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Saarbrücker
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den Kreis Saarbrücken. J
Amtliches Anzeigeblatt für
— r. 41.
Bekanntmachung des Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten.
Montag, den 10. Oktober
1898
Druckstücke der Nummernliste sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenraum unserer Haupt—
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Rentmeister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur
Einsicht der Betheiligten offen gelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam
gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung
der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei—
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er⸗
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Königliche Regierung.
von Rosenberg-Gruszczynski.
Nach einer Mittheilung der Kaiserlichen Oberpostdirektion
zu Metz werden die Orte Carlsbrunn und St. Nicolas
im Kreise Saarbrücken vom 1. Oktober dieses Jahres ab
von dem Landbestellbezirke der Postagentur in Kochern ab⸗
gezweigt und demjenigen des Postamts in Beningen (CCothr.)
zugetheilt.
Trier, den 24. September 1892.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszezynski.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
ôêDOîìòe'l SSôAæææßæßPäêôPôPlPñPerra
Bekanntmachung,
betreffend die 38. Verloosung von Schuldverschreibungen der
Staatsprämienanleihe von 1855.
In der Nummer 88 unseres Amtsblattes vom 22. Sep—
tlember d. J. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 15. September d. Is. über die an
demselben Tage bewirkte 88. Verloosung von Schuldver⸗
schreibungen der Staatsprämien⸗Anleihe von 1855 veröffent⸗
licht worden.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Nachdem der wegen Feststellung der Entschädigung für
das zur Herstellung einer Verbindungsstraße zwischen der
Bismarckstraße und der Saar in St. Johann a/S. nach
dem festgesetzten Fluchtlinienplan erforderliche, dem Kaufmann
Justus Arnold daselbst gehörige Grundeigenthum Parzellen
No. 98,28 in Flur 4 u. s. w. am 18. Juli d. J. statt⸗
gehabte Termin ergebnißlos verlaufen ist, setze ich, mit der
weiteren Leitung dieser Angelegenheit betraut, hierzu auf
Freitag, den 14. d. Mts. Vorm. 9 Uhr
in einem der Geschaäftszimmer des Bürgermeister⸗Amtes
St. Johann a /S. erneuten Termin an, zu welchem alle
Personen, welche ihre Betheiligung an der vorbezeichneten
Angelegenheit, bezw. eine Berechtigung an den zu enteignen⸗
den Parzellen darzuthun vermoͤgen, zur Wahrnehmung
ihrer Rechte unter der Verwarnung hiermit öffentlich vor—
geladen werden, daß bei ihrem Ausbleiben ohne ihr Zu—
thun die für die zu enteignenden Parzellen zuzubilligenden
Entschädigungen festgestellt werden, und wegen Auszahlung
oder Hinterlegung der letzteren verfügt werden wird.
Saarbrücken, den 1. Oktober 1892.
Der Königliche Landrath.
J. A.: von Waldthaufen.
Regierungs⸗Assessor.
Druckstücke der Nummernliste, welche letztere auch in
der vorerwähnten Bekanntmachung enthalten ist, find in dem
Kassenraume unserer Hauptkasse und in den Geschäftsräumen
der Herren Landräthe, Rentmeister, Bürgermeister und Ge—
meinde⸗Empfänger zur Einficht der Betheiligten offen gelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam ge⸗
macht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung der
Kavitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei—
bungen aus den bereits früher ftattgehabten Verloofungen
p Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—⸗
ebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Königliche Regierung.
von Rosenberg⸗Gruszcezynski.
Bekanntmachung,
betreffend die 12. Verloosung von Zia0/igen unterm 2. Mai 1842
ausgefertigten Staatsschuldicheinen.
In der Nummer 38 unseres Amtsblattes vom 22
d. Mis. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Saatsschulden vom 3. September 1892 über die an dem⸗
jelben Tage bewirkte 12. Verloosung von 3/0/0igen unterm
—A— veroöffent⸗
licht worden.
Ende vorigen Monats wurde auf dem Wege Brebach
Fechingen ein ee mit Geldinhalt gefunden.
Der Eigenthümer desselben kann seine Ansprüche aus
dem Bürgermeisteramte zu Brebach geltend machen.
Saarbrücken, den 3. October 1892.
Der Konigliche Landrath.
J. A.: von Waldthausen.,
Regierungs⸗Assessor.