168
8 51. Von der Verpflichtung zur Anmeldung sind
diejenigen Berechtigten frei, welche der Eigenthümer in Ge—
mäßheit des 844 Nr. 4 vor Ablauf der Ausschlußfrist
(88 48, 50) dem Amisgerichte angemeldet hat.
8 52. Ueber jede Anmeldung hat das Amtsgericht dem
Anmeldenden auf Verlangen eine Bescheinigung zu ertheilen.
Wenn das angemeldete Recht nach Inhalt der An—
meldung vor einem vom Eigenthümer angezeigten oder vor
einem früher angemeldeten Rechte oder zu gleichem Range
mit einem solchen Rechte einzutragen ist, so ist den betreffen—
den Berechtigten von der Anmeldung Mittheilung zu machen.
8 53. Wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt,
erleidet den Rechtsnachtheil, daß er sein Recht gegen einen
Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit
des Grundbuchs das Grundstück oder ein Recht an demselben
erworben hat, nicht geltend machen kann und daß er sein
Vorzugsrecht gegenüber denjenigen, deren Rechte früher als
das seinige angemeldet und demnächst eingetragen sind, verliert.
Ist die Widerruflichkeit eines Eigenthumsüberganges
nicht angemeldet worden, so finden die Vorschriften des ersten
Absatzes nach Maßgabe der Bestimmungen des 8 7 An—
wendung.
Saarbrücken, den 4. Juni 1892.
Königliches Amtsgericht.
Personal-Chronik.
Versetzt sind: die Postverwalter Kunz von Offenbach
(Glan) nach Malstatt-Burbach, und Reutler von Malstatt—
Burbach nach Offenbach (Glan).
Der evangelische Lehrer Ferdinand Schößler zu St
Johann, Kreis Saarbrücken, ist in dieser Eigenschaft end—
gültig bestätigt worden.
Der Schulamts-Bewerber Joseph Merziger aus Pütt—
lingen ist an die katholische Schule zu Reuland im Kreise
Prum einstweilig berufen worden.
Der Schulamts-Bewerber Ludwig Höhr aus Neunkirchen
ist an die katholische Schule zu Püttlingen im Kreise Saar—⸗
brücken einstweilig berufen worden.
Der Schulamts-Bewerber Wilhelm Schneider aus Sulzbach,
Keis Saarbrücken, ist an die evangelische Schule zu
Mülheim im Kreise Bernkastel einstweilig berufen worden.
Eine große Zahl der gegen die Einkommensteuer-Ver—
anlagung gerichteten Berufungsschriften ist in vielen Be—
zirken von ein und derselben Hand, anscheinend gewerbs—
mäßig angefertigt worden.
Da die betreffenden Agenten wahrscheinlich in gleicher
Weise ihre Dienste zur Anfertigung von Beschwerdeschriften
gegen die auf die Berufungen ergehenden Eutscheidungen
anbieten werden, so dürfte es sich im Interresse der Steuer⸗
pflichtigen empfehlen, wenn dieselben die Bestimmungen der
z8 44 und 49 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni
1891 beachten wollten. Hiernach werden alle Beschwerden,
velche lediglich gegen den gesetzlichen Vorschriften entsprechende
thatsächliche Feststellungen der Berufungskommission gerichte
sind, kostenfällig zurückgewiesen.
Saarbrücken, den 24. Oktober 1892.
Der Königliche Landrath, Bake.
Heffentlicher Anzeiger.
—
2
2*
* *
—D
*
a8
J 7—
Empiellens —O
*
MiIh. dJohannes,
St. Iohann-Saarhrücken,
Bahnhofstrasse 78,
Agentur für Immopilion- Verkuufe.
empfiehlt sich bei
An- u. Verkaut, — Tausch von Häusern,
Fabriken, Hofgütern und Grundstücken.
ppoDpte Frlzüjgl DDotbr zfeelgetzp Röelljtät Dud Diehrötion.
Sicher anzutreffen: vormittags 8 bis 10 Ubr,
nachmittags 2 bis 45,
Mä
8
&
4
—
2
duaccen
—
45 belxunt uar der Povles-—Oocqdit,
qui non servat,
E α σ αα
A. UNDERBERG-ALBREOD
2 a BaMhamuie
—AA—————
X X. Rotlisserant.
3
Nürnberger Spielwaren!
Puppen, Schmuck⸗ u. Kurzwaren, Ge—
hrauchs⸗ u. Juxartikel, Chriftbaum—
chmuck. — Größte Auswahl von
M4euhesten in 10 u. 50 Pfg.⸗Ar⸗
tikeln. Preisliste frei, nur für
Wiedorverkauf! 25
Frĩedr. Ganzenmuller
in HAürnheru.
Redaction des nicht-amtlichen Theils. Druc und Versag bon Gebrunder oerin e
Tafel⸗ u. Koch, ge
ep 2pflückte beste Sorte
r. Ctr. sorgf
u. frostsicher verp. Ital. Hühner.
bek. fleiß. Eierleger. Riesengaͤnse
Enten, Perl⸗ und Truthühner ꝛc.
hest. Rassen. Man verl.kostenlos
Preisbuch GEraf, Geflügel⸗ u
Obstpark, Neckarsteinach.
Zu haben in allen hesseren Delidatess- und Cosonialwaren-Handlungen
sowie in Hofels, Restaurants. Cafés ete.