Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Nr. 45.

Montag, den 7. Noveuber

1892

Bekanntmachung der Central-Behörden.

Allerhöchsten Erlaß vom 6. d. Mts. zum Regierungs⸗ und
Baurath ernannt worden. In dieser Eigenschaft ist dem—
selben durch Erlaß des Herrn Ministers der öffentlichen
Arbeiten vom 12. d. Mis. die Stelle des wasserbautechnischen
Rathes bei hiesiger Regierung vom 1. k. Mts. ab ver—
liehen worden.
Trier, den 20. Oktober 1892.
Der Regierungs⸗Präsident.
von Heppe.

Zur Ausbildung von Turnlehrerinnen wird auch im
Jahre 1893 ein etwa drei Monate währender Kursus in
der Königlichen Turnlehrer-Bildungsanstalt in Berlin ab⸗
gehalten werden.
Termin zur Eröffnung desselben ist auf Donnerstag
den 6. April k. J. anberaumt worden.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewerber⸗
innen find bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens bis
zum 15. Januar k. Is. Meldungen anderer Bewerberinnen
bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk die
Betreffende wohnt, ebenfalls bis zum 15. Januar k. Is.
anzubringen.
Die in Berlin wohnenden, in keinem Lehramte stehen⸗
den Bewerberinnen, haben ihre Meldungen bei dem König—
lichen Polizei-Präsidium hierselbst ebenfalls bis zum 15.
Januar k. Is. anzubringen.
Den Meldungen sfind die in Nr. 4 der Aufnahmebe⸗
stimmungen vom 24. November 1884 bezeichneten Schrift⸗
stücke geheftet beizufügen.
Berlin, den 6. Oktober 1892.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Im Auftrage. Kügler
Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.
Gemäß 8 21 der Provinzialordnung für die Rhein—
provinz vom 1. Juni 1887 (Ges.“Samml. S. 252) bringe
sich im Anschluß an meine Bekanntmachungen vom 4. Mai
und 28. November 1888, 10. Dezember 1889, 10. Sep—
dember und 28. Oktober 1890, 8. Juni, 3. Juli, 17. Ok—
tdober und 20. November 1891, sowie 8. März und 8. April
d. J. zur offentlichen Kenntniß, daß an Stelle des nach
Berlin versetzten Königlichen Regierungsraths Dr. von Voß,
der Fabrikbesitzer, Commerzienrath Karl Röchling in Saar⸗
brücken zum Provinzial⸗Landtags-Abgeordneten für den Kreis
Saarbruͤcken gewählt worden ist.
Coblenz, den 14. Oktober 1892.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz.
In Vertretung: v. Estorff.
Bekanntmachung des Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten.

Polizeiverordnung,
Auf Grund der 88 137 und 139 des Gesetzes über
die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.—
S. S. 195) und der 88 6, 12 und 15 des Gesetzes über
die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 (G.⸗S. S.
265) wird, in Folge Anordnung der Herren Minister des
Innern und der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-An—
gelegenheiten für den Umfang des Regierungsbezirks ver⸗
ordnet, was folgt:
Der 8 5 der diesseitigen Polizei-Verordnung vom 12
September 1892 (I. 17501) (besond. Nummer des Amtsblatts
 S. 433) welcher lautet:
„Z 5. Jede aus dem Hamburgischen Staatsge—
„biete oder von einem anderen in der in den 882
„und 4 angegebenen Weise als verseucht erklärten
„Orte oder Bezirke eintreffende Post- oder andere
Packet-Sendung ist von dem Empfänger vor der
Oeffnung der Ortspolizeibehörde zu melden, damit
„von der Letzteren bei der Oeffnung festgestellt wird,
„ob die Sendung Gegenstände, deren Einfuhr ver—
„boten ist, enthält,“
wird, soweit sie aus dem Hamburgischen Staatsgebiete ein—
treffende Poste oder andere Vaket-Sendungen betrifft, auf⸗
gehoben.
Trier, den 20. Oktober 1892.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezunski

Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 88 137 und 139 des Gesetzes über die
allgemeine Landesverwaltung vom 80. Juli 1888 (G.⸗S.
S. 195) und der 88 6, 12 und 15 des Gesetzes über die
Polizei⸗ Verwaltung vom 11. März 18850 (G.S. S. 265)
wird zur Verhütung der Einschleppung und Weiterverbreitung
der Cholera in Folge Auftrages der Herren Minister des
Innern und der geisil. ꝛc. Angelegenheiten für den Umfang
des Regierungsbezirkes Trier verordnet, was folgt:
8 1. Alle aus dem Hamburgischen Staatsgebiet kom⸗
menden Personen haben sich während der nächsten 6 Tage

Der seit dem 1. Juli d. J. mit der Wahrnehmung einer
sogenannten fliegenden Bauinspektorstelle bei hiesiger Regierung
beauftragte Wasserbauinspektor. Baurath Schönbrod, ist durch
            
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