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Druckstücke der Nummernliste, welche letztere auch in
der vorerwähnten Bekanntmachung enthalten ist, sind in dem
Kassenraume unserer Hauptkasse und in den Geschäftsräumen
der Herren Landräthe, Rentmeister, Bürgermeister und Ge—
meinde⸗ Empfänger zur Einsicht der Betheiligten offen gelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam ge—
macht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung der
Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei—
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Königliche Regierung.
von Rosenberg-Gruszezynski.
Nach unserer Bekanntmachung vom 1. Dezember v. Is.,
Amtsblatt Nr. 1 von 1892 betrug das Vermögen der
Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse am Schlusse des
Rechnungsjahres 1890/91 — 401675,48 Mk.
Die Rechnung für das Rechnungsjahr 1891/92 hat
ergeben:
Soll-Ist⸗
Finnahme Einnahme!
Reste
“
A
“
A. Einnahme.
1. Beiträge der Gemeinden ....
2. Zinsen von ausgeliehenen Ka⸗—⸗
pitalien und Staatsschuldbuchzinsen.....
.......
3. Zurückgezahlte Kapitalien ....
4. Insgemein.... ........
Staatszuschuß zur Erstattung der
Mehrausgaben für Pensionen..
Gesammt-Einnahme..
16 598 —
16593
16 131 50 16 006 301 1261—
I000 1000 52—
54 841 54184 —
2178826021783 261 — —
58138103958013 081 125—
Soll⸗
Ausqabe“
In·
R
Ausgabe este
A
B. Ausgabe.
1. Pensionen und Erziehungsgelder 88 838 06)86 877 811 180851768
2. Zinsbare Anlegung von Kapi—
ine tgunn ven ape 66 o2) 866102
Insgemeiun und Verwaltungsosten),
160700 169 701 ⸗26—
Gefammt⸗Ausgabe .. 5 —A B8 ois os 106675
O. Vermögensstand.
l. Baarbestandd. —
2. Hypothekarisch verbriefte Forderungen. ..19500,— Mk.
3. Im Staatsschuldbuch eingetragene Forderungen, 379 500 — Mk.
zusammen 3898100 — Mtk
Trier, den 31. Oktober 1892.
Bekanntmachung,
betreffend die 12. Verloosung von 3130,0igen unterm 2. Mai 1842
ausgefertigten Staatsschuldscheinen.
In der Nummer 38 unseres Amitsblattes vom 22.
d. Mts. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Saatsschulden vom 8. September 1892 über die an dem—
selben Tage bewirkte 12. Verloosung von 31/ 0/0igen unterm
2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen veröffent—
licht worden.
Druckstücke der Nummernliste sind sowohl dem Amts-—
hlatte beigefügt, als auch in dem Kassenraum unserer Haupt⸗
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Rentmeister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur
Einsicht der Betheiligten offen gelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam
gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung
der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei—
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Königliche Regierung.
von Rosenberg-Gruszczynski.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Unter Bezugnahme auf den 8 4 der Allgemeinen Vor—
schriften für die Markscheider im Preußischen Staate vom
21. Dezember 1871 bringen wir zur öffentlichen Kenntniß,
daß der konzeffionirte Markscheider Ferdinand Fritz seinen
Wohnsitz von Sulzbach nach Camphausen im Kreise Saar—⸗
drücken verlegt hat.
Bonn, den 4. November 1892.
Königliches Oberbergamt.
Bekanntmachung.
Folgende Nummern der Anleihe vom 24. Januar 1887
sind ausgeloost worden und werden hiermit gekündiat
Buchstabe A zu 200 Mark.
Nr. 6, 9, 11, 14, 18, 19, 21.
Buchstabe B zu 500 Mark.
Nr. 185, 186, 189, 190, 191, 194, 195, 199, 201.
205, 206, 211, 215, 223, 225, 230, 233.
Buchstabe OCQ zu 1000 Mark.
Nr. 452, 515, 599, 607, 618, 677, 750
Buchstabe D zu 2000 Mark.
Nr. 759, 859.
Die Zurückzahlung findet gegen Einsendung der Schuld—
scheine nebst nicht fälligen Zinsscheinen und Anweisung da—
zu am 2. Januar 1893 statt. Von da ab hört die Ver—
jinsung auf.
St. Johann a. d. Saar, den 25. Juni 1892.
Der Bürgermeister
Dr. Neff.
Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund des 8 143 des Landes-Verwaltungs-Gesetzes
»om 30. Juli 1883 und der 88 5 und 6 des Gesetzes über
die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird, nach
Anhörung der Gemeinde-Vertretung nachstehende Volizei—
Verordnung erlassen:
Z 1. Der im Gemeinde⸗-Bezirk Sulzbach, Flur J, im
Distrikt „in den Rübengärten“ belegene, von der Bahn—
hofsstraße nach dem Lazareth-Leichenhause führende Feldweg
darf von beladenen und unbeladenen Last- und Frachtfuhr—
werken nicht befahren werden.
82. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden
mit einer Geldbuße bis zu 9 Mark und im Unvermögens—
falle mit verhältnißmäßiger Haft bestraft.
Sulzbach, den 10. November 1892.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister. Woytt.