Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Montag, den 24. Oktober

1892

Bekanntmachung der Central-Behörden.

Bekanntmachung.
Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 15.
d. Mts. durch welche die beiden Häuser des Landtages der
Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten,
auf den 9. November d. Is. in die Haupt⸗ und Residenz—
stadt Berlin zusammenberufen worden sind, mache ich hier—
durch bekannt, daß die besondere Benachrichtigung über den
Ort und die Zeit der Eröffnungssitzung in dem Büreau des
Herrenhauses und in dem Bureau des Hauses der Abgeord⸗
neten am 8. November d. Is. in den Stunden von 8 Uhr
früh bis 8 Uhr Abends und am 9. November d. Is. in
den Morgenstunden von 8 Uhr ab offen liegen wird. In
diesen Bureaus werden auch die Legitimationskarten zu der
Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforderlichen
Mittheilungen in Bezug auf dieselbe gemacht werden.
Berlin, den 18. Oktober 1892.
Der Minister des Innern,
gez. Graf zu Eulenburg.
Von beachtenswerther Seite ist darauf hingewiesen worden,
daß die auf den Straßen ꝛc. feilgehaltenen Mineralwässer,
wie Selterser, Sodawasser u. a. m., an die Abnehmer stets
eiskalt verabfolgt werden und daß der Genuß so kalten
Wassers, welcher schon in normalen Zeiten leicht ernste Ver⸗
dauungsstorungen von längerer Dauer nach sich ziehe, gegen⸗
wärtig beim Drohen der Cholera die Neigungen zu aͤhn⸗
lichen Erkrankungen befördern.
Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, die Verkäufer
von Mineralwässern im Ausschanke gefälligst anzuweisen,
das Getränk fernerhin, gleichviel ob Cholera droht oder nicht,
nur in einem der Trinkwasser-Temperatur entsprechenden
Wärmegrade von etwa 100 0oels. abzugeben, und das Pub—
likum vor dem Genuß eiskalter Getraͤnke überhaupt, ins⸗
besondere aber der Mineralwässer zu warnen.
Berlin, den 26. September 1892.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗
und Medicinal-Angelegenheiten.
Bosse

nichtung oder Unschädlichmachung ihrer Keime außerhalb des
menschlichen Körpers, wo nur immer möglich entgegenzutreten.
Zur Erreichung dieses Zweckes werden geeignete Mittel und
Wege in einem Seitens des Herrn Ministers der geistlichen,
Unterrichts⸗ und Medizinal⸗-Angelegenheiten erforderten und
gebilligten Gutachten der Königlichen Wissenschaftlichen De—
putation für das Medizinalwesen angegeben, welches nach—
stehend wiederholt auszugsweise zur öffentlichen Kenntniß
gebracht wird.
Trier, den 6. Oktober 1892.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

Die Heller'schen Maßregeln stützen sich großentheils auf
die Ergebnisse der Untersuchungen von Cornet.
Aus diesen lassen sich folgende Hauptsätze entnehmen:
1. Tuberkelbacillen sind nicht allenthalben verbreitet
(ubdiquitär), sie fehlen sogar in einem Drittel der von
Tuberkulösen bewohnten Räume.
Sie werden hauptsächlich verbreitet durch den Auswurf
der Tuberkulosen,
und zwar vorwiegend durch den getrocknet zerstäubten
Auswurf.
Die gewöhnlichen Desinfektionsmaßregeln sind zu diesem
Zwecke größtentheils unzureichend.
Die einschlägigen Sätze des Heller'schen Referates lauten:
Es handelt sich einmal darum, die Schwindsüchtigen
dahin zu bringen, ihren Auswurf in für sie selbst und
Andere ungefährlicher Weise zu beseitigen, zweitens, an solchen
Orten, an welchen viele Menschen und darunter auch Schwind—
füchtige verkehren, solche Maßregeln zu treffen, daß unvor⸗
sichtig ausgesäete Tuberkelbacillen unschädlich gemacht werden.
Die unschädliche Beseitigung des Auswurfes ist dadurch
zu erzielen, daß in allen öffentlichen Gebäuden wie es bereits
in vielen der Fall ist, in reichlicher Weise für die Benutzung
der verkehrenden Menschen Spucknäpfe aufgestellt und für
deren regelmäßige und zweckentsprechende Reinigung gesorgt
werde. Dasselbe ließe sich wohl für Fabriken, Werkstätten
und dergleichen Arbeitsräume mit demselben Rechte erzwingen,
wie andere Maßregeln zum Schutze der Arbeiter.
Regelmäßige feuchte Reinigung der Räume ist vorzu—
nehmen. Jedes trockene Auskehren erhöht die Gefahren.
Diese Maßregeln durchzuführen, wird in vielen öffent—
lichen Gebäuden keine Schwierigkeiten haben, so in Gerichten,
Bahnhöfen, Posträumen, in Kasernen, Waisenhäusern, in
Werk- und Armenhäusern und in Gefängnissen.
Ebenso wird wohl in Krankenhäusern strenge Durch—
führung dieser Maßregel auf keine Schwierigkeit stoßen. In
den Eisenbahnwagen könnten ähnliche Einrichtungen für
Hustende vorgesehen werden

An
den Königlichen Regierungs⸗-Präsidenten
Herrn von Heppe, Hochwohlgeboren
zu Trier.
Bekanntmachung des Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten.
Bei der weiten Verbreitung der Lungenschwindsucht
Tuberculose) ist es eine wichtige Aufgabe der öffentlichen
Besundheitspflege, dieser verderblichen Krankheit durch Ver—
            
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