Gefängniß vollständig zu reinigen, darin strengste Reinlich—
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keit der Tuberkulose mindern lasse.
In dieser Beziehung dürfte jedoch keine Zeit durch Vor—
versuche auf Kosten Lebender zur Entscheidung kaum frag⸗
licher Fragen zu verlieren, sondern ganz allgemein zu ver⸗
langen sein, daß in den Gefängnissen:
1. tuberkulose Erkrankungen bei der Aufnahme, später bei
regelmäßig wiederholten Untersuchungen möglichst früh—
zeitig erkannt und festgestellt werden,
2. die Erkrankten von den Gesunden abgesondert werden,
3. gründliche Reinigung der Schlaf- und Arbeitsräume,
fortdauernde Reinhaltung derselben zur Aufgabe ge—
macht werde,
ausschließlicher Gebrauch geeigneter Spucknäpfe zur
Entleerung des Auswurfes angeordnet werde,
daß, soweit möglich, Arbeit im Freien und Körper—⸗
bewegung im Freien angeordnet werde.
Diese Gesichtspunkte gelten noch für viele andere ge—
schlossene Anstalten: Waisenhäuser, Seminare, Klöster.
II. 4. Für die Schulen sind die Erkrankungen der
Lehrer von größerer Bedcutung, als die der Schüler, wenig⸗
stens soweit es sich um jüngere Kinder handelt. Lymph—
drüsen der Brust und das Gehirn (Heller S. 14/15) er—
kranken bei Kindern häufiger, als die Lunge an Tuberkulose,
zudem sind Kinder im Aushusten nicht geübt und verschlucken
den Auswurf. In den oberen, namentlich Knabenklassen
wird die Bedeutung des Spucknapfes schon größer sein.
Ganz allgemein dürfte für Schulen anzuordnen sein;
b. daß Lehrer wie Schüler durch Entleerung ihres Aus—
wurfes im Schulgebäude sich nur der in geeigneter
Beschaffenheit und genügender Zahl aufzustellenden
Spucknäpfe bedienen dürfen oder eines Detiweiler'schen
Flüschchens;
daß in den Schulräumen Staub möglichst beseitigt,
aber nur durch nasses Aufwaschen entfernt werden darf;
daß öfter hustende Schüler in Bezug auf 1. vom
Lehrer besonders zu beachten sind;
daß brustkranken Schülern das Wegbleiben von der
Schule zum Zwecke längerer Kuren mit besonderer
Bereitwilligkeit erleichtert und gestattet werde.
II. 5. Für Gasthäufer dürfte die Aufstellung von ge—
eigneten Spucknäpfen in den Wirthschaftsräumen zu ver—
langen sein und die Desinfektion von Bettwäsche und Zimmern,
die nachgewiesenermaßen längere Zeit im Gebrauche von
Tuberkulösen standen, z. B. in denen Tuberkulöse starben,
sollte vorgeschrieben werden. Für Kurorte, die viel von
Tuberkulbsen besucht werden, sollte die Aufstellung weiter—
gehender Anforderungen an Gastwithe und Zimmervermiether
(Desinfektion am Schlusse jeder Saison) durch Orksstatut
oder ortspolizeiliche Verordnung angeregt und beaünstiat
werden.
II. 6. Die Eisenbahnen würden das Ziel der Ver—
minderung der Tuberkulose fördern helfen können durch
Aufstellung von Spuckgäpfen greigneter Art in Bahnhöfen,
durch Beschränkung der Anwendung von Teppichen, Fasern⸗
decken in den Wagen und dgl. auf die kalte Zeit des Jahres,
sowie durch nasses Aufwaschen der Wagenböden. Auch kann
nicht unterlassen werden, darauf hinzuweisen, daß die glatten
Stoffe, welche in manchen Ländern zum Bezuge der Sitzbänke
verwendet werden, weniger Staub festhalten, als die
Plüschstoffe, welche bei uns üblich sind. Von den Wagen
sollen zum mindesten mit wasserhaltigen (vielleicht eiwa
urnenförmigen) Spucknäpfen ausgestattet werden: Schlaf—
wagen, Wagen für lange Fahrten (sog. direkte Wagen) und
Wagen, die nach gewissen Kurorten hin den Verkehr ver—
mitteln, z. B. nach Soden, Ems, Salzungen, Lippfpringe.
II. 7. Während tuberkulösen Hebammen die Aus—
übung dieses Berufes untersagt werden kann, muß man
die Abwehr des vielen Unglückes, welches in Familien durch
tuberkulöse Ammen, Kinderfrauen, Erzieherinnen gebracht
wird, von der fortschreitenden Aufklärung des Publikums
über diesen Punkt und von gewissenhaftem Rathe der Haus
ärzte erwarten.
In Pensionaten, Kleinkinderbewahranstalten, Krippen
dürfte der Ausschluß Tuberkulöser von der Ausübung der
Kinderpflege durchzusetzen sein.
II. 8. Von den übrigen in den Heller'schen Vor—
schlägen erwähnten Klassen sind noch besonders hervorzuheben:
Verkäufer von Nahrungsmitteln.
Während kaum bezweifelt werden kann, daß unter Um—
ständen die Sputumbacillen eines Bäckers u. dgl. in seinem
Laden so verbreitet werden können, daß sie mit der Waare
verkauft werden können, läßt sich doch vom Standpunkte der
Behörden vorläufig kaum mehr verlangen, als größte Rein—
lichkeit in den Verkaufsstätten.
Ferner Fabriken. Bei der großen Häufigkeit der Tuber—
kulose unter den Arbeitern gewisser Fabriken (Stahl, Stein,
Baumwolle, Tabak) muß die veränderte Auffassung: Staub—
einathmung ist nur Hülfsursache, Ansteckung der Grund der
Erkrankung — zu neuen und anderen Anstrengungen Ver—
anlassung geben, um die Arbeiter zu schützen.
Für solche Fabriken ist anzuregen:
. Aufstellung geeigneter Spucknäpfe in großer Zahl,
am besten für jeden Arbeiter,
2. Verbot, ohne Benutzung des Spucknapfes auszuspucken,
3. nasse Reinigung der Arbeitsräume,
14. Einrichtungen, die es kranken Arbeitern erleichtern,
auswärts Heilung zu suchen,
5. Belehrung der Arbeiter über die Bedeutung des Aus—
wurfes für die Verbreitung der Tuberkulose.
Man hat schon in der Tuberkulose der Arbeiter in
Tabakfabriken eine Gefahr sehen wollen für die Raucher der
Cigarren, die dort gemacht werden. Auch die Verbreitung
der Tuberkulose in kleineren Fabrikstädten weit über die
Arbeiterkreise hinaus zeigt, daß nicht nur Fabrikbesitzer und
Arbeiter von dieser Angelegenheit berührt werden.
III. Die Anschaffung von Desinfektionsapparaten durch
Gemeinden, Verbände, Heilanstalten ist möglichst zu em—
pfehlen und zu fördern. Sie dient ja auch vielerlei anderen
guten Zwecken. Namentlich wird sie zur Desinfektion der
Wäsche, Kleider, des Bettzeuges von Tuberkulösen nützlich sein
In Heilanstalten sollte die Desinfektion obiger Hinter—
laffenschaft eines Tuberkulösen vorgeschrieben sein, im Uebrigen
sollte sie auf dem Wege der Belehrung (durch Aerzte, Geist—
liche, Standesbeamte, Krankenwärter, Leichenschauer) zu be—
antragen sein. Auf gleichem Wege läßt sich dahin wirken,
zeitweise gründliche Reinigung der Wohnung Tuberkulöser
zu erlangen.
Auch das Verlangen der Straßenreinigung unter reich—
licher Wasserverwendung erscheint jeder möglichen behördlichen
Unterstützung würdig.
Berlin, den 5. November 1890.
Kgl. Wissenschaftl. Deputation für das Medizinalwesen