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Amtliches Anzeigeblatt für
Nr. 5. Montag, den 1. Februar
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller—
gnädigst geruht, dem Holzhauermeister Peter Klein J zu
Lauterbach, Oberförsterei Carlsbrunn, das Allgemeine Ehren⸗
zeichen zu verleihen.
Trier, den 14. Januar 1802.
1892.
berechnen, wie viele Kilogramm an Weizen, Roggen, Gerste
rc. in jeder Gemeinde, in jedem Kreise und endlich im ganzen
Staate gewonnen worden find.
Wie im deutschen Reiche, so wird die Ermittelung in
aähnlicher Weise auch in allen übrigen Kulturstaaten Europas
und ·Amerikas zur Ausführung kommen, so daß es möglich
wird, die Landwirthe über die Mengen der jährlich geernteten
Boden-Erzeugnisse, aus welcher auf den mit Wahrscheinlichkeit
fich ergebenden Preis derselben im Handel des Klein- und
des Weltverkehres Schlüsse gezogen werden können, rechtzei—
tig zu unterrichten.
Ich hege das Vertrauen, daß den Ortsbehörden die
Mitwirkung von Mitgliedern der landwirthschaftlichen Ver—
eine und angesehener Landwirthe bei der Schätzung des Ernte—
Ertrages nicht fehlen wird.
Trier, den 14. Januar 1892.
Der Regierungs⸗Präsident.
von Heppe
Zu Kuratoren der Elementar-Wittwen⸗ und Waisen—-—R
——
1891 bis einschließlich 1805 sind die Hauptlehrer Reuter,
Haller und Reichard zu Trier gewählt worden.
Trier, den 16. Januar 1892.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Ermittelung des Ernteertrages vom Jahre 1891.
Zufolge Erlafses der Herren Minister des Innern und
für Landwirthschaft, Domänen und Forsten vom 21.
September v. J. wird in der zweiten Hälfte des Monats
Februar d. J. die alljährliche Ermittelung des Ernteertrages
der wichtigeren Fruchtarten wie Weizen, Roggen, Gerste,
Kartoffeln ꝛc. für das Jahr 1891 stattfinden.
Das zu diesen Ermittelungen erforderliche Erhebungs—
muster B, welches Muster auch für 1891 in der vorigjährigen
Geftalt ohne wesentliche Aenderungen zur Anwendung ge—
langen wird, nebst zugehöriger Anweisung und die zum Ver—
merken der Hagelfälle im Jahre 1892 bestimmten Blätter
werden den zuständigen Ortsbehörden im Laufe dieses Mo—
nats Seitens des statistischen Bureaus unmittelbar übersandt
werden.
Obgleich auf die besondere Wichtigkeit dieser alljährlichen
Ermittelung der Ernte-Erträge wiederholt und zuletzt durch
die Bekannimachung vom 15. Januar v. Is. — Amtsblatt
Seite 29 — hingewiesen ist, will ich doch nicht unterlassen.
dieselbe nochmals hervorzuheben.
Im Herbste 1883 sind die gesammten Flächen festge—
stellt worden, welche in jeder einzelnen Gemeinde des Staates
zum Anbau jeder der verschiedenen Fruchtarten benutzt werden.
Wesentliche Veränderungen hierin sind bei der Erhebung
der Ernteerträge in den Jahren 1884 bis 1890 mit aufqe—
nommen worden.
Durch die Ermittelung im nächsten Monate soll nun
festgestellt werden, welche Menge von obengenannten Früchten
durchschnittlich von jedem Hektar in jeder Gemeinde im
Jahre 1891 thatsächlich geerntet worden ist.
Durch beiderlei Ermittelungen wird das statistische
Bureau somit in den Stand gesetzt, annähernd genau zu
Anschließend an vorstehende Bekanntmachung des Herrn
Regierungspräsidenten vom 14. d. Mis. werden die Herren
Bürgermeister hiermit ersucht, wegen Vornahme der ange—
ordneten Ermittelung des Ernte-Ertrages im Jahre 18091
in der zweiten Hälfte nächsten Monats das Erjorder—
liche rechtzeitig zu veranlassen.
Die hierzu benöthigten Erhebungsformulare werden den
Herren Bürgermeistern zugehen.
Indem ich im Allgemeinen eine genaue Befolgung der
gegebenen Erläuterungsbestimmungen anempfehle, sehe ich
der Vorlage eines Exemplares des sachlich auszufüllenden
Erhebungssormulares Befür jede Gemeinde bis zum 25.
Februar ds. Is. bestimmt entgegen und bemerke im
Besonderen noch, daß in den Formularen selbst, wie im Vor—
jahre durch kurze Bemerkungen oder Fragezeichen auf zweifel—
hafte Angaben der sonstigen Unregelmäßigkeiten von dem
Koöniglichen statistischen Büreau aufmerksam gemacht worden
ist. Für die Beachtung dieser Bemerkungen und Fragen
sowie für eine sachgemäße Beantwortung derselben wollen
die Herren Bürgermeister Sorge tragen.
Saarbrücken, den 25. Januar 1892.
Zur Unterhaltung der Gewerbeschule sind nach dem
Etat für das Jahr 1891,92: 20 196 Mt. erforderlich, wo—
von zunächst der Staat die Hälfte 10098 Mk. trägt; von
dem verbleibenden Betrage von 10 098 Mk. übernehmen die
beiden, Städte Saarbrücken und St. Johann zusammen
wiederum eine Hälfte zu gleichen Theilen 5049 Mk. und