,
an welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer
des Saarbrücker Kreisblattes ausgegeben worden und ist
ür alle Einwendungen, welche nicht auf privatrechtlichen
Titeln beruhen, präclusivisch.
Nach Äblauf der Frist können Einwendungen in dem
Verfahren nicht mehr angebracht werden. Zugleich wird
hiermit Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig
erhobenen Einwendungen auf
Freitag, den 9. December d. J, Vormittags 10 Uhr,
zuf dem hiesigen Bürgermeisterei,e Amte anberaumt mit der
Eröffnung, daß im Falle des Ausbleibens des Unternehmers
»der der Widersprechenden gleichwohl mit der Erörterung
der Einwendungen vorgegangen wird.
Friedrichsthal, den 14. November 1892.
Die Polizeiverwaltung,
Der Bürgermeister.
Forster.
Die unter dem Rindviehbestande des Joh. Nikolaus Bur
hier ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen.
Die über das Gehöft des p. Bur verhängt gewesene
Ztallsperre wird hiermit aufgehoben.
sleinblittersdorf, den 16. November 1892.
Der Bürgermeister.
Lindow.
Saarbrücken, den 21. November 1892.
Der Königliche Landrath, Bake.
Heffentlicher Anzeiger.
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s JqUsel J. Flaggen vtte
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