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„100proz. Karbolsäure“ des Handels, welche fich in Seifen—
wasser vollständig löst.
Man bereitet sich die unter Nr. 3 beschriebene Lösung
von Kaliseife. In 20 Theile dieser noch heißen Lösung
wird 1 Theil Karbolsäure unter fortwährendem Umrühren
egossen.
* Ae Lösung ist lange Zeit haltbar und wirkt schneller
desinfizirend als einfache Lösung von Kaliseife.
Soll reine Karbolsäure (einmal oder wiederholt destillirte)
verwendet werden, welche erheblich teurer, aber nicht wirk—
samer ist als die sog. „10000 Karbolsäure,“ so ist zur
Lösung das Seifenwasser nicht nöthig, es genügt dann ein—
faches Wasser.
5. Dampfapparate.
Geeignet sind sowohl solche Apparate, welche für strömen⸗
den Wasserdampf bei 1000 C. eingerichtet sind, als auch
solche, in welchen der Dampf unter Ueberdruck (nicht unter
no0 Atmosphäre) zur Verwendung kommt.
6. Siede hitze.
Die zu desinfizirenden Gegenstände werden mindestens
eine halbe Stunde lang mit Wasser gekocht. Das Wasser
muß während dieser Zeit beständig im Sieden gehallen
werden und die Gegenstände vollkommen bedecken.
Unter den aufgeführten Desinfektionsmitteln ist die
Wahl nach Lage der Umstände zu treffen. Jusbesondere
wird, wenn es an der unter 4 vorgesehenen 1000/igen
Karbolsäure mangeln sollte, auf die unter 128 angegebenen
Mittel zurückzugreifen sein. Sollten auch diese Muütel nicht
zu beschaffen sein, so wird im Nothfall Karbolsäure mit
geringerem Gehalt an wirksamen Stoffen, welche demgemäß
in größerer Menge zu verwenden ist, oder ein anderes
wissenschaftlich als gleichwerthig anerkanntes Mittel zu ver—
wenden sein.
11. Anwendung der Desinfektionsmittel.
1. Die flüssigen Abgänge der Cholerakranken
(Erbrochenes, Stuhlgang) werden möglichft in Gefäßen auf—
gefangen und mit ungefähr gleichen Theilen Kalkmilch
C. Nr h) gemischt. Siese Mischung muß mindestens i
Stunde stehen bleiben, ehe sie als unschädlich befeitigt
werden darf.
Zur Desinfektion der flüssigen Abgänge kann auch
Chlorkalk (l, Nr. 2) benutzt werden. Von demselben find
mindestens zwei gehäufte Eßlöffel voll in Pulverform auf
Lit. der Abgänge hinzuzufetzen und gut damit zu mischen.
Die so behandelte Flüssigkeit kann bereins nach 13 Minuten
beseitigt werden.
.„„Schmutzwässer sind in ähnlicher Weise zu desin⸗
fiziren, jedoch genügen geringere Mengen von Kalkmilch
oder Chlorkalk.
2. Hände und sonstige Körpertheile müssen jedes—
mal, wenn sie durch die Verührung mit infizirten Dingen
Ausleerungen des Kranken, beschmutzter Waͤsche u. sf. w.)
in Berührung gekommen find, durch gründliches Waschen
mit Chlorkalklösung (l, Nr. 2) oder mit Karbolsäurelösung
(J. Nr. 4) desinfigzirt werden.
3. Bett-und Leibwäsche, sowie andere Kleidungs⸗
stücke, welche nicht gewaschen werden können, sind
sofort, nachdem sie beschmutzt sind, in ein Gefaäß mit Desin—
fektionsflüssigkeit zu siecken. Die Desinfektionsflüssigkeit be⸗
steht aus einer Lösung von Kaliseife (l Rr. 8) oder Karbol⸗
säure (IJ, Nr. 4).
In dieser Flüssigkeit bleiben die Gegenstände, und zwar
in der ersteren mindestens 24 Stunden, in der letzteren
mindestens 12 Stunden, ehe sie mit Wasser gespült und
weiter gereinigt werden.
Wäsche u. s. w. kann auch in Dampfapparaten, sowie
durch Auskochen desinfizirt werden. Aber auch in diesem
Falle muß sie zunächst mit einer der genannten Desin—
fektionsflüssigkeiten (l, Nr 3 oder 4) stark angefeuchtet und
in gut schließenden Gefäßen oder Beuteln verwahrt, oder
in Tücher, welche ebenfalls mit Desinfektionsflüssigkeit an—
gefeuchtet sind, eingeschlagen werden, damit die mit dem
Hantiren der Gegenstände vor der eigentlichen Desinfektion
verbundene Gefahr verringert wird. Auf jeden Fall muß
derjenige, welcher solche Wäsche u. s. w. berührt hat, seine
de in der unter II, Nr. 2 angegebenen Weise desin⸗—
ziren.
4. Kleidungsstücke, welche nicht gewaschen
iden können, sind in Dampfapparaten (J, 5) zu desin⸗
ziren.
Gegenstände aus Leder find mit Karbolsäurelösung
(I. 4) oder Chlorkalklösung (I, 2) abzureiben.
5. Holz- und Metalltheile der Möbel, sowie
ähnliche Gegenstände werden mit Lappen sorgfältig und
wiederholt abgerieben, die mit Karbolsäure- oder Kali—
seifenlösung (l. 4 oder 8) befeuchtet sind. Ebenso wird
mit dem Fußboden von Krankenräumen verfahren. Die
gebrauchten Lappen sind zu verbrennen.
Der Fußboden kann auch durch Bestreichen mil
Kalkmilch (J. 1) desinfizirt werden, welche fruͤhestens nach
2 Stunden durch Abwaschen wieder entfernt wird.
6. Die Wände der Krankenräume, sowie Holz—
theile, welche diese Behandlung vertragen, werden mit Kalk⸗
milch (I. I) getüncht.
Nach geschehener Desinfektion sind die Krankenräume,
wenn irgend möglich, 24 Stunden lang unbenutzt zu lassen
und reichlich zu Jüften.
7. Durch Cholera-Ausleerungen beschmutzter
Erdboden, Pflaster, sowie Rinnsteine, in welche ver—
dächtige Abgänge gelangen, werden am einfachsten durch
reichliches Uebergießen mit Kalkmilch (I, 1) desinfizirt
8. Soweit Abtritte im Hinblick auf den öffentlichen
Verkehr (4X Nr. 14 der „Maßnahmen“) zu desinfizieren
sind, empfiehlt es sich täglich in jede Sißöffnung 1 Lt.
Kalkmilch (I. 1) oder ein anderes gleichwerthiges Mittel
in entsprechender Menge zu gießen. Tonnen, Kübel u. dgl.
welche zum Auffangen des Koths in den Abtritten dienen,
find nach dem Entleeren reichlich mit Kalkmilch (1, 1) oder
einem anderen gleichwerthigen Mittel außen und innen zu
bestreichen.
Die Sitzbretter werden durch Abwaschen mit Kaliseifen⸗
lösung (IJ, 3) gereinigt'
9. Wo eine genügende Desinfektion in der bisher an⸗
gegebenen Weise nicht ausführbar ist (z. B. bei Polster—
möbeln, Federbetten, in Ermangelung eines Dampf—
apparates, auch bei anderen Gegenständen, wenn ein Mangel
an Desinfektionsmitteln eintreten sollte,, sind die zu desin⸗
fizirenden Gegenstände mindestens 6 Tage lang außer Ge—
brauch zu setzen und an einem warmen, trockenen, vor
Regen geschützten, aber womöglich dem Sonnenlicht aus⸗
gesetzten Orte gründlich zu lüften.
10. Gegenstände von geringem Werthe, namentlich Bett—
stroh, find zu verbrennen.
Die Desinfektion ist dort, wo sie geboten erscheint, ins⸗
besondere wenn Orte, die dem öffentlichen Verkehr zugäng—
lich find, gefährdet erscheinen, oder wo sonst eine Jufektion