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Amtliches Anzeigeblatt für
Nr. 46.
Montag, den 14. Noveuber
1892
Bekanntmachung der Central-Behörden.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Für die im Jahre 18983 in Berlin abzuhaltende Turn—
lehrer-Prüfung ist Termin auf Montag, den 27. Februar
k. Is., und folgende Tage anberaumt worden.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewerber
find bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens bis zum
1. Januar k. Is., Meldungen anderer Bewerber bei der—
jenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk der Betreffende
wohnt, ebenfalls bis zum 1. Januar k. Is. anzubringen.
Nur die in Berlin wohnenden Bewerber, welche in keinem
Lehramte stehen, haben ihre Meldungen bei dem Königlichen
Polizei⸗Präsidium hierselbst bis zum 1. Januar k. J. ein⸗
zureichen.
Die Meldungen können nur dann Berücksichtigung
finden, wenn ihnen die nach Z4 der Pruüfungsordnung vom
22. Mai 18090 (Central⸗Bl. f. 1890 S. 6083) vorge—
schriebenen Schriftstücke ordnungsmäßig beigefügt sind.
Die über Gesuündheit, Führung und Lehrthätigkeit bei—
zubringenden Zeugnisse müssen in neuerer Zeit ausgestellt sein.
Die Anlagen jedes Gesuches sind zu einem
Hefte vereinigt einzureichen.
Berlin, den 20. Oktober 1892.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Im Auftrage: Kügler.
Bekanntmachung des Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten.
Unter Bezugnahme auf den Schlußsatz unserer Bekannt—
machung vom 6. August d. J. (abgedruckt in Nr. 33 des
Amtsblatts) bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß die
der zu wählenden Mitglieder der Gewerbesteueraus—
schusse
A. der Klasse III
für den Veranlagungsbezirk Saarbrücken (bestehend aus dem
Kreise Saarbrücken) auf 7,
B. der Klasse IV
für den Veranlagungsbezirk Saarbrücken auf 11 festgesetzt
worden ist.
Trier, den 29. Oktober 1892.
Zufolge Erlasses des Herrn Ministers der geistlichen,
Unterrichtss und Medizinal⸗Angelegenheiten vom 14. d. Mis.
wird fernerhin die in den übrigen Landestheilen der Monar—
chie allgemein übliche, in den Wortlaut des Gesetzes vom
I1. Marz übernommene Bezeichnung „Kreis⸗Schulinspektor“
auch für die nebenamtlich die Schulaufsicht über die evange—
lischen Schulen in den Kreisen des Regierungsbezirks Trier
führenden Geistlichen an Stelle der bisherigen' Bezeichnung
„Berings-Schulinspektor“ im amtlichen Verkehr angewendei
werden.
Trier, den 26. Oktober 1892.
Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.
Der Herr Finanz-Minister hat durch Erlaß vom 21.
d. Mis. II 13345 bestimmt, daß die durch 8 24 Absatz 1
des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 vorge—
schriebenen Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr
1893,94 in der Zeit vom 4. bis einschließlich den 20. Januar
1893 abzugeben find.
Trier, den 31. Oktober 1892.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Berufungs⸗
Kommission.
Devens,
Ober⸗Regierungs⸗Rath.
Bekanntmachung, betreffend die Hengstkörung für 1802 / 83.
Gemäß 8 5 der Körordnung für die Privatbeschäler
der Rheinprovinz vom 8. Juli 1880 (Amtsblatt Seite 222)
wird nachstehend die Beschreibung, der Aufstellungsort und
das Spruͤnggeld des für 1892/93 angekörten Hengstes zur
offentlichen Kenntniß gebracht.
Es ist angekört im Koörbezirke Saarbrücken-Saarlouis
ein Hengst des Eigenthümers Johann Bartel zu Ensdorf,
Kreis Saarlouis. Der Hengst ist 165 Gentimeter groß,
9 Jahre alt, Halbblut, Fuchs, Stern, soll in Ensdorf auf—
gestelli werden; das Sprunggeld beträgt 6,80 Mk.
Werj einen anderen, vorstehend nicht aufgeführten
Hengst zur Deckung fremder Stuten, sei es unentgeltlich,
oder gegen Bezahlung hergibt, verfällt für jeden Fall der
Zuwiderhandlung nach 8 9 der Körordnung in eine Strafe
don 80 Mark, der Eigenthümer der Stute in eine solche
von fünfzehn Mark.
Truer, den 25. Oktober 1892.
Der Regierungs⸗Präsident.
von Heppe.
Polizei ⸗Verordnung
Auf Grund der Vorschriften im 8 143 des Gesetzes
über die allgemeine Landes-Verwaltung vom 30. Juli 1888
und in den 88 5 und 6 des Gesetzes über die Polizei⸗Ver—
waltung vom 11. März 1850 wird nach Anhörung der
Stadtverordneten-Versammlung für den Polizeibezirk der
Stadtgemeinde Malstatt-Burbach über die Benutzung des
Gasweges nachstehende Verordnung erlassen: